Austausch einer Schließanlage
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ibbenbüren
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 49477
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swte-netz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Austausch einer Schließanlage
Im Rahmen der Leistungserbringung hat der Auftragnehmer eine mechatronische Schließanlage zu liefern und zu implementieren. Die dazu notwendige Software für die Programmierung und Berechtigungsvergabe ist auf der beim Auftraggeber vorhandenen IT-Infrastruktur einzurichten. Im Rahmen der Werkplanung ist für das projektbezogene Berechtigungsmanagement (Unterteilung nach Mandanten, zeitlich befristete Berechtigungen usw.) ein Pflichtenheft zu erstellen und dieses mit dem Auftraggeber abzustimmen. Zusätzlich werden für die Integration der Profilzylinder in die Verteilerschränke und Türen Nebenarbeiten (Schlosser) teilweise notwendig.
Der Auftragnehmer liefert eine funktionierende Gesamtlösung einer elektronischen Schließanlage (ca. 8.000 Schließungen). Die Lieferleistungen umfassen u.a. eine Softwareapplikationen „Schließanlagenverwaltung“, deren mögliche Schnittstellenanbindungen an Bestandssysteme, die Schließplanerstellung, die Lieferung und Montage der schließbaren elektronische Schließzylinder, den Umbau einzelner Schlösser, die Bereitstellung und Erstprogrammierung der Schließmedien sowie die Erbringung notwendiger Service-, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten am Standort des Auftraggebers.
gemäß Auftragsunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
s. Vergabeunterlagen
s. Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die SWTE netz GmbH behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der indikativen Angebote (Erstangebote) zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie aufdie Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößengegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB lautet: Der Antrag (aufNachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Die Vergabestelle weistinsbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß §134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nachMaßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, beiInformation auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Informationgeschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch denAuftraggeber, § 134 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html