Medizinischer Sachbedarf Referenznummer der Bekanntmachung: RVÜ-005-12-21
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA3 Münster
Postleitzahl: 48133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lwl.org
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lwl.org/zek
Abschnitt II: Gegenstand
Medizinischer Sachbedarf
Rahmenvertrag über den Kauf und die Lieferung von medizinischem Sachbedarf für diverse Einrichtungen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL)
Medizinischer Sachbedarf
Diverse Einrichtungen in Westfalen-Lippe
Rahmenvertrag für eine max. Laufzeit von 48 Monaten über den Kauf und die Lieferung von diversem medizinischem Sachbedarf für die LWL-Einrichtungen in Westfalen-Lippe (insb. Kliniken)
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um weitere 12 Monate, wenn er nicht von einem der Vertragspartner 7 Monate (31.08.) vor Ablauf der jeweiligen Verlängerungsoption gekündigt wird. Die maximale Laufzeit des Vertrages beträgt 48 Monate (31.03.2026).
Zubehör für Alkoholtester
Diverse Einrichtungen in Westfalen-Lippe
Rahmenvertrag für eine max. Laufzeit von 48 Monaten über den Kauf und die Lieferung von Zubehör für Alkoholtester für die LWL-Einrichtungen in Westfalen-Lippe (insb. Kliniken)
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um weitere 12 Monate, wenn er nicht von einem der Vertragspartner 7 Monate (31.08.) vor Ablauf der jeweiligen Verlängerungsoption gekündigt wird. Die maximale Laufzeit des Vertrages beträgt 48 Monate (31.03.2026).
FFP2-Masken
Diverse Einrichtungen in Westfalen-Lippe
Rahmenvertrag für eine Laufzeit von 12 Monaten über den Kauf und die Lieferung von FFP2-Masken für die LWL-Einrichtungen in Westfalen-Lippe (insb. Kliniken)
MNS-Masken
Diverse Einrichtungen in Westfalen-Lippe
Rahmenvertrag für eine Laufzeit von 12 Monaten über den Kauf und die Lieferung von MNS-Masken für die LWL-Einrichtungen in Westfalen-Lippe (insb. Kliniken)
Schutzbekleidung
Diverse Einrichtungen in Westfalen-Lippe
Rahmenvertrag für eine Laufzeit von 12 Monaten über den Kauf und die Lieferung von Schutzbekleidung für die LWL-Einrichtungen in Westfalen-Lippe (insb. Kliniken)
Einnahmebecher
Diverse Einrichtungen in Westfalen-Lippe
Rahmenvertrag für eine max. Laufzeit von 48 Monaten über den Kauf und die Lieferung von Einnahmebechern für die LWL-Einrichtungen in Westfalen-Lippe (insb. Kliniken)
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um weitere 12 Monate, wenn er nicht von einem der Vertragspartner 7 Monate (31.08.) vor Ablauf der jeweiligen Verlängerungsoption gekündigt wird. Die maximale Laufzeit des Vertrages beträgt 48 Monate (31.03.2026).
Infusionssets
Diverse Einrichtungen in Westfalen-Lippe
Rahmenvertrag für eine max. Laufzeit von 48 Monaten über den Kauf und die Lieferung von Infusionssets für die LWL-Einrichtungen in Westfalen-Lippe (insb. Kliniken)
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um weitere 12 Monate, wenn er nicht von einem der Vertragspartner 7 Monate (31.08.) vor Ablauf der jeweiligen Verlängerungsoption gekündigt wird. Die maximale Laufzeit des Vertrages beträgt 48 Monate (31.03.2026).
Kanülenfixierpflaster
Diverse Einrichtungen in Westfalen-Lippe
Rahmenvertrag für eine max. Laufzeit von 48 Monaten über den Kauf und die Lieferung von Kanülenfixierpflaster für die LWL-Einrichtungen in Westfalen-Lippe (insb. Kliniken)
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um weitere 12 Monate, wenn er nicht von einem der Vertragspartner 7 Monate (31.08.) vor Ablauf der jeweiligen Verlängerungsoption gekündigt wird. Die maximale Laufzeit des Vertrages beträgt 48 Monate (31.03.2026).
