Fachplanung Technische Ausrüstung AG 1-6 und 8 Referenznummer der Bekanntmachung: 704.01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kh-gt.de
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.pm-denk.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanung Technische Ausrüstung AG 1-6 und 8
Die Kreishandwerkerschaften Bielefeld und Gütersloh planen im Zentrum von Bielefeld den Neubau des Handwerksbildungszentrums (HBZ) Brackwede. Das Projekt wird unter dem Titel "Neubau Zukunftswerkstatt made by KH (ZWKH) - Handwerk - Bildung - Zukunft" geführt. Der geplante Neubau wird nachfolgend mit "Neubau ZWKH" bezeichnet.
Wesentlicher Bestandteil ist die Aufnahme der Kfz-Bildungsstätten der Handwerkskammer in Lemgo. Das Projekt soll von Bund und Land NRW gefördert werden. Gesucht wird ein Planungsbüro zur Ausführung der Fachplanung technischer Ausrüstung gemäß § 55 HOAI bzw. § 53 (2) der Anlagengruppen 1-6 und 8 in den Leistungsphasen 1-9.
Der Neubau des HBZ wird 28 Übungseinheiten mit einer Praxis-, Theorie und Verwaltungsfläche von insgesamt ca. 10.000 m² Bruttonutzfläche auf einem Grundstück mit ca. 16.000 m² Fläche beheimaten
Details sind der Projektbeschreibung zu entnehmen.
Grundlage der Planung ist das durch die Fördermittelgeber freigegebene Raumprogramm zuzüglich der eigenfinanzierten Flächen. Diese stellen sich wie folgt dar:
Die zuwendungsfähige Nutzfläche (NUF 1-6) beträgt 7.909 m² und beinhalt u.a.:
-Bauhallen und Lagerflächen
-KFZ-Wertstätte
-Verwaltungsflächen
-Theorie- und Fachräume
-Speisesaal
Die nicht-zuwendungsfähige Nutzfläche (NUF 1-6) beträgt 589 m² und beinhaltet u.a.:
-Verwaltungsräume
Die einzelnen Raumtypen sind dem Raumprogramm zu entnehmen.
Referenzen mit Planungsanforderungen, die hinsichtlich der Technischen Ausrüstung mit den zu vergebenden Planungsleistungen vergleichbar sind. Berücksichtigt werden nur Referenzen, welche die unter Ziffer III.1.3 lit. a) angegebenen Mindestanforderungen erfüllen. Diese Referenzen werden hinsichtlich der folgenden Unterkriterien jeweils mit 1 bis max. 3 Punkten bewertet:
-Vergleichbare Größe (Baukosten KG 400, 1 bis 3 Punkte, volle Punktzahl ab 3 Mio. Euro brutto) / Gewichtung 15,00 %
-Vergleichbarer Projektinhalt: (Werkstätten und/oder Bildungseinrichtungen: 2 Punkte / Gewichtung 10,00 %; Neubau (zusätzlich) 2 Punkte / Gewichtung 10,00 %; Umfasst 2 verschiedene Nutzungen nach DIN 277: 2 Punkte / Gewichtung 10,00 %
- Anzahl Anlagengruppen 1-6 und 8, 1 bis 3 Punkte, volle Punktzahl ab 7 Anlagengruppen / Gewichtung 15,00 %
-Räume für Bildung/Unterricht (Räume für Bildung/Unterricht, 1 bis 3 Punkte, volle Punktzahl ab 400 m² NUF) / Gewichtung 13,04 %
-Vergleichbares Leistungsbild (Umfang erbrachter LPH, 1 bis 3 Punkte, volle Punktzahl falls mind. 6 LPHs vollständig erbracht wurden) / Gewichtung 15,00 %
-Öffentlicher Auftraggeber/Förderung (Bauherr = öffentlicher Auftraggeber: 2 Punkt / Gewichtung 10,00 %; Projekt mit öffentlichen Mitteln gefördert und Mitwirkung bei Beantragung, Abrechnung, Verwendungsnachweisen (zusätzlich): 3 Punkte / Gewichtung 15,00 %
Die vom Bewerber eingereichten Referenzen werden gemäß der vorgenannten Unterkriterien bewertet. Die Anzahl der einzureichenden Referenzen ist nicht begrenzt. Maßgeblich für die Auswahl der zur Teilnahme aufzufordernden Bewerber sind jedoch ausschließlich die drei vom Bewerber eingereichten Referenzen, auf die nach der Bewertung durch den Auftraggeber die meisten Punkte entfallen. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (Wertungsmatrix (Auswahlkriterien Teilnahmewettbewerb) mit Wichtung).
