Elektronenstrahllithographiesystem Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/069
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.tu-dortmund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Elektronenstrahllithographiesystem
Kauf eines Elektronenstrahllithographiesystems
Technische Universität Dortmund 44227 Dortmund
Kauf eines Elektronenstrahllithographiesystems, um Mikro- und Nanostrukturierung eines breitgefächerten Spektrums von neuartigen Materialien zu ermöglichen. Eine Kernanwendung ist dabei die Entwicklung von metallbasierten Resonatorstrukturen für elektromagnetische Strahlung mit Trägerfrequenzen im Terahertz-Spektralbereich (THz, 1 THz = 1012 Hz).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe JEOL Germany GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freising
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85356
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YD5YYWB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wolle, eingehen.