Durchführung von Abschleppleistungen und das Verwahren ordnungswidrig abgestellter Kraftfahrzeuge im Stadtgebiet von Gelsenkirchen Referenznummer der Bekanntmachung: 10/4.1-2021-0283
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45888
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gelsenkirchen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.gelsenkirchen.de/de/rathaus/informationen/kommunale_ausschreibungen/index.aspx
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung von Abschleppleistungen und das Verwahren ordnungswidrig abgestellter Kraftfahrzeuge im Stadtgebiet von Gelsenkirchen
Durchführung von Abschleppleistungen und das Verwahren ordnungswidrig abgestellter Kraftfahrzeuge im Stadtgebiet von Gelsenkirchen für den Zeitraum vom 01.04.2022 bis zum 31.03.2024 (mit Optionen bis zum 31.03.2026)
Abschleppdienstleistungen - Stadtgebiet nördlich des Rhein-Herne-Kanals
Stadt Gelsenkirchen, 10/4.1 - Zentrale Beschaffungsstelle Wildenbruchplatz 7 45888 Gelsenkirchen Das Los umfasst das Stadtgebiet nördlich des Rhein-Herne-Kanals
Durchführung von Abschleppleistungen und das Verwahren ordnungswidrig abgestellter Kraftfahrzeuge im Stadtgebiet von Gelsenkirchen für den Zeitraum vom 01.04.2022 bis zum 31.03.2024 (mit Optionen bis zum 31.03.2026); hier: Stadtgebiet nördlich des Rhein-Herne-Kanals
Für das Stadtgebiet nördlich des Rhein-Herne-Kanals wird mit jährlich ca. 375 Abschleppaufträgen (Durchschnitt der letzten 5 Jahre) gerechnet.
Für die Anzahl der einzelnen Abschleppaufträge sind allein ordnungsrechtliche Gesichtspunkte maßgebend, so dass der Durchschnitt der letzten 5 Jahre lediglich als Anhaltspunkt herangezogen werden kann.
Der Vertrag beginnt am 01.04.2022 und endet am 31.03.2024. Er verlängert sich stillschweigend bei unveränderten Konditionen um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von vier Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit von einer der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am 31.03.2026.
Abschleppdienstleistungen - Stadtgebiet südlich des Rhein-Herne-Kanals
Stadt Gelsenkirchen, 10/4.1 - Zentrale Beschaffungsstelle Wildenbruchplatz 7 45888 Gelsenkirchen Das Los umfasst das Stadtgebiet südlich des Rhein-Herne-Kanals.
Durchführung von Abschleppleistungen und das Verwahren ordnungswidrig abgestellter Kraftfahrzeuge im Stadtgebiet von Gelsenkirchen für den Zeitraum vom 01.04.2022 bis zum 31.03.2024 (mit Optionen bis zum 31.03.2026); hier: Stadtgebiet südlich des Rhein-Herne-Kanals
Für das Stadtgebiet südlich des Rhein-Herne-Kanals wird mit jährlich ca. 375 Abschleppaufträgen (Durchschnitt der letzten 5 Jahre) gerechnet.
Für die Anzahl der einzelnen Abschleppaufträge sind allein ordnungsrechtliche Gesichtspunkte maßgebend, so dass der Durchschnitt der letzten 5 Jahre lediglich als Anhaltspunkt herangezogen werden kann.
Der Vertrag beginnt am 01.04.2022 und endet am 31.03.2024. Er verlängert sich stillschweigend bei unveränderten Konditionen um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von vier Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit von einer der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am 31.03.2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Erklärung des Bieters zum Umsatz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anlage 2 Nr. 1 - Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezogen auf die ausgeschriebenen Leistung in den letzten drei Geschäftsjahren.
Einzureichende Unterlagen:
- Erklärung des Bieters - Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anlage 2 Nr. 2 - Bitte benennen Sie möglichst drei Referenzen der letzten zwei Jahre, sowie den gerundeten Wert des Auftrages; die benannten Referenzen sollten in Art und Umfang möglichst der ausgeschriebenen Leistung entsprechen.
- Erklärung des Bieters - Unternehmensstruktur (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anlage 2 Nr. 3 - Beschreibung der Unternehmensstruktur sowie der personellen und technischen Ausstattung.
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung - Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 521 EU
- Kfz.-Scheine (Kopien) (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Kopien von Kfz.-Scheinen der auf das Unternehmen zugelassenen Abschlepp- und Bergungsfahrzeuge
- Gewerbeanmeldung (Kopie) (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Kopie der Gewerbeanmeldung für das Bergungs- und Abschleppgewerbe nach § 14 Gewerbeordnung
- Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 GüKG bzw. Gemeinschaftslizenz nach Art. 3 VO (EWG) Nr. 881/92 (Kopie) (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Kopie der Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 GüKG bzw. der Gemeinschaftslizenz nach Art. 3 VO (EWG) Nr. 881/92, wenn Abschleppfahrzeuge mit einem höheren zulässigen Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen eingesetzt werden. Sofern erforderlich
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
WICHTIGE HINWEISE:
Entgegen den Ausführungen in der Anfrage zur Angebotsabgabe (VHB NRW 321 EU) und den Hinweisen zur Form der Einreichung von Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten (VHB NRW 312/322 EU) gelten nicht die Bewerbungs- und Vertragsbedingungen des Landes NRW (VHB NRW Formular 511 EU).
Es gelten die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen.
Abweichend von den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt kann anstelle eines Skontobetrages (mindestens 2 %) für ein Zahlungsziel, das zur Berücksichtigung bei der Angebotswertung mindestens 14 Tage betragen muss, ein entsprechend reduzierter Angebotspreis mit Zahlungsziel nach GWB i. V. m. VOL/B angeboten werden.
Bei der Abgabe des Angebotes einer Bietergemeinschaft müssen alle der Bietergemeinschaft zugehörigen Unternehmen der Stadt Gelsenkirchen angezeigt werden. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sich zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot der Bietergemeinschaft verpflichten. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen gegenüber der Stadt Gelsenkirchen mit Angebotsabgabe ihre gesamtschuldnerische Haftung für Verbindlichkeiten aus der ausgeschriebenen Leistung erklären. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als deren bevollmächtigter Vertreter bei Abgabe des Angebotes benannt werden.
Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer darf nur mit Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen erfolgen. Der Unterauftragnehmer muss in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht hinreichend Gewähr für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung bieten. Der Auftragnehmer hat die Unterauftragnehmer und den Leistungsumfang der Stadt Gelsenkirchen schriftlich anzuzeigen. Ein Wechsel des Unterauftragnehmers während der Vertragslaufzeit bedarf der Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen.
Enthalten Angebote bei der Abgabe die Angaben/Nachweise im Sinne des § 56 Abs. 2 und 4 VgV nicht, so können diese bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Frist nachgefordert werden. Bieter, die bis Ablauf der Nachfrist die vorgenannten Angaben nicht nachgereicht haben, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Enthalten die Vertrags- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten und/oder Fehler, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Hinweise sind zu richten an:
Stadt Gelsenkirchen
Referat Personal und Organisation
Abteilung Zentrale Dienste
Zentrale Beschaffungsstelle
45875 Gelsenkirchen
E-Mail: [gelöscht]
Fax: +49 209-169 3530
Eine Kommunikation findet ausschließlich über das Kommunikationstool des Vergabemarktplatzes statt.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SYDZ6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nachfolgende Fristenregelungen zur Einlegung von Rechtsbehelfen bestehen:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich - d.h. abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls maximal 10 bis 14 Tage - zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]