Vier hydrostatische Kompaktschlepper mit Winterdienstausstattung Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-5877
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
Vier hydrostatische Kompaktschlepper mit Winterdienstausstattung
Vier hydrostatische Kompaktschlepper mit Winterdienstausstattung sämtlich als Neugeräte
Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld Eckendorfer Str. 57 33609 Bielefeld
Beschaffung von vier hydrostatischen Kompaktschleppern mit Winterdienstausstattung sämtlich als Neugeräte als Gesamtvergabe.
Vergabe von Punkten für die einzelnen Qualitätskriterien:
1. Erfüllungsgrad zu den technischen Vorgaben aus dem Leistungsverzeichnis (= max. 300 Punkte)
Bewertet wird der Erfüllungsgrad der Positionen des Leistungsverzeichnisses, die unter Nr. 12 mit der Anforderung "Soll" gekennzeichnet wurden.
2. Lieferzeit für das Gesamtfahrzeug inkl. Anbaugeräten (= max. 50 Punkte)
Bei einer Lieferzeit von 8 oder weniger Wochen werden 50 Punkte vergeben. Für eine Lieferzeit von 9-13 Wochen 25 Punkte, bei 14-20 Wochen 10 Punkte, bei 21-25 Wochen 5 Punkte und bei einer Lieferzeit von 26 und mehr Wochen werden 0 Punkte vergeben.
3. Garantie- /Gewährleistungszeitraum für das Fahrzeug und die Anbaugeräte (= max. 50 Punkte)
Garantiezeitraum für das Fahrzeug:
Bei einem Garantiezeitraum von 48 und mehr Monaten werden 12,5 Punkte vergeben. Bei 36-47 Monaten werden 9 Punkte, bei 24-35 Monaten 7,5 Punkte, bei 12-23 Monaten 5 Punkte und bei einem Garantiezeitraum von weniger als 12 Monaten werden 0 Punkte vergeben.
Garantiezeitraum für die Anbaugeräte:
Bei einem Garantiezeitraum von 48 und mehr Monaten werden 12,5 Punkte vergeben. Bei 36-47 Monaten werden 9 Punkte, bei 24-35 Monaten 7,5 Punkte, bei 12-23 Monaten 5 Punkte und bei einem Garantiezeitraum von weniger als 12 Monaten werden 0 Punkte vergeben.
Gewährleistungszeitraum für das Fahrzeug
Bei einem Gewährleistungszeitraum von 36 und mehr Monaten werden 12,5 Punkte vergeben. Bei 31-35 Monaten werden 9 Punkte, bei 24-30 Monaten 6 Punkte, bei 12-23 Monaten 5 Punkte und bei einem Gewährleistungszeitraum von weniger als 12 Monaten werden 0 Punkte vergeben.
Gewährleistungszeitraum für die Anbaugeräte
Bei einem Gewährleistungszeitraum von 36 und mehr Monaten werden 12,5 Punkte vergeben. Bei 31-35 Monaten werden 9 Punkte, bei 24-30 Monaten 6 Punkte, bei 12-23 Monaten 5 Punkte und bei einem Gewährleistungszeitraum von weniger als 12 Monaten werden 0 Punkte vergeben.
4. Kundendienst und Service / Standort (= max. 40 Punkte)
Kundendienststandort für das Fahrzeug
Befindet sich der Kundendienst- Standort / die Werkstatt im Umkreis von bis 30 km um den Stationierungsort der Geräte an der Herforder Str. 220 in 33609 Bielefeld werden 20 Punkte vergeben. Im Umkreis über 30 km bis 50 km 17,5 Punkte, über 50 km bis 100 km 12,5 Punkte, über 100 km bis 150 km 7,5 Punkte und bei einem Umkreis von über 150 km werden 0 Punkte vergeben.
Kundendienststandort für die Anbaugeräte
Befindet sich der Kundendienst- Standort / die Werkstatt im Umkreis von bis 30 km um den Stationierungsort der Geräte an der Herforder Str. 220 in 33609 Bielefeld werden 20 Punkte vergeben. Im Umkreis über 30 km bis 50 km 17,5 Punkte, über 50 km bis 100 km 12,5 Punkte, über 100 km bis 150 km 7,5 Punkte und bei einem Umkreis von über 150 km werden 0 Punkte vergeben.
5. Kundendienst und Service / Service und Erreichbarkeit (= max. 40 Punkte)
Fahrzeug:
Ist ein mobiler Reparaturservice vorhanden werden 3,5 Punkte vergeben, ist er nicht vorhanden werden 0 Punkte vergeben.
Gibt es einen kostenlosen Hol- und Bring Service im Reparaturfall werden 2 Punkte vergeben, gibt es ihn nicht, werden 0 Punkte vergeben.
Für die telefonische Erreichbarkeit des Kundendienstes werden die Punkte wie folgt vergeben:
Mo-Fr 07.00 bis 19.00 Uhr 3 Punkte, Mo-Fr 07.00 bis 18.00 Uhr 2,5 Punkte, Mo-Fr 08.00 bis 18.00 Uhr 2 Punkte, Mo-Fr 08.00 bis 17.00 Uhr 1,5 Punkte. Bei einer geringeren telefonischen Erreichbarkeit werden 0 Punkte vergeben.
