Wetterschutzanzug, Rahmenvereinbarung Referenznummer der Bekanntmachung: BWBM-2021-0061
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 51149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bwbm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bwbm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wetterschutzanzug, Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Wetterschutzjacken Lfz techn. Bodenpersonal, ASD 41975D und Wetterschutzhosen Lfz techn. Bodenpersonal, ASD 43265D für den Zeitraum 01.11.2022 bis 31.10.2026.
Bekleidungszentrum Süd 97772 Wildflecken, Wareneingang BZ Nord 24783 Osterrönfeld
Wetterschutzjacken Lfz techn. Bodenpersonal, ASD 41975D
Mindestbestellmenge: 2.068 Stück
zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 15.500 Stück
Maximalbestellmenge: 23.000 Stück
Wetterschutzhosen Lfz techn. Bodenpersonal, ASD 43265D
Mindestbestellmenge: 0 Stück
zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 9.000 Stück
Maximalbestellmenge: 11.700 Stück
Es sollen alle geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Eine Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer ist nicht vorgesehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. a) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und 124 GWB (Erklärungen unter Verwendung der Anlage Eigenerklärungen);
1. b) aktueller, vollständiger Handelsregisterauszug (bei Angebotsabgabe nicht älter als 12 Monate);
1. c und 1. d) Angabe der Produktionsstätten und Nachunternehmer;
1. f) Verfügbarkeitserklärung der Nachunternehmer und
1. e) Erklärung der Nachunternehmer über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und 124 GWB.
weiter siehe Sonstige Informationen (Angebotsaufforderung) und zusätzliche Hinweise (Auftragsbekanntmachung)
2. a) aktuelle Bankauskunft (bei Abgabe des Angebotes nicht älter als 6 Monate) mit Angabe des Avalrahmens und Angabe der gegenwärtigen Ausschöpfung;
2. b) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie
2. c) den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre;
(Die unter III.2.2 der Vergabebekanntmachung verlangten Nachweise sind grundsätzlich zum Nachweis der Eignung vorzulegen, sofern sie nicht innerhalb von sechs Monaten vor Angebotsabgabe eingereicht wurden. Andernfalls genügt die Angabe des Vergabeverfahrens, zu dem die jeweiligen Unterlagen vorgelegt wurden.)
weiter siehe Sonstige Informationen (Angebotsaufforderung) und zusätzliche Hinweise (Auftragsbekanntmachung)
3. a) Liste der wesentl. in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die in Art u. Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des des Leistungsgegenstandes, des Lieferumfanges, der Leistungszeit sowie der der Kontaktdaten der öffentlichen o. priv. Auftraggeber;
3. b) Nachweis des unternehmenseigenen Qualitätsmanagementsystems (Zertifikat ISO 9001) oder Vorlage geeigneter Unterlagen zum Nachweis des gleichwertigen unternehmenseigenen Qualitätsmanagementsystems.
3. c) Sofern die angebotene Leistung oder Teile davon von Nachunternehmern erbracht werden sollen, sind diese Teile im Angebot konkret zu benennen.
3. d) Nachweis des unternehmenseigenen Qualitätsmanagements der Nachunternehmer.
3. e) Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die in Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind mit Angabe der Leistungszeit, sofern der für die Leistungserbringung vorgesehene Nachunternehmer nicht an der Leistungserbringung der vom Bieter zum Nachweis seiner Eignung vorgelegten Referenzen beteiligt war. Die Nachforderung der Kontaktdaten zu den benannten Referenzen bleibt vorbehalten.
weiter siehe Sonstige Informationen (Angebotsaufforderung) und zusätzliche Hinweise (Auftragsbekanntmachung)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
weitere Information zu III 1.1), III 1.2) und III 1.3): Die Nichtvorlage der in der Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise bis zum Ablauf der Angebotsfrist führt nicht zum automatischen Ausschluss des Angebots. Die BwBm kann im Rahmen der Angebotsprüfung unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes von den Bietern nicht oder nicht vollständig eingereichte Eignungsnachweise unter Setzung einer Ausschlussfrist nachfordern. Es besteht kein Anspruch der Bieter auf Nachforderung fehlender Unterlagen durch die Vergabestelle.
Es wird darauf hingewiesen, dass die BwBM als öffentlicher Auftraggeber gesetzlich verpflichtet ist (Fn.: Gem. § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 21 Abs. 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)) über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erfolgen soll, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR) nach § 150 a der Gewerbeordnung einzuholen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.