Durchführung von Abschleppleistungen und das Verwahren ordnungswidrig abgestellter Kraftfahrzeuge im Stadtgebiet von Gelsenkirchen Referenznummer der Bekanntmachung: 10/4.1-2021-0283

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45888
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gelsenkirchen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.gelsenkirchen.de/de/rathaus/informationen/kommunale_ausschreibungen/index.aspx
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y6SYDZ6/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y6SYDZ6
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Durchführung von Abschleppleistungen und das Verwahren ordnungswidrig abgestellter Kraftfahrzeuge im Stadtgebiet von Gelsenkirchen

Referenznummer der Bekanntmachung: 10/4.1-2021-0283
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Durchführung von Abschleppleistungen und das Verwahren ordnungswidrig abgestellter Kraftfahrzeuge im Stadtgebiet von Gelsenkirchen für den Zeitraum vom 01.04.2022 bis zum 31.03.2024 (mit Optionen bis zum 31.03.2026)

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 2
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Abschleppdienstleistungen - Stadtgebiet nördlich des Rhein-Herne-Kanals

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Stadt Gelsenkirchen, 10/4.1 - Zentrale Beschaffungsstelle Wildenbruchplatz 7 45888 Gelsenkirchen Das Los umfasst das Stadtgebiet nördlich des Rhein-Herne-Kanals

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Durchführung von Abschleppleistungen und das Verwahren ordnungswidrig abgestellter Kraftfahrzeuge im Stadtgebiet von Gelsenkirchen für den Zeitraum vom 01.04.2022 bis zum 31.03.2024 (mit Optionen bis zum 31.03.2026); hier: Stadtgebiet nördlich des Rhein-Herne-Kanals

Für das Stadtgebiet nördlich des Rhein-Herne-Kanals wird mit jährlich ca. 375 Abschleppaufträgen (Durchschnitt der letzten 5 Jahre) gerechnet.

Für die Anzahl der einzelnen Abschleppaufträge sind allein ordnungsrechtliche Gesichtspunkte maßgebend, so dass der Durchschnitt der letzten 5 Jahre lediglich als Anhaltspunkt herangezogen werden kann.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/04/2022
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag beginnt am 01.04.2022 und endet am 31.03.2024. Er verlängert sich stillschweigend bei unveränderten Konditionen um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von vier Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit von einer der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am 31.03.2026.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Abschleppdienstleistungen - Stadtgebiet südlich des Rhein-Herne-Kanals

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Stadt Gelsenkirchen, 10/4.1 - Zentrale Beschaffungsstelle Wildenbruchplatz 7 45888 Gelsenkirchen Das Los umfasst das Stadtgebiet südlich des Rhein-Herne-Kanals.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Durchführung von Abschleppleistungen und das Verwahren ordnungswidrig abgestellter Kraftfahrzeuge im Stadtgebiet von Gelsenkirchen für den Zeitraum vom 01.04.2022 bis zum 31.03.2024 (mit Optionen bis zum 31.03.2026); hier: Stadtgebiet südlich des Rhein-Herne-Kanals

Für das Stadtgebiet südlich des Rhein-Herne-Kanals wird mit jährlich ca. 375 Abschleppaufträgen (Durchschnitt der letzten 5 Jahre) gerechnet.

Für die Anzahl der einzelnen Abschleppaufträge sind allein ordnungsrechtliche Gesichtspunkte maßgebend, so dass der Durchschnitt der letzten 5 Jahre lediglich als Anhaltspunkt herangezogen werden kann.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/04/2022
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag beginnt am 01.04.2022 und endet am 31.03.2024. Er verlängert sich stillschweigend bei unveränderten Konditionen um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von vier Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit von einer der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am 31.03.2026.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Einzureichende Unterlagen:

- Erklärung des Bieters zum Umsatz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anlage 2 Nr. 1 - Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezogen auf die ausgeschriebenen Leistung in den letzten drei Geschäftsjahren.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Einzureichende Unterlagen:

- Erklärung des Bieters - Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anlage 2 Nr. 2 - Bitte benennen Sie möglichst drei Referenzen der letzten zwei Jahre, sowie den gerundeten Wert des Auftrages; die benannten Referenzen sollten in Art und Umfang möglichst der ausgeschriebenen Leistung entsprechen.