Für die Reaktionszeit bei notwendiger Abholung der Geräte werden die Punkte wie folgt vergeben:
Innerhalb von innerhalb von 24 Stunden werden 2 Punkte vergeben, innerhalb von 48 Stunden 1 Punkt und bei einer Reaktionszeit von über 48 Stunden werden 0 Punkte vergeben.
Für den Reparaturbeginn nach erfolgter Abholung binnen weiteren 24 Stunden werden 2 Punkte, binnen weiteren 48 Stunden 1 Punkt und bei einem späteren Reparaturbeginn als binnen 48 Stunden 0 Punkte vergeben.
Für eine Information seitens der Kundendienstwerkstatt über den Reparaturfortgang alle 24 Stunden werden 2 Punkte vergeben, für alle 48 Stunden wird 1 Punkt vergeben und für Informationen die länger als alle 48 Stunden dauern werden keine Punkte vergeben.
Werden sämtliche Wartungen und Reparaturen auch ohne Beeinträchtigungen von eventuellen Garantien durch fachkundiges Personal in der eigenen Werkstatt durchgeführt, werden 2,5 Punkte vergeben. Ist das nicht der Fall, werden 0 Punkte vergeben.
Werden sämtliche Wartungen und Reparaturen auch ohne Beeinträchtigungen von eventuellen Kulanzansprüchen durch fachkundiges Personal in der eigenen Werkstatt durchgeführt, werden 2 Punkte vergeben. Ist das nicht der Fall, werden 0 Punkte vergeben.
Gibt es ein Angebot von speziellen Schulungen für das Werkstattpersonal, wird 1 Punkt vergeben. Ist das nicht der Fall, werden keine Punkte vergeben.
Anbaugeräte
Ist ein mobiler Reparaturservice vorhanden werden 3,5 Punkte vergeben, ist er nicht vorhanden werden 0 Punkte vergeben.
Gibt es einen kostenlosen Hol- und Bring Service im Reparaturfall werden 2 Punkte vergeben, gibt es ihn nicht, werden 0 Punkte vergeben.
Für die telefonische Erreichbarkeit des Kundendienstes werden die Punkte wie folgt vergeben:
Mo-Fr 07.00 bis 19.00 Uhr 3 Punkte, Mo-Fr 07.00 bis 18.00 Uhr 2,5 Punkte, Mo-Fr 08.00 bis 18.00 Uhr 2 Punkte, Mo-Fr 08.00 bis 17.00 Uhr 1,5 Punkte. Bei einer geringeren telefonischen Erreichbarkeit werden 0 Punkte vergeben.
Für die Reaktionszeit bei notwendiger Abholung der Geräte werden die Punkte wie folgt vergeben:
Innerhalb von innerhalb von 24 Stunden werden 2 Punkte vergeben, innerhalb von 48 Stunden 1 Punkt und bei einer Reaktionszeit von über 48 Stunden werden 0 Punkte vergeben.
Fortsetzung sh. unter Punkt VI.3
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung, dass die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und sonstigen Abgaben, der Beiträge zu den Sozialversicherungen sowie die Verpflichtungen aus den Tarifordnungen, Tarifverträgen und die Bestimmungen über die Beschäftigung Schwerbeschädigter erfüllt worden sind und während der Vertragsdauer erfüllt werden.
2. Angabe, dass das Angebot in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Vereinbarungen ähnlicher Art steht, sondern das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung ist.
3. Angabe, dass der Betrieb gegen Unfälle und Schadensersatzansprüche Dritter haftpflichtversichert ist.
4. Angabe, ob der Bieter/die Bieterin bzw. das Unternehmen sich in Liquidation befindet.
5. Angabe, ob über das Vermögen des Bieters/der Bieterin ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder ob der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
6. Angabe, dass keine strafrechtlichen Verurteilungen oder sonstigen Ausschlussgründe nach den in den §§ 123 und 124 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) in Verbindung mit § 42 VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge - Vergabeverordnung -) formulierten Tatbeständen vorliegen.
1. Nachweis von Referenzen
Dem Angebot sind durch den Bewerber mindestens 2 Referenzen des Konzerns, Herstellers oder Händlers mit folgenden Anforderungen beizufügen:
Fertigung und/oder Lieferung vergleichbarer Geräte
- innerhalb der letzten drei Kalenderjahre,
- an mindestens 2 kommunale oder gewerbliche Auftraggeber aus dem Bereich des kommunalen Einsatzes innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Können die geforderten Referenzen nicht benannt werden, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
2. Betriebs-/Firmenbeschreibung
Dem Angebot ist eine kurze Betriebsbeschreibung beizufügen. Das Tätigkeitsgebiet des Bewerbers soll so hinreichend beschrieben werden, dass eine Beurteilung von Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bewerbers möglich ist. Ein Verweis auf den Internetauftritt oder die Angabe eines Links ist unzulässig.
