Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 7470-VE318
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tzdo.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten
Anbau Zentrum für Produktionstechnologie (ZfP III)
Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten
Zentrum für Produktionstechnologie Carlo-Schmidt-Allee 44263 Dortmund
1100 m² Dachabdichtung Bitumen inkl. Aufbau
1500 m² Dachabdichtung Kunststoff inkl. Aufbau
850 m² Dachbegrünung
300 m Seilsicherungssystem
8 St. Lichtkuppeln
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaisersesch
NUTS-Code: DEB1C Cochem-Zell
Postleitzahl: 56759
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.weinand-pauken.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch unter der in Abschnitt I genannten Internetadresse
zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Bieterfragen sowie mögliche Ergänzungen der Vergabeunterlagen
werden ausschließlich unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter sind daher im eigenen
Interesse gehalten sich zu registrieren, um aktuelle Informationen automation zu erhalten.
2. Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen werden bis max. 6 Werktage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
3. Eigene AGB der Bieter / Bewerber verlieren bei Nutzung des Angebotsschreibens Formblatt 213 ihre Gültigkeit.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y43RLPL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.brd.nrw.de/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach dem Vierten Teil des GWB sowie insbesondere auf die in § 160 Abs. 3 GWB geregelten Fristen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.