Nach dem Teilnahmeantrag, der anhand der Wertungsmatrix Bewerberauswahl gewertet wird, werden 3-5 Bewerber zur Präsentation und Angebotsabgabe ausgewählt, die gemäß der Zuschlagsmatrix bewertet werden. Hierzu soll eine schriftliche Präsentationsunterlage zu den Zuschlagskriterien erstellt werden. Pro Zuschlagskriterium sind max. 5 Folien zu erstellen und am Verhandlungstermin zu präsentieren. Die Präsentation darf inklusive eines allgemeinen Teils 30 Folien nicht übersteigen.
Vergeben wird die Grundleistung der Fachplanung technischer Ausrüstung gemäß § 55 HO-AI bzw. § 53 (2) Anlagengruppen 1-6 und 8 in den Leistungsphasen 1 bis 9. Genaue Differenzierung unter 4. Honorarermittlung.
Die Leistung wird wie folgt stufenweise beauftragt:
Stufe 1: LPH 1 - 2
Stufe 2: LPH 3
Stufe 3: LPH 4
Stufe 4: LPH 5 - 6
Stufe 5: LPH 7
Stufe 6: LPH 8
Stufe 7: LPH 9
Es wird zunächst nur die Stufe 1 (Leistungsphasen 1 und 2) beauftragt, auch wenn die weiteren Leistungsphasen 3 bis 9 von den Bietern anzubieten sind. Der Auftraggeber entscheidet zu einem späteren Zeitpunkt, ob er den Auftragnehmer dieses Vergabeverfahrens (den obsiegenden Bieter) mit den weitergehende Leistungsphasen 3, 4, 5, 6, 7, 8 bzw. 9 sowie mit den ausgeschriebenen Besonderen Leistungen beauftragt. Er ist dazu nicht verpflichtet und kann diese Leistungen gar nicht (z. B. Eigenleistung) oder anderweitig vergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass sie die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung als Architekt haben. Nachweise (Mitgliedsurkunde Architektenkammer, Prüfungszeugnisse oder gleichwertige Befähigungsnachweise) sind vorzulegen.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.
a. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt/in zu führen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in tätig zu werden. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllen die fachlichen Anforderungen als Architekt/in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigem Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinien 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 07.09.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl.EU-Nr. L255, Seite 22) entspricht.
b. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der/die mit der Aufgabe betraute Mitarbeiter/in die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
c. Bewerbergemeinschaften natürlicher und/oder juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
2. Handelt es sich bei dem Bewerber bzw. bei den Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft um eine juristische Person OHG, KG oder eine Partnerschaftsgesellschaft, so ist dem Teilnahmeantrag ein aktueller Auszug aus dem Handels- oder Partnerschaftsregister oder aus einem vergleichbaren Register des Herkunftslandes des Bewerbers beizufügen.
a) Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Mindeststandards,
b) Erklärungen zu den Jahresumsätzen des Bewerbers gemäß den Mindeststandards.
a. Nachweis Berufshaftpflicht (3,0 Mio. Euro Personen- und 3,0 Mio. Euro Sach- und Vermögensschäden; Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen). Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Bestätigung des Versicherers ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann. Bei Bewerbergemeinschaften muss der Versicherungsschutz jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft nachgewiesen werden.
b) durchschnittlicher Jahresteilumsatz in 2018, 2019, 2020 (netto) in der Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI von mind. [Betrag gelöscht] EUR
a) Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit durch Referenzen gemäß den Mindeststandards,
b) Erklärung zu der beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß den Mindeststandards
a) Es gelten die Anforderungen gemäß Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung. Die Kriterien, die für die Auswahl der zum Verhandlungsverfahren zuzulassenden Bewerber/Bewerbergemeinschaften maßgeblich sind, ergeben sich aus Ziffer II.2.9 der Bekanntmachung.
