Vier hydrostatische Kompaktschlepper mit Winterdienstausstattung Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-5877

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de/node/7868
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDZ980P/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDZ980P
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vier hydrostatische Kompaktschlepper mit Winterdienstausstattung

Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-5877
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
16700000 Traktoren
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Vier hydrostatische Kompaktschlepper mit Winterdienstausstattung sämtlich als Neugeräte

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld Eckendorfer Str. 57 33609 Bielefeld

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Beschaffung von vier hydrostatischen Kompaktschleppern mit Winterdienstausstattung sämtlich als Neugeräte als Gesamtvergabe.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Erfüllungsgrad zu den technischen Vorgaben aus dem Leistungsverzeichnis / Gewichtung: 30%
Qualitätskriterium - Name: Lieferzeit / Gewichtung: 5%
Qualitätskriterium - Name: Garantie-/Gewährleistungszeitraum / Gewichtung: 5%
Qualitätskriterium - Name: Kundendienst und Service - Standort / Gewichtung: 4%
Qualitätskriterium - Name: Kundendienst und Service - Service und Erreichbarkeit / Gewichtung: 4%
Qualitätskriterium - Name: Kundendienst und Service - Ersatzteilversorgung / Gewichtung: 2%
Preis - Gewichtung: 50%
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Tagen: 175
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Vergabe von Punkten für die einzelnen Qualitätskriterien:

1. Erfüllungsgrad zu den technischen Vorgaben aus dem Leistungsverzeichnis (= max. 300 Punkte)

Bewertet wird der Erfüllungsgrad der Positionen des Leistungsverzeichnisses, die unter Nr. 12 mit der Anforderung "Soll" gekennzeichnet wurden.

2. Lieferzeit für das Gesamtfahrzeug inkl. Anbaugeräten (= max. 50 Punkte)

Bei einer Lieferzeit von 8 oder weniger Wochen werden 50 Punkte vergeben. Für eine Lieferzeit von 9-13 Wochen 25 Punkte, bei 14-20 Wochen 10 Punkte, bei 21-25 Wochen 5 Punkte und bei einer Lieferzeit von 26 und mehr Wochen werden 0 Punkte vergeben.

3. Garantie- /Gewährleistungszeitraum für das Fahrzeug und die Anbaugeräte (= max. 50 Punkte)

Garantiezeitraum für das Fahrzeug:

Bei einem Garantiezeitraum von 48 und mehr Monaten werden 12,5 Punkte vergeben. Bei 36-47 Monaten werden 9 Punkte, bei 24-35 Monaten 7,5 Punkte, bei 12-23 Monaten 5 Punkte und bei einem Garantiezeitraum von weniger als 12 Monaten werden 0 Punkte vergeben.

Garantiezeitraum für die Anbaugeräte:

Bei einem Garantiezeitraum von 48 und mehr Monaten werden 12,5 Punkte vergeben. Bei 36-47 Monaten werden 9 Punkte, bei 24-35 Monaten 7,5 Punkte, bei 12-23 Monaten 5 Punkte und bei einem Garantiezeitraum von weniger als 12 Monaten werden 0 Punkte vergeben.

Gewährleistungszeitraum für das Fahrzeug

Bei einem Gewährleistungszeitraum von 36 und mehr Monaten werden 12,5 Punkte vergeben. Bei 31-35 Monaten werden 9 Punkte, bei 24-30 Monaten 6 Punkte, bei 12-23 Monaten 5 Punkte und bei einem Gewährleistungszeitraum von weniger als 12 Monaten werden 0 Punkte vergeben.

Gewährleistungszeitraum für die Anbaugeräte

Bei einem Gewährleistungszeitraum von 36 und mehr Monaten werden 12,5 Punkte vergeben. Bei 31-35 Monaten werden 9 Punkte, bei 24-30 Monaten 6 Punkte, bei 12-23 Monaten 5 Punkte und bei einem Gewährleistungszeitraum von weniger als 12 Monaten werden 0 Punkte vergeben.

4. Kundendienst und Service / Standort (= max. 40 Punkte)

Kundendienststandort für das Fahrzeug

Befindet sich der Kundendienst- Standort / die Werkstatt im Umkreis von bis 30 km um den Stationierungsort der Geräte an der Herforder Str. 220 in 33609 Bielefeld werden 20 Punkte vergeben. Im Umkreis über 30 km bis 50 km 17,5 Punkte, über 50 km bis 100 km 12,5 Punkte, über 100 km bis 150 km 7,5 Punkte und bei einem Umkreis von über 150 km werden 0 Punkte vergeben.

Kundendienststandort für die Anbaugeräte

Befindet sich der Kundendienst- Standort / die Werkstatt im Umkreis von bis 30 km um den Stationierungsort der Geräte an der Herforder Str. 220 in 33609 Bielefeld werden 20 Punkte vergeben. Im Umkreis über 30 km bis 50 km 17,5 Punkte, über 50 km bis 100 km 12,5 Punkte, über 100 km bis 150 km 7,5 Punkte und bei einem Umkreis von über 150 km werden 0 Punkte vergeben.

5. Kundendienst und Service / Service und Erreichbarkeit (= max. 40 Punkte)

Fahrzeug:

Ist ein mobiler Reparaturservice vorhanden werden 3,5 Punkte vergeben, ist er nicht vorhanden werden 0 Punkte vergeben.

Gibt es einen kostenlosen Hol- und Bring Service im Reparaturfall werden 2 Punkte vergeben, gibt es ihn nicht, werden 0 Punkte vergeben.

Für die telefonische Erreichbarkeit des Kundendienstes werden die Punkte wie folgt vergeben:

Mo-Fr 07.00 bis 19.00 Uhr 3 Punkte, Mo-Fr 07.00 bis 18.00 Uhr 2,5 Punkte, Mo-Fr 08.00 bis 18.00 Uhr 2 Punkte, Mo-Fr 08.00 bis 17.00 Uhr 1,5 Punkte. Bei einer geringeren telefonischen Erreichbarkeit werden 0 Punkte vergeben.

Für die Reaktionszeit bei notwendiger Abholung der Geräte werden die Punkte wie folgt vergeben:

Innerhalb von innerhalb von 24 Stunden werden 2 Punkte vergeben, innerhalb von 48 Stunden 1 Punkt und bei einer Reaktionszeit von über 48 Stunden werden 0 Punkte vergeben.

Für den Reparaturbeginn nach erfolgter Abholung binnen weiteren 24 Stunden werden 2 Punkte, binnen weiteren 48 Stunden 1 Punkt und bei einem späteren Reparaturbeginn als binnen 48 Stunden 0 Punkte vergeben.

Für eine Information seitens der Kundendienstwerkstatt über den Reparaturfortgang alle 24 Stunden werden 2 Punkte vergeben, für alle 48 Stunden wird 1 Punkt vergeben und für Informationen die länger als alle 48 Stunden dauern werden keine Punkte vergeben.

Werden sämtliche Wartungen und Reparaturen auch ohne Beeinträchtigungen von eventuellen Garantien durch fachkundiges Personal in der eigenen Werkstatt durchgeführt, werden 2,5 Punkte vergeben. Ist das nicht der Fall, werden 0 Punkte vergeben.

Werden sämtliche Wartungen und Reparaturen auch ohne Beeinträchtigungen von eventuellen Kulanzansprüchen durch fachkundiges Personal in der eigenen Werkstatt durchgeführt, werden 2 Punkte vergeben. Ist das nicht der Fall, werden 0 Punkte vergeben.

Gibt es ein Angebot von speziellen Schulungen für das Werkstattpersonal, wird 1 Punkt vergeben. Ist das nicht der Fall, werden keine Punkte vergeben.

Anbaugeräte

Ist ein mobiler Reparaturservice vorhanden werden 3,5 Punkte vergeben, ist er nicht vorhanden werden 0 Punkte vergeben.

Gibt es einen kostenlosen Hol- und Bring Service im Reparaturfall werden 2 Punkte vergeben, gibt es ihn nicht, werden 0 Punkte vergeben.

Für die telefonische Erreichbarkeit des Kundendienstes werden die Punkte wie folgt vergeben:

Mo-Fr 07.00 bis 19.00 Uhr 3 Punkte, Mo-Fr 07.00 bis 18.00 Uhr 2,5 Punkte, Mo-Fr 08.00 bis 18.00 Uhr 2 Punkte, Mo-Fr 08.00 bis 17.00 Uhr 1,5 Punkte. Bei einer geringeren telefonischen Erreichbarkeit werden 0 Punkte vergeben.

Für die Reaktionszeit bei notwendiger Abholung der Geräte werden die Punkte wie folgt vergeben:

Innerhalb von innerhalb von 24 Stunden werden 2 Punkte vergeben, innerhalb von 48 Stunden 1 Punkt und bei einer Reaktionszeit von über 48 Stunden werden 0 Punkte vergeben.

Fortsetzung sh. unter Punkt VI.3

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Erklärung, dass die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und sonstigen Abgaben, der Beiträge zu den Sozialversicherungen sowie die Verpflichtungen aus den Tarifordnungen, Tarifverträgen und die Bestimmungen über die Beschäftigung Schwerbeschädigter erfüllt worden sind und während der Vertragsdauer erfüllt werden.

2. Angabe, dass das Angebot in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Vereinbarungen ähnlicher Art steht, sondern das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung ist.

3. Angabe, dass der Betrieb gegen Unfälle und Schadensersatzansprüche Dritter haftpflichtversichert ist.

4. Angabe, ob der Bieter/die Bieterin bzw. das Unternehmen sich in Liquidation befindet.

5. Angabe, ob über das Vermögen des Bieters/der Bieterin ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder ob der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.

6. Angabe, dass keine strafrechtlichen Verurteilungen oder sonstigen Ausschlussgründe nach den in den §§ 123 und 124 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) in Verbindung mit § 42 VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge - Vergabeverordnung -) formulierten Tatbeständen vorliegen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Nachweis von Referenzen

Dem Angebot sind durch den Bewerber mindestens 2 Referenzen des Konzerns, Herstellers oder Händlers mit folgenden Anforderungen beizufügen:

Fertigung und/oder Lieferung vergleichbarer Geräte

- innerhalb der letzten drei Kalenderjahre,

- an mindestens 2 kommunale oder gewerbliche Auftraggeber aus dem Bereich des kommunalen Einsatzes innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

Können die geforderten Referenzen nicht benannt werden, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.

2. Betriebs-/Firmenbeschreibung

Dem Angebot ist eine kurze Betriebsbeschreibung beizufügen. Das Tätigkeitsgebiet des Bewerbers soll so hinreichend beschrieben werden, dass eine Beurteilung von Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bewerbers möglich ist. Ein Verweis auf den Internetauftritt oder die Angabe eines Links ist unzulässig.

3. Kundendienst-/Service-Standort

Der Bewerber muss einen Kundendienst- bzw. Service-Standort für qualifizierte Wartungs- und Umbauarbeiten, Fehlerdiagnosen und Reparaturen an den Fahrzeugen und den Anbaugeräten angeben. Dies kann der Standort des Herstellers oder ein von ihm vertraglich beauftragtes Unternehmen an einem anderen Standort sein.

Bei Fremdfirmen (vom Bewerber beauftragter Fachbetrieb) soll es sich um einen im Handelsregister eingetragenen Fachbetrieb aus dem Bereich Landmaschinen-Technik, Karosserie- und/oder Fahrzeugbau handeln. Der beauftragte Fachbetrieb ist bei Abgabe des Angebotes vom Bewerber zu benennen. Der Auftraggeber kann einen aktuellen Auszug mit dem Eintrag im Handelsregister des Servicestützpunktes beim Bieter zur Aufklärung und Auswertung der Ausschreibung bei Bedarf anfordern.

Der Service-Standort muss aufgrund der Anzahl und der Qualifikation der Beschäftigten sowie der technischen Ausstattung folgende Arbeiten im Auftrag des Auftraggebers ausführen können:

- Fehlerdiagnosen,

- Reparaturen an den Fahrzeugen,

- Reparaturen an den Anbaugeräten,

- Austausch von Ein- und Anbauteilen sowie

- Umbauten und

- turnusmäßige Wartungsarbeiten.

Können die Angaben zum Service-Standort nicht benannt werden, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Der Bewerber muss einen Kundendienst- bzw. Service-Standort für qualifizierte Wartungs- und Umbauarbeiten, Fehlerdiagnosen und Reparaturen an den Fahrzeugen und den Anbaugeräten angeben. Dies kann der Standort des Herstellers oder ein von ihm vertraglich beauftragtes Unternehmen an einem anderen Standort sein.

Bei Fremdfirmen (vom Bewerber beauftragter Fachbetrieb) soll es sich um einen im Handelsregister eingetragenen Fachbetrieb aus dem Bereich Landmaschinen-Technik, Karosserie- und/oder Fahrzeugbau handeln. Der beauftragte Fachbetrieb ist bei Abgabe des Angebotes vom Bewerber zu benennen. Der Auftraggeber kann einen aktuellen Auszug mit dem Eintrag im Handelsregister des Servicestützpunktes beim Bieter zur Aufklärung und Auswertung der Ausschreibung bei Bedarf anfordern.

Der Service-Standort muss aufgrund der Anzahl und der Qualifikation der Beschäftigten sowie der technischen Ausstattung folgende Arbeiten im Auftrag des Auftraggebers ausführen können:

- Fehlerdiagnosen,

- Reparaturen an den Fahrzeugen,

- Reparaturen an den Anbaugeräten,

- Austausch von Ein- und Anbauteilen sowie

- Umbauten und

- turnusmäßige Wartungsarbeiten.

Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 13/12/2021
Ortszeit: 10:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/03/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 13/12/2021
Ortszeit: 10:30

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Fortsetzung Vergabe von Punkten für die einzelnen Qualitätskriterien sh. Punkt II .2.14

Für den Reparaturbeginn nach erfolgter Abholung binnen weiteren 24 Stunden werden 2 Punkte, binnen weiteren 48 Stunden 1 Punkt und bei einem späteren Reparaturbeginn als binnen 48 Stunden 0 Punkte vergeben.

Für eine Information seitens der Kundendienstwerkstatt über den Reparaturfortgang alle 24 Stunden werden 2 Punkte vergeben, für alle 48 Stunden wird 1 Punkt vergeben und für Informationen die länger als alle 48 Stunden dauern werden keine Punkte vergeben.

Werden sämtliche Wartungen und Reparaturen auch ohne Beeinträchtigungen von eventuellen Garantien durch fachkundiges Personal in der eigenen Werkstatt durchgeführt, werden 2,5 Punkte vergeben. Ist das nicht der Fall, werden 0 Punkte vergeben.

Werden sämtliche Wartungen und Reparaturen auch ohne Beeinträchtigungen von eventuellen Kulanzansprüchen durch fachkundiges Personal in der eigenen Werkstatt durchgeführt, werden 2 Punkte vergeben. Ist das nicht der Fall, werden 0 Punkte vergeben.

Gibt es ein Angebot von speziellen Schulungen für das Werkstattpersonal, wird 1 Punkt vergeben. Ist das nicht der Fall, werden keine Punkte vergeben.

6. Kundendienst und Service / Ersatzteilversorgung (= max. 20 Punkte)

Fahrzeug

Erfolgt der Versand oder die Anlieferung von Ersatzteilen, die verschleißbedingt auszutauschen sind innerhalb eines Zeitraums bis 24 Stunden, werden 10 Punkte vergeben, zwischen 24 und 48 Stunden 5 Punkte und über 48 Stunden werden keine Punkte vergeben.

Anbaugeräte

Erfolgt der Versand oder die Anlieferung von Ersatzteilen, die verschleißbedingt auszutauschen sind innerhalb eines Zeitraums bis 24 Stunden, werden 10 Punkte vergeben, zwischen 24 und 48 Stunden 5 Punkte und über 48 Stunden werden keine Punkte vergeben.

Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ980P

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/11/2021

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Höxter
Hückelhoven
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Hüllhorst
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Hürth
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Isselburg
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Jülich
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Mettmann
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