Generalplanerleistungen für die Sanierung des Westfälischen Schulmuseums Referenznummer der Bekanntmachung: F081/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44135
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dortmund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanerleistungen für die Sanierung des Westfälischen Schulmuseums
Das westfälische Schulmuseum in Dortmund Marten ist aktuell in einem denkmalgeschützten Schulgebäude aus der Kaiserzeit Baujahr 1905 untergebracht. Das Gebäude wurde bis in die 70er Jahre als Schulgebäude genutzt und beherbergt seit dem Jahr 1990 das westfälische Schulmuseum, welches in den letzten Jahren jährlich rund 17.000 Besucher verzeichnet. Das denkmalgeschützte Gebäude soll kernsaniert werden, wohingegen der auf der Liegenschaft befindliche eingeschossige Bau des Vereinsheims nicht Teil der Baumaßnahme
ist.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Planungs- und Beratungsleistungen des Generalplaners für die Objektplanung Gebäude und Innenräume, Fachplanung der Technischen Ausrüstung, statische Beratung, Freianlagenplanung, Fachplanung zur
Bauphysik, Brandschutzleistungen und SiGeKo-Leistungen.
Näheres siehe Unterlagen
Vergabe und Beschaffungszentrum Dortmund Viktoriastraße 15 44135 Dortmund
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Planungs- und Beratungsleistungen des Generalplaners für die Objektplanung Gebäude und Innenräume, Fachplanung der Technischen Ausrüstung, statische Beratung, Freianlagenplanung, Fachplanung zur
Bauphysik, Brandschutzleistungen und SiGeKo-Leistungen.
siehe Bewerberbogen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis (Kopie der Versicherungspolice), einer gültigen Berufshaftpflicht bei einem in der EG zugelassenen Haftpflichtversicherers ist den Bewerbungsunterlagen zwingend beizufügen.
Mindestnötige Deckung 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 500.000,- EUR für sonstige Schäden.
- Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre
- Mitarbeiterstruktur und - anzahl des Bewerbers in den letzten 3 Jahren
siehe Bewerberbogen
- Angaben zur vorgesehenen Projektleitung sowie stellvertretenden Projektleitung, die zur Leistungserbringung eingesetzt werden
- Zwei Referenzen über die Generalplanung
(Details siehe Teilnahmebogen)
- Erklärung zur Unterauftragsvergabe und Eignungsleihe
siehe Bewerberbogen
siehe Bewerberbogen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen - Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung - vom 20.08.2014 - IR 12.02.2002-Nr. 3.1 und 3.3 gebunden.
Für die Auftragsvergabe gelten die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW).
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Bereitstellung der Unterlagen:
Es erfolgt eine elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr (zu den unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ genannten Nutzungsbedingungen können die Vergabeunterlagen kostenlos angefordert und heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden.)
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYFDH72
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
Ort: Münster
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird
(§ 168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 134 GWB genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Ort: Münster
Land: Deutschland