Herstellung von Rindfleisch-Teilstücken für die Intervention Referenznummer der Bekanntmachung: 214-02.05-20.0033-21-II-E
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]379
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ble.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ble.de/zv
Abschnitt II: Gegenstand
Herstellung von Rindfleisch-Teilstücken für die Intervention
Herstellung von Rindfleisch-Teilstücken für die Intervention
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Herstellung von entbeinten Rindfleisch-Teilstücken oder von entbeinten und schockgefrorenen Rindfleisch-Teilstücken, deren Verpackung, Anlieferung und Einlagerung für die Intervention (im Folgenden Ware). Der Auftragnehmer nimmt die Ware auf gesonderten Einzelauftrag als Zerlegebetrieb in Empfang und wird sie unter Beachtung der in § 4 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) sowie weiteren Vertragsbestandteilen beschriebenen besonderen Pflichten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns verarbeiten. Die Zerlegungsarbeiten erfolgen als Teil der Intervention auf dem Agrarmarkt nach den Regelungen der VO (EU) Nr. 1308/2013. Diese wird im Falle eines Preisverfalles und der daraus resultierenden Eröffnung einer Interventionsmaßnahme durch die EU-Kommission relevant. Ob und in welchem Umfang die Ankaufsmaßnahme genutzt wird, ist vorher nicht bekannt. Diese Rahmenvereinbarung beinhaltet dementsprechend weder eine Verpflichtung für den Auftragnehmer, Zerlegekapazität vorzuhalten, noch eine Verpflichtung für den Auftraggeber, die Leistungen des Aufragnehmers in Anspruch zu nehmen. Ein Auftragsvolumen kann vorab nicht angegeben werden.
entfällt.
Ein Zuschlag wird auf alle zulässigen Angebote erteilt, wenn die in den Vergabeunterlagen und deren Anlagen beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind und die Eignung des Zerlegebetriebes durch den Auftraggeber nach Besichtigung festgestellt wurde (siehe Vergabeunterlagen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit i. S. v. § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.