Lieferung eines HLF 20 für die Feuerwehr der Stadt Meerbusch
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Meerbusch
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 40667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://meerbusch.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines HLF 20 für die Feuerwehr der Stadt Meerbusch
Lieferung eines HLF 20 für die Feuerwehr der Stadt Meerbusch Los 1 Fahrgestell & Aufbau HLF 20 Los 2 Beladung HLF 20
Lieferung Fahrgestell & Aufbau HLF 20
Stadt Meerbusch
Lieferung von Fahrgestell und Aufbau für ein HLF 20
Optionale Positionen siehe LV
Lieferung der Beladung für ein HLF 20
Stadt Meerbusch
Lieferung der Beladung für ein HLF 20
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (zum Zeitpunkt der Submission max. 12 Monate alt) oder bei Kleingewerbetreibenden einen geeigneten Nachweis der Gewerbeanmeldung. Das Auszugsdatum muss erkennbar sein.
Eigenerklärung des Bieters („Referenzen“): Benennung von mindestens 10 Auslieferungen vom ausgeschriebenen Wirtschaftsgut innerhalb der letzten 12 Monate vor Ablauf der Angebotsfrist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50677
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Dieser lautet: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]