- Erklärung des Bieters - Unternehmensstruktur (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anlage 2 Nr. 3 - Beschreibung der Unternehmensstruktur sowie der personellen und technischen Ausstattung.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Einzureichende Unterlagen:

- Eigenerklärung - Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 521 EU

- Kfz.-Scheine (Kopien) (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Kopien von Kfz.-Scheinen der auf das Unternehmen zugelassenen Abschlepp- und Bergungsfahrzeuge

- Gewerbeanmeldung (Kopie) (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Kopie der Gewerbeanmeldung für das Bergungs- und Abschleppgewerbe nach § 14 Gewerbeordnung

- Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 GüKG bzw. Gemeinschaftslizenz nach Art. 3 VO (EWG) Nr. 881/92 (Kopie) (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Kopie der Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 GüKG bzw. der Gemeinschaftslizenz nach Art. 3 VO (EWG) Nr. 881/92, wenn Abschleppfahrzeuge mit einem höheren zulässigen Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen eingesetzt werden. Sofern erforderlich

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 09/12/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/02/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 09/12/2021
Ortszeit: 12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

WICHTIGE HINWEISE:

Entgegen den Ausführungen in der Anfrage zur Angebotsabgabe (VHB NRW 321 EU) und den Hinweisen zur Form der Einreichung von Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten (VHB NRW 312/322 EU) gelten nicht die Bewerbungs- und Vertragsbedingungen des Landes NRW (VHB NRW Formular 511 EU).

Es gelten die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen.

Abweichend von den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt kann anstelle eines Skontobetrages (mindestens 2 %) für ein Zahlungsziel, das zur Berücksichtigung bei der Angebotswertung mindestens 14 Tage betragen muss, ein entsprechend reduzierter Angebotspreis mit Zahlungsziel nach GWB i. V. m. VOL/B angeboten werden.

Bei der Abgabe des Angebotes einer Bietergemeinschaft müssen alle der Bietergemeinschaft zugehörigen Unternehmen der Stadt Gelsenkirchen angezeigt werden. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sich zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot der Bietergemeinschaft verpflichten. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen gegenüber der Stadt Gelsenkirchen mit Angebotsabgabe ihre gesamtschuldnerische Haftung für Verbindlichkeiten aus der ausgeschriebenen Leistung erklären. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als deren bevollmächtigter Vertreter bei Abgabe des Angebotes benannt werden.

Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer darf nur mit Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen erfolgen. Der Unterauftragnehmer muss in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht hinreichend Gewähr für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung bieten. Der Auftragnehmer hat die Unterauftragnehmer und den Leistungsumfang der Stadt Gelsenkirchen schriftlich anzuzeigen. Ein Wechsel des Unterauftragnehmers während der Vertragslaufzeit bedarf der Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen.

Enthalten Angebote bei der Abgabe die Angaben/Nachweise im Sinne des § 56 Abs. 2 und 4 VgV nicht, so können diese bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Frist nachgefordert werden. Bieter, die bis Ablauf der Nachfrist die vorgenannten Angaben nicht nachgereicht haben, werden von der Wertung ausgeschlossen.

Enthalten die Vertrags- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten und/oder Fehler, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Hinweise sind zu richten an:

Stadt Gelsenkirchen

Referat Personal und Organisation

Abteilung Zentrale Dienste

Zentrale Beschaffungsstelle

45875 Gelsenkirchen

E-Mail: [gelöscht]

Fax: +49 209-169 3530

Eine Kommunikation findet ausschließlich über das Kommunikationstool des Vergabemarktplatzes statt.

Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SYDZ6

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nachfolgende Fristenregelungen zur Einlegung von Rechtsbehelfen bestehen:

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich - d.h. abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls maximal 10 bis 14 Tage - zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.

Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/11/2021

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Neukirchen-Vluyn
Neunkirchen
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Steinheim
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