Rahmenvereinbarung über die Lieferung von PCs Referenznummer der Bekanntmachung: Ia2/37/21
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51067
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kliniken-koeln.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von PCs
Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH beabsichtigen die Neubeschaffung von bis zu 1.000 PCs. Dazu wird eine
Rahmenvereinbarung über die Beschaffung geschlossen. Die Laufzeit der Vereinbarung beträgt 18 Monate nach Zuschlagserteilung.
Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH beabsichtigen die Neubeschaffung von bis zu 1.000 PCs. Dazu wird eine
Rahmenvereinbarung über die Beschaffung geschlossen. Die Laufzeit der Vereinbarung beträgt 18 Monate nach Zuschlagserteilung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Umsatznachweis der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, gesamt und im relevanten Produktbereich.
• Referenzliste in Form einer Übersicht über die in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Die Angaben in der Referenzliste sollten sich dabei nur auf die wesentlichsten Aufträge beschränken beziehungsweise auf die, die am ehesten der Größenordnung dieser Ausschreibung entsprechen. Aus der Übersicht müssen der Rechnungswert, der Leistungszeitraum und der Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer ersichtlich sein (siehe beigefügtes Muster Referenzformular)
• Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (wird nur benötigt, wenn der Einsatz eines Nachunternehmers geplant ist).
• Technisches Datenblatt des angebotenen Produkts aus dem alle technischen Anforderungen hervorgehen (auf Deutsch)
• mind. Energy Star 8 zertifiziert gem. EU-Richtlinie 2009/489/EG, nachzuweisen durch:
Hersteller-Erklärung und E-Star-8-Prüfbericht gem. Testvorschrift des EnergyStar V8 einer nach EN ISO/IEC 17025
akkreditierten Stelle oder
Hersteller-Erklärung und Laborbestätigung im vorgenannten Sinne mit Akkreditierungsnachweis
• GS-Zertifizierung gem. § 20 ff. Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) oder gleichwertig (d.h. Einhaltung aller diesbezüglichen
Kriterien), nachzuweisen durch:
zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültiges GS-Zertifikat (Kopie genügt) oder
Hersteller-Erklärung und GS-Prüfbericht einer nach EN ISO/IEC 17025 akkreditierten Stelle oder
Hersteller-Erklärung und Laborbestätigung im vorgenannten Sinne mit Akkreditierungsnachweis.
• RoHS-Konformität gem. EG-Richtlinie 2011/65/EU und gem. des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die
umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG sowie ElektroStoffV).
• CE-Kennzeichnung gem. EG-Richtlinie 2014/30/EU und 2014/35/EU und EU R&TTE-Richtlinie 2014/53/EU (für WLAN und
Bluetooth und ggfs. UMTS/GSM).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]