Evaluation des Georg Forster-Forschungsförderprogramms Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-384
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53173
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.humboldt-foundation.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.humboldt-foundation.de
Abschnitt II: Gegenstand
Evaluation des Georg Forster-Forschungsförderprogramms
Evaluation des Georg Forster-Forschungsförderprogramms
Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH) Jean-Paul-Str. 12 53173 Bonn
Die Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH) ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts zur Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie der interkulturellen Verständigung. Die Humboldt-Stiftung ermöglicht hochqualifizierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus aller Welt längerfristige Forschungsaufenthalte in Deutschland und unterstützt die sich daraus ergebenden wissenschaftlichen und kulturellen Verbindungen zwischen In- und Ausland.
Das in den Vergabeunterlagen enthaltene Konzept zur Evaluation des Georg Forster-Forschungsförderprogramms - bestehend aus Georg Forster-Forschungsstipendien und den Georg Forster-Forschungspreisen dient als Leistungsbeschreibung zur Durchführung des Evaluationsauftrags und beinhaltet Hintergrundinformationen zum Auftragsgegenstand und möglichen Erhebungsmethoden. Das GF-Programm fördert entwicklungspolitisch relevante Forschungskooperationen von Wissenschaftler*innen aus Entwicklungs- und Schwellenländern mit in Deutschland tätigen Forschenden. Ziel der Evaluation ist es, programmbegleitend eine Bewertung der Programmdurchführung vorzunehmen, Wirkungen des Programms zu erheben und Empfehlungen zur weiteren Gestaltung des Programms zu formulieren.
Mit der Durchführung der Evaluation soll ein externes Institut beauftragt werden. Es wird ein Angebot mit einer kreativen Ausarbeitung für die Herangehensweise einer solchen Evaluation erwartet, das die Anforderungen in der Leistungsbeschreibung berücksichtigt.
Der Anbieter soll einen Ressourceneinsatz vorschlagen, der seiner Meinung nach das beste Ergebnis unter Maßgabe des Evaluationssziels und der verwendeten Methodik erzielen wird. Ferner sind Angaben zur Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen erforderlich.
Die allgemeinen Anforderungen an den Anbieter beinhalten:
- theoretische Kenntnisse sowie belegbare Erfahrungen in der Durchführung von Programmevaluationen,
- Kenntnisse der Methoden empirischer Sozialforschung und, soweit zutreffend, spezieller Methoden, die für diese Evaluation eingesetzt werden sollen,
- Kenntnisse in den Themenfeldern deutsche Hochschullandschaft, Forschungsförderung, internationale Mobilität und internationale Zusammenarbeit mit Entwicklungs- und Schwellenländern, möglichst im Wissenschaftssektor sowie
- Erfahrung im Projektmanagement.
Die AvH ist Zuwendungsempfängerin des Bundes. Die Beauftragung steht unter dem Vorbehalt, dass der AvH die entsprechenden jährlichen Finanzmittel aus dem Bundeshaushalt zugewendet werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- EU-N_Bietergemeinschaft (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft
- EU-N_Eignungsleihe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): ggf. Verpflichtungserklärung im Rahmen der Eignungsleihe
- EU-N_Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
- EU-N_Unterauftragnehmer (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): ggf. Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern
- EU-N_Zuverlässigkeit trotz Vorliegens von Ausschlussgründen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung zum Nachweis der Zuverlässigkeit trotz Vorliegens von Ausschlussgründen (Selbstreinigung nach § 125 GWB)
- GZR-Unternehmensdaten (mit dem Angebot vorzulegen): Diese Daten werden im Falle einer Auftragsvergabe beim Bundesamt für Justiz durch die Vergabestelle angefordert. Somit braucht der Bieter keine eigenen Handels- oder Gewerberegisterauszüge zu beantragen. Wenn Sie die GZR-Unternehmensdaten ausfüllen, brauchen Sie keinen Handels- oder Gewerberegisterauszug einzureichen. Der Vordruck ist als PDF beigefügt.
- Unternehmensprofil (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Darstellung des Unternehmensprofils (Gründungsdatum, Historie, Schwerpunkte, Philosophie, (Haupt-)Sitz, Rechtsform, Struktur, Konzernverflechtungen), ca. 1 DIN A4 Seite; ggf. auch von Unterauftragnehmern zu erbringen.
Einzureichende Unterlagen:
- Bankauskunft (mit dem Angebot vorzulegen)
- Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot vorzulegen)
- Umsatz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens im Geschäftsbereich der anzubietenden Leistungen bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Einzureichende Unterlagen:
- Angaben zur Qualifikation und Erfahrung des zur Auftragsausführung vorgesehenen Personals (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Bieterstruktur (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Darstellung der Bieterstruktur
- Mitarbeiterzahl (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung zur Mitarbeiterzahl (Festangestellte und freie Mitarbeiter im Geschäftsbereich der anzubietenden Leistung)
- Referenzprojekte (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung zu Referenzprojekten des Unternehmens aus den letzten 3 Jahren
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nebenangebote sind nicht zugelassen. Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nicht zugelassen und führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Bekanntmachungs-ID: CXTYYYDYD04
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html