3. Kundendienst-/Service-Standort
Der Bewerber muss einen Kundendienst- bzw. Service-Standort für qualifizierte Wartungs- und Umbauarbeiten, Fehlerdiagnosen und Reparaturen an den Fahrzeugen und den Anbaugeräten angeben. Dies kann der Standort des Herstellers oder ein von ihm vertraglich beauftragtes Unternehmen an einem anderen Standort sein.
Bei Fremdfirmen (vom Bewerber beauftragter Fachbetrieb) soll es sich um einen im Handelsregister eingetragenen Fachbetrieb aus dem Bereich Landmaschinen-Technik, Karosserie- und/oder Fahrzeugbau handeln. Der beauftragte Fachbetrieb ist bei Abgabe des Angebotes vom Bewerber zu benennen. Der Auftraggeber kann einen aktuellen Auszug mit dem Eintrag im Handelsregister des Servicestützpunktes beim Bieter zur Aufklärung und Auswertung der Ausschreibung bei Bedarf anfordern.
Der Service-Standort muss aufgrund der Anzahl und der Qualifikation der Beschäftigten sowie der technischen Ausstattung folgende Arbeiten im Auftrag des Auftraggebers ausführen können:
- Fehlerdiagnosen,
- Reparaturen an den Fahrzeugen,
- Reparaturen an den Anbaugeräten,
- Austausch von Ein- und Anbauteilen sowie
- Umbauten und
- turnusmäßige Wartungsarbeiten.
Können die Angaben zum Service-Standort nicht benannt werden, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Der Bewerber muss einen Kundendienst- bzw. Service-Standort für qualifizierte Wartungs- und Umbauarbeiten, Fehlerdiagnosen und Reparaturen an den Fahrzeugen und den Anbaugeräten angeben. Dies kann der Standort des Herstellers oder ein von ihm vertraglich beauftragtes Unternehmen an einem anderen Standort sein.
Bei Fremdfirmen (vom Bewerber beauftragter Fachbetrieb) soll es sich um einen im Handelsregister eingetragenen Fachbetrieb aus dem Bereich Landmaschinen-Technik, Karosserie- und/oder Fahrzeugbau handeln. Der beauftragte Fachbetrieb ist bei Abgabe des Angebotes vom Bewerber zu benennen. Der Auftraggeber kann einen aktuellen Auszug mit dem Eintrag im Handelsregister des Servicestützpunktes beim Bieter zur Aufklärung und Auswertung der Ausschreibung bei Bedarf anfordern.
Der Service-Standort muss aufgrund der Anzahl und der Qualifikation der Beschäftigten sowie der technischen Ausstattung folgende Arbeiten im Auftrag des Auftraggebers ausführen können:
- Fehlerdiagnosen,
- Reparaturen an den Fahrzeugen,
- Reparaturen an den Anbaugeräten,
- Austausch von Ein- und Anbauteilen sowie
- Umbauten und
- turnusmäßige Wartungsarbeiten.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fortsetzung Vergabe von Punkten für die einzelnen Qualitätskriterien sh. Punkt II .2.14
Für den Reparaturbeginn nach erfolgter Abholung binnen weiteren 24 Stunden werden 2 Punkte, binnen weiteren 48 Stunden 1 Punkt und bei einem späteren Reparaturbeginn als binnen 48 Stunden 0 Punkte vergeben.
Für eine Information seitens der Kundendienstwerkstatt über den Reparaturfortgang alle 24 Stunden werden 2 Punkte vergeben, für alle 48 Stunden wird 1 Punkt vergeben und für Informationen die länger als alle 48 Stunden dauern werden keine Punkte vergeben.
Werden sämtliche Wartungen und Reparaturen auch ohne Beeinträchtigungen von eventuellen Garantien durch fachkundiges Personal in der eigenen Werkstatt durchgeführt, werden 2,5 Punkte vergeben. Ist das nicht der Fall, werden 0 Punkte vergeben.
Werden sämtliche Wartungen und Reparaturen auch ohne Beeinträchtigungen von eventuellen Kulanzansprüchen durch fachkundiges Personal in der eigenen Werkstatt durchgeführt, werden 2 Punkte vergeben. Ist das nicht der Fall, werden 0 Punkte vergeben.
Gibt es ein Angebot von speziellen Schulungen für das Werkstattpersonal, wird 1 Punkt vergeben. Ist das nicht der Fall, werden keine Punkte vergeben.
6. Kundendienst und Service / Ersatzteilversorgung (= max. 20 Punkte)
Fahrzeug
Erfolgt der Versand oder die Anlieferung von Ersatzteilen, die verschleißbedingt auszutauschen sind innerhalb eines Zeitraums bis 24 Stunden, werden 10 Punkte vergeben, zwischen 24 und 48 Stunden 5 Punkte und über 48 Stunden werden keine Punkte vergeben.
Anbaugeräte
Erfolgt der Versand oder die Anlieferung von Ersatzteilen, die verschleißbedingt auszutauschen sind innerhalb eines Zeitraums bis 24 Stunden, werden 10 Punkte vergeben, zwischen 24 und 48 Stunden 5 Punkte und über 48 Stunden werden keine Punkte vergeben.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ980P
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]