manuelles Blutdruckmessgerät
Diverse Einrichtungen in Westfalen-Lippe
Rahmenvertrag für eine max. Laufzeit von 48 Monaten über den Kauf und die Lieferung von manuellen Blutdruckmessgeräten für die LWL-Einrichtungen in Westfalen-Lippe (insb. Kliniken)
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um weitere 12 Monate, wenn er nicht von einem der Vertragspartner 7 Monate (31.08.) vor Ablauf der jeweiligen Verlängerungsoption gekündigt wird. Die maximale Laufzeit des Vertrages beträgt 48 Monate (31.03.2026).
digitales Blutdruckmessgerät
Diverse Einrichtungen in Westfalen-Lippe
Rahmenvertrag für eine max. Laufzeit von 48 Monaten über den Kauf und die Lieferung von digitalen Blutdruckmessgeräten für die LWL-Einrichtungen in Westfalen-Lippe (insb. Kliniken)
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um weitere 12 Monate, wenn er nicht von einem der Vertragspartner 7 Monate (31.08.) vor Ablauf der jeweiligen Verlängerungsoption gekündigt wird. Die maximale Laufzeit des Vertrages beträgt 48 Monate (31.03.2026).
Safetylanzetten
Diverse Einrichtungen in Westfalen-Lippe
Rahmenvertrag für eine max. Laufzeit von 48 Monaten über den Kauf und die Lieferung von Safetylanzetten für die LWL-Einrichtungen in Westfalen-Lippe (insb. Kliniken)
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um weitere 12 Monate, wenn er nicht von einem der Vertragspartner 7 Monate (31.08.) vor Ablauf der jeweiligen Verlängerungsoption gekündigt wird. Die maximale Laufzeit des Vertrages beträgt 48 Monate (31.03.2026).
Safety- und Venenverweilkanülen
Diverse Einrichtungen in Westfalen-Lippe
Rahmenvertrag für eine max. Laufzeit von 48 Monaten über den Kauf und die Lieferung von Safety- und Venenverweilkanülen für die LWL-Einrichtungen in Westfalen-Lippe (insb. Kliniken)
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um weitere 12 Monate, wenn er nicht von einem der Vertragspartner 7 Monate (31.08.) vor Ablauf der jeweiligen Verlängerungsoption gekündigt wird. Die maximale Laufzeit des Vertrages beträgt 48 Monate (31.03.2026).
Insulinkanülen
Diverse Einrichtungen in Westfalen-Lippe
Rahmenvertrag für eine max. Laufzeit von 48 Monaten über den Kauf und die Lieferung von Insulinkanülen für die LWL-Einrichtungen in Westfalen-Lippe (insb. Kliniken)
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um weitere 12 Monate, wenn er nicht von einem der Vertragspartner 7 Monate (31.08.) vor Ablauf der jeweiligen Verlängerungsoption gekündigt wird. Die maximale Laufzeit des Vertrages beträgt 48 Monate (31.03.2026).
Sonstiger Bedarf
Diverse Einrichtungen in Westfalen-Lippe
Rahmenvertrag für eine max. Laufzeit von 48 Monaten über den Kauf und die Lieferung von sonstigem Bedarf für die LWL-Einrichtungen in Westfalen-Lippe (insb. Kliniken)
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um weitere 12 Monate, wenn er nicht von einem der Vertragspartner 7 Monate (31.08.) vor Ablauf der jeweiligen Verlängerungsoption gekündigt wird. Die maximale Laufzeit des Vertrages beträgt 48 Monate (31.03.2026).
Defibrillatoren
Diverse Einrichtungen in Westfalen-Lippe
Rahmenvertrag für eine max. Laufzeit von 48 Monaten über den Kauf und die Lieferung von Defibrillatoren für die LWL-Einrichtungen in Westfalen-Lippe (insb. Kliniken)
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um weitere 12 Monate, wenn er nicht von einem der Vertragspartner 7 Monate (31.08.) vor Ablauf der jeweiligen Verlängerungsoption gekündigt wird. Die maximale Laufzeit des Vertrages beträgt 48 Monate (31.03.2026).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit den Angebotsunterlagen sind Angaben zum Unternehmen (Geschäftssitz, Rechtsform, Eigentümer, vertretungsberechtigte Person/en, Amtsgericht/Handelsregister-Nr., Art der wirtschaftlichen Tätigkeit des Gewerbes oder der Branche, bei natürlichen Personen Geburtsdatum und Geburtsort, Name und Anschrift der zuständigen Niederlassung) sowie Informationen zu
betrieblichen Qualitäts- und Umweltmanagementmaßnahmen, einzureichen.