Die technische Leistungsfähigkeit ist anhand von Referenzen zu belegen. Es werden nur Referenzen zur Wertung zugelassen, die alle nachfolgenden Mindestkriterien erfüllen:
- Die Leistungen der Technischen Ausrüstung zu den Referenzenprojekten wurden mit dem Abschluss der LPH 8 nach dem Stichtag 01.01.2015 fertiggestellt
- Es wurden mindestens 3 Leistungsphasen der Fachplanung TA gem. HOAI vom vorgesehenen Büro erbracht
- Es wurden mindestens die Fachplanung einer Anlagengruppe der Anlagengruppen 1-3 und die Fachplanung einer Anlagengruppe der Anlagengruppen 4-5 vom vorgesehenen Büro erbracht
- Eine Referenz umfasst mindestens einen Neubau, Erweiterung oder Kernsanierung eines Hochbauprojekts
Mit den eingereichten Referenzen müssen weiterhin folgende Mindestkriterien erfüllt werden:
- Mind. 1 Referenz wurde für einen öffentlichen Auftraggeber gem. § 99 GWB erbracht.
- Mind. 1 Referenz umfasst Baukosten der KG 400 von mind. [Betrag gelöscht] EUR (brutto)
- Mind. 1 Referenz ist mit 5 Anlagengruppen nach HOAI in den Anlagengruppe 1-6 und 8 erbracht worden
- Mind. 1 Referenz ist unter Einsatz von öffentlichen Fördermitteln entstanden
Die einzelnen Auswahlkriterien sind mitsamt Wichtung der Wertungsmatrix Bewerberauswahl zu entnehmen.
Je Referenz ist das 2-seitige Referenzformblatt 3A im Teilnahmeantrag zu benutzen.
Eine optionale Detailbeschreibung der Referenz, die maximal zwei Blätter DIN A4 oder ein Blatt DIN A3 umfassen darf, kann als Anlage beigelegt werden.
Alle Kostenangaben sind Bruttoangaben.
b) Eigenerklärung, dass gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1, 2 und 6 VgV je mind. eine Person
- für die Projektleitung und stellv. Projektleitung mit der Berufsqualifikation Ingenieur/-in,
-für die Bauleitung und stellv. Bauleitung mit der Berufsqualifikation Ingenieur/-in oder Techniker/ -in
zur Verfügung stehen.
s. o. III.1.1)
§ 67 BauO NRW (Bauvorlageberechtigung), § 2 BauKaG
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Eine Bietergemeinschaftserklärung ist der Bewerbung beizulegen. Es muss dem Auftraggeber gegenüber ein Büro als bevollmächtigter Vertreter benannt werden, gesamtschuldnerisch haften und den Gesamtprojektleiter stellen. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber oder als Gesellschafter einer Bewerbergemeinschaft und gleichzeitig als Einzelbewerber, als Gesellschafter einer Bewerbergemeinschaft oder als Nachunternehmer eines anderen Bewerbers, können nach Ermessen der Vergabestelle zum Ausschluss aller betroffenen Bewerbungen führen. Mehrfachbewerbungen sind zulässig, wenn der Bewerber ausschließlich als Nachunternehmer und nirgends als Einzelbewerber oder als Gesellschafter einer Bewerbergemeinschaft auftritt.
Für das vorliegende Vergabeverfahren gilt das TVgG NRW. Die Besonderen Vertragsbedingungen zum TVgG NRW werden Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten wird keine Entschädigung gezahlt.
Die Vergabestelle hat für die Ausarbeitung des Teilnahmeantrags Formulare vorbereitet. Diese Formulare sind unter dem unter Ziffer I.3 (Kommunikation) genannten Link abrufbar. Sie sind Teil der Vergabeunterlagen. Die Bewerber werden dringend darum gebeten, diese Formulare für ihren Teilnahmeantrag zu verwenden. Die Formulare dienen dazu, die Vollständigkeit des Teilnahmeantrages sicherzustellen und es der Vergabestelle zu ermöglichen, die Teilnahmeanträge rascher prüfen zu können.
Zu folgenden Aspekten sind mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen abzugeben und auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers Nachweise zu erbringen:
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen/auftragsbezogener Zusammenarbeit
- Erklärung zur Verpflichtung gem. Verpflichtungsgesetz
- Erklärung über die ordnungsgemäße Entrichtung von Steuern und Sozialabgaben
- Ggfs. Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung
- Ggfs: Erklärungen zu Auftragsanteilen bei Bewerber-/Bietergemeinschaft
- Ggfs.: Erklärungen zur Leistungsbereitstellung bei Eignungsleihe (Verpflichtungserklärung)
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLCRLQ3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514110
Fax: [gelöscht]
Das Verfahren für Verstöße gegen Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere gilt, dass ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei einer unter VI.4.1) genannten Vergabekammer allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden kann. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes, den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll und über den frühestmöglichen Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen. Vergaberechtsverstöße sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nachdem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen, § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe eines Teilnahmeantrags oder zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen.