Mastersolution Referenznummer der Bekanntmachung: 1279-MW-Mastersolution
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bwi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mastersolution
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Auftragnehmer über den Bezug von Softwarepflegeleistungen (Lieferung neuer Programmstände, Softwaresupport, Störungsbeseitigung) für bereits durch die BWI in der Vergangenheit erworbene Lizenzen der Klassenraummanagementsoftware MasterSolution SUITE XL des Herstellers Mastersolution AG (Bestandslizenzen) für die Bundeswehr. Die Softwarepflegeleistungen werden benötigt, da der bisherige Softwarepflege-Vertrag Ende des Jahres 2020 ausgelaufen ist.
Zudem soll eine Möglichkeit geschaffen werden, die bisherigen Lizenzen aufzustocken und dafür ebenfalls Softwarepflegeleistungen beziehen zu können.
Die Software MasterSolution SUITE XL ist eine Klassenraummanagementsoftware im Trainingsbereich für Lehrer und Schüler für intuitiven Unterricht. Mit dieser Software können Lehrer und Trainer mit den Schulungsteilnehmern auf vielfältige Art und Weise kommunizieren.
Softwarepflegeleistungen
Bonn
Da der ursprüngliche Softwarepflege-Vertrag ausgelaufen ist, sollen mit Los 1 der gegenständlichen Ausschreibung die nötigen Softwarepflegeleistungen für die 6075 Bestandslizenzen als Mindestabnahmemenge beschafft werden. Optional sollen zusätzliche Softwarepflegeleistungen für die mit Los 2 optional zu beschaffenden zusätzlichen Softwarelizenzen beschafft werden.
Zu beachten ist, dass der Support für die Bestandslizenzen bereits seit 01.01.2021 nicht mehr besteht. Seit diesem Zeitpunkt bis zur Beauftragung eines neuen Auftragnehmers besteht daher eine Versorgungslücke. In diesem Zeitraum werden aller Voraussicht nach neue Programmstände der Software MasterSolution SUITE XL veröffentlicht. Die Lizenzen befinden sich aktuell auf dem Stand Version 14.0. Es ist durch den Auftragnehmer sicherzustellen, dass trotz der Unterbrechung in der Softwarepflege die 6.075 im Bestand befindlichen Lizenzen auch für neuere Versionen weiterhin genutzt werden können. Hierzu muss beim Hersteller eine entsprechende Berechtigung erworben werden. Die Kosten hierfür sind vom Bieter im Leistungsverzeichnis in die Preisposition Ziffer 1.1.1 Softwarepflegeleistungen 1. Jahr (Grundlaufzeit) Bestandslizenzen einzukalkulieren.
Die Softwarepflegeleistungen umfassen:
- Lieferung neuer Programmstände
- Softwaresupport
- Störungsbeseitigung
Für nähere Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Dieser Rahmenvertrag tritt mit Zugang der Zuschlagsmitteilung beim Auftragnehmer in Kraft und wird zunächst für eine feste Laufzeit von 24 Monaten abgeschlossen ("Grundlaufzeit"). Der Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag bis zum dritten Monat vor dem Ende seiner Grundlaufzeit durch einseitige Erklärung zweimalig schriftlich um jeweils zwölf (12) Monate zu verlängern ("Optionszeitraum"). Die maximale Gesamtlaufzeit des Rahmenvertrages setzt sich zusammen aus der Grundlaufzeit und dem Optionszeitraum und beträgt somit 48 Monate.
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag bis zum dritten Monat vor dem Ende seiner Grundlaufzeit durch einseitige Erklärung zweimalig schriftlich um jeweils 12 Monate zu verlängern ("Optionszeitraum"), vgl. Ziffer II.2.7)
Softwarelizenzen
Bonn
Mit Los 2 dieser Ausschreibung soll die Möglichkeit geschaffen werden, optional weitere Lizenzen der Software MasterSolution SUITE XL aufzustocken.
Die Software MasterSolution SUITE XL ist eine Klassenraummanagementsoftware im Trainingsbereich für Lehrer und Schüler für intuitiven Unterricht. Mit dieser Software können Lehrer und Trainer mit den Schulungsteilnehmern auf vielfältige Art und Weise kommunizieren.
Für nähere Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Dieser Rahmenvertrag tritt mit Zugang der Zuschlagsmitteilung beim Auftragnehmer in Kraft und wird zunächst für eine feste Laufzeit von 24 Monaten abgeschlossen ("Grundlaufzeit"). Der Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag bis zum dritten Monat vor dem Ende seiner Grundlaufzeit durch einseitige Erklärung zweimalig schriftlich um jeweils zwölf (12) Monate zu verlängern ("Optionszeitraum"). Die maximale Gesamtlaufzeit des Rahmenvertrages setzt sich zusammen aus der Grundlaufzeit und dem Optionszeitraum und beträgt somit 48 Monate.
- Der Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag bis zum dritten Monat vor dem Ende seiner Grundlaufzeit durch einseitige Erklärung zweimalig schriftlich um jeweils 12 Monate zu verlängern ("Optionszeitraum"), vgl. Ziffer II.2.7)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1795c5048ad-55957fe7cc1b4423
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1795c5048ad-55957fe7cc1b4423
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1795c5048ad-55957fe7cc1b4423
Der Bieter muss über Personal verfügen, welches die deutsche Sprache in Wort und Schrift in einem Umfang beherrscht, der für die fachliche und umfassende Bewältigung der mit der Erbringung der Leistungen verbundenen fachlichen Aufgaben erforderlich ist.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dieser Rahmenvertrag hat eine Grundlaufzeit von 24 Monaten. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag bis zum dritten Monat vor dem Ende seiner Grundlaufzeit durch einseitige Erklärung zweimalig schriftlich um jeweils 12 Monate zu verlängern (Optionszeitraum). Die Gesamtlaufzeit des Rahmenvertrages setzt sich zusammen aus der Grundlaufzeit und dem Optionszeitraum und beträgt 48 Monate.
Es werden folgende Leistungen beschafft:
Los 1: Softwarepflegeleistungen (geschätzter Auftragswert: [Betrag gelöscht] EUR; Obergrenze: [Betrag gelöscht] EUR)
Los 2: Softwarelizenzen (geschätzter Auftragswert: [Betrag gelöscht] EUR; Obergrenze: [Betrag gelöscht] EUR)
Für die unter dem Rahmenvertrag zu erbringenden vertragsgegenständlichen Leistungen wird ein geschätzes Volumen für eine maximale Gesamtvertragslaufzeit von vier Jahren (2 Jahre Grundlaufzeit zzgl. zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr) ermittelt. Die Mindestabnahmemengen und optionalen Abnahmemengen sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Für den Fall, dass sich die zukünftigen Anforderungen an die strategische Ausrichtung des Endkunden Bundeswehr ändern, ist der Auftraggeber berechtigt, Abrufe bis zu einem 1,5 fachen des geschätzten Abnahmevolumens zu tätigen. Somit ergibt sich für beide Lose ein geschätzter Gesamtauftragswert in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR netto und eine maximale Gesamt-Obergrenze in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR netto.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 (GWB) durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 (GWB) bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 (GWB). § 134 Absatz 1 Satz 2 (GWB) bleibt unberührt.