Den Vergabeunterlagen ist folgende Eigenerklärung beizufügen (Vordruck Angebotsschreiben):
Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft
ausdrücklich, dass
- er /sie das Gewerbe angemeldet hat;
- er /sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat;
- er /sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.07.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet;
- er /sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen;
- das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht;
- er /sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt.
- keine Verfehlungen vorliegen, die seinen /ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Darüber hinaus versichern der Bieter/die Bietergemeinschaft, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen.
Zudem ist in dieser Eigenerklärung anzugeben, ob sich der Bieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet.
Im Weiteren ist eine Eigenerklärung (Vordruck) abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
Der Bieter ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf seinen Eignung zum Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb führen kann.
Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom Bieter getätigten Angaben zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu verlangen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, fehlende Angaben und Erklärungen nachzufordern sowie die Angaben des Bieters zu überprüfen und zu diesem Zweck belastbare Nachweise vom Bieter zu verlangen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eignungsnachweise der eingesetzten Unterauftragnehmer nachzufordern, die auch für den Bieter gefordert werden.
Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter folgende Angaben in Form einer Eigenklärung zu machen: Gesamtumsatz in Euro brutto in den letzten drei Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) sowie Gesamtumsatz in Euro brutto im Geschäftsbereich der zu vergebenen Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) (siehe Anlage B2: Vordruck Bietereignung).
Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter mindestens zwei Referenzen (nicht älter als drei Jahre) zu benennen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen (Vertrag mit diversen Anlieferstellen und Rechnungsadressen (min. 10 Anlieferstellen), Lieferung über einen längeren Zeitraum (min. 1 Jahr), vergleichbares Auftragsvolumen pro Jahr (netto)) sowie Art des Auftraggebers (Gesundheitseinrichtung) vergleichbar sind. Dabei sind der Name des Auftraggebers, die Telefonnummer, Kurzbeschreibung des Auftrags (Produkte, Vertragsform, Anzahl der Lieferadressen, Anzahl der Rechnungsadressen, Auftragsvolumen in EUR pro Jahr (netto)) sowie die Dauer/Länge der Zusammenarbeit anzugeben.
Sofern eine Rahmenvertragsbeziehung über die Lieferung von medizinischem Sachbedarf mit dem LWL besteht/bestand, kann der LWL als Referenz benannt werden.
Als Referenz gilt immer die Gesamteinheit (z.B. Stadtverwaltung XX). Es ist nicht zulässig die Gesamteinheit auf einzelne Untereinheiten aufzuteilen, um die Anzahl der Referenzen zu erfüllen (z. B. Stadtverwaltung XX Abteilung aa, Stadtverwaltung XX Abteilung bb). Die Auftraggeber der Referenzen müssen unterschiedlich sein und dürfen nicht zu einer Gesamtheit gehören.
Besondere Anforderungen an die Referenzen für die Lose 3 und 4: Für die Lieferung von medizinischen Schutzmasken muss es sich um eine originäre Leistungs des Unternehmens handeln (Hersteller, Händler für medizinische Schutzmasken etc.).
Der Bieter muss mindestens zwei Referenzen benennen, die nicht älter als drei Jahre sind. Die Referenzen sollten hinsichtlich Art und Umfang vergleichbar mit den ausgeschriebenen Leistungen sein.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen nur auf der Vergabeplattform (www.lwl.org/eVergabe) zum kostenlosen Download zur Verfügung, ein Versand per Mail oder Post erfolgt nicht.
Zusätzliche Informationen sind in elektronischer Form (über die LWL-Vergabeplattform) bei der o.g. Ansprechperson spätestens
anzufordern bis zum 02.12.2021.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister und Vergaberegister NRW vom Auftraggeber für den Bieter eingeholt wird, der den Zuschlag erhalten soll.
Es gilt deutsches Recht.
Ohne Registrierung auf der Vergabeplattform ist der Bieter verpflichtet, sich selbst über eventuelle Änderungen im Vergabeverfahren zu informieren und unterliegt somit der sogenannten "Holschuld". Erfolgt keine Registrierung, bedeutet dies, dass bei Abgabe eines Angebotes, der Bieter selbst dafür verantwortlich ist, dass die von ihm verwendeten Vergabeunterlagen bei Angebotsabgabe aktuell sind und sämtliche eventuell eingegangenen Änderungen bzw. Erläuterungen nach Bieterfragen berücksichtigt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.