Ausschreibung Erdgas 2022ff - Kommunen im Kreis Lippe Referenznummer der Bekanntmachung: 211422-Erdgas
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Barntrup
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32683
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.barntrup.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Erdgas 2022ff - Kommunen im Kreis Lippe
Die Auftraggebergemeinschaft der Städte Barntrup, Horn-Bad Meinberg, Lügde und Schieder-Schwalenberg sowie die Gemeinden Augustdorf, Dörentrup, Extertal, Kalletal, Leopoldshöhe und Schlangen einschließlich der rechtlich selbständigen und unselbständigen Einrichtungen der vorgenannten Kommunen schreiben die Erdgaslieferung an ihre Abnahmestellen gemeinsam aus. Lieferbeginn 01.01.2022.
SLP-Abnahmestellen Gasqualität L-Gas
Augustdorf, Kalletal, Leopoldshöhe, Schlangen
Abnahmestellen ohne registrierende Leistungsmessung
ca. 74 Abnahmestellen mit ca. 6,8 GWh/Jahr Marktgebiet NCG
ca. 4 Abnahmestellen mit ca. 237 MWh/Jahr Marktgebiet GASPOOL
RLM- und SLP-Abnahmestellen Gasqualität H-Gas
Barntrup, Dörentrup, Extertal, Horn-Bad Meinberg, Schieder-Schwalenberg, Lügde
Abnahmestellen mit und ohne registrierende Leistungsmessung
ca. 118 Abnahmestellen mit ca. 17,5 GWh/Jahr Marktgebiet GASPOOL
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
SLP-Abnahmestellen Gasqualität L-Gas
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bensheim
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 64625
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
RLM- und SLP-Abnahmestellen Gasqualität H-Gas
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bensheim
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 64625
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.