Vergabe von Planungs- und Ingenieurleistungen für das Bauvorhaben "Anbau eines Gebäudekomplexes an die Grundschule Linnich" Referenznummer der Bekanntmachung: LI06/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Niederzier
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52382
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.linnich.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Planungs- und Ingenieurleistungen für das Bauvorhaben "Anbau eines Gebäudekomplexes an die Grundschule Linnich"
Planungs-/ und Ingenieurleistungen für die TGA-Planung eines Gebäudekomplexes (Anbau) für die Unterbringung der OGS an die vorhandene städtische Grundschule in Linnich.
Der Anbau umfasst insgesamt 12 Klassenräume incl. Differenzierungsräume, Toilettenanlage, Aufzug, Küche, Büro-/ und Pausenraum für die Mitarbeiter der OGS. Desweiteren ist eine Ausbaureserve vorgesehen.
Der Auftragnehmer hat zunächst die Grundlagen zu ermitteln und diese bis zur Entwurfsplanung auszuarbeiten.
Dabei ist besonders der Anschluss an das vorhandene Gebäude bzgl. Sanitär, Elektro, Heizung und Lüftung zu beachten.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind folgende Planungs-/Ingenieurleistungen:
Technische Gebäudeausrüstung
Die Fertigstellung soll spätestens bis zum 30.06.2024 erfolgen.
Der Baubeginn ist für Oktober 2022 geplant.
Grundschule Linnich Bendenweg 23 52441 Linnich
Die Stadt Linnich plant einen Anbau eines Gebäudekomplexes an die Grundschule Linnich zur Unterbringung der OGS.
Ausschreibungsgegenstand sind die Planungs-/Ingenieurleistungen für die Technische Gebäudeausrüstung der Leistungsphasen 1-9.
Im ersten Schritt werden die Leistungsphasen 1-3 beauftragt. Die restliche Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise und wird separat beauftragt.
Die Architekturleistungen für die Objektplanung sind bereits bis zur Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) erfolgt.
In den Leistungen Tragwerksplanung und Brandschutz erfolgten auch bereits die ersten Planungen.
Die Fertigstellung soll spätestens bis zum 30.06.2024 erfolgen.
Der Baubeginn ist für Oktober 2022 geplant.
Aus dem Kreis der Bewerber, die die Anforderungen an die Eignung gemäß den Teilnahmebedingungen erfüllen, werden bis zu fünf Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Dies gilt nicht, sofern weniger als fünf geeignete Bewerber vorhanden sind. Die Stadt Linnich behält sich in diesem Fall die Aufforderung von weniger als fünf Bewerbern zur Angebotsabgabe vor. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr als fünf Bewerber die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, wird die Stadt Linnich diejenigen Bewerber zur Abgabe eines Angebots auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei anhand der in der Eignungsmatrix zum Teilnahmewettbewerb (Anlage 1.06.02) genannten Kriterien zur Auswahl der Bewerber. Erfüllen mehrere Bewerber des Teilnahmewettbewerbs gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach objektiver Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
Mit Abschluss dieses Vertrages überträgt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die folgenden Leistungsphasen für die TGA-Planung gemäß §55 Abs. 1 HOAI i. V. mit Anlage 15 zur HOAI:
a.) Mit Vertragsabschluss werden die Leistungsphasen 1-3 als erste Stufe beauftragt
b.) die weiteren Leistungsphasen werden -jeweils untergliedert nach den jeweiligen Leistungs- phasen nach der HOAI- durch ein gesondertes Schreiben des Auftraggebers beauftragt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Erklärung zu Ausschlusstatbeständen gemäß §§ 123, 124 GWB (§ 48 VgV)
Die geforderte ausgefüllte Eigenerklärung zu Ausschlusstatbeständen gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular 521) muss dem Teilnahmeantrag beigefügt werden.
Der Bewerber muss die angefragten Leistungen in der Bundesrepublik Deutschland ausüben dürfen (§ 44 VgV).
Geeignete Nachweise zur Bestätigung der gemachten Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen einzureichen.
Erklärung zum Umsatz für Leistungen im Bereich Technische Gebäudeausrüstung gem. § 55 HOAI der letzten drei Geschäftsjahre (s. Teilnahmeantrag, Anlage 1.02.01)
Bei Planungsgemeinschaften wird die addierte Umsatzzahl gewertet.
Sollte der Bewerber das Mindestkriterium nicht erfüllen, erfolgt der Ausschluss vom Verfahren.
Haftpflichtversicherung
Der Bewerber*in muss eine Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 2 Mio. Euro und für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 1 Millionen Euro für jeden Versicherungsfall vorlegen können. Durch den Bewerber*in kann ein entsprechender Nachweis, nicht älter als 3 Kalendermonate, den Teilnahmeunterlagen beigefügt werden.
Alternativ:
Der Bewerber*in erklärt, dass eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird und dem Auftraggeber ein entsprechender Nachweis unaufgefordert vor Zuschlagerteilung vorgelegt wird.
Geforderter Mindestjahresumsatz: EUR 250.000,00
Haftpflichtversicherung:
Personenschäden in Höhe von mindestens 2 Mio. Euro und für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 1 Millionen Euro für jeden Versicherungsfall
REFERENZEN
Durch den Bewerber*in/ die Planungsgemeinschaft sind min. zwei Referenzen vorzulegen, die nachfolgende Mindestanforderungen haben:
1. Planung der technischen Gebäudeausrüstung (Anlagengruppen 1-8 gemäß §53 Abs. 2 HOAI bei einem vergleichbaren Objekt)
2. Projektvolumen von min. [Betrag gelöscht] EUR brutto (KG 400) pro Referenz
3. Fertigstellung des der Planungsleistung zugrundeliegenden Bauvorhabens im Zeitraum der letzten fünf Jahre. Die Vorhaben müssen im Zeitraum 01.12.2016 - 30.11.2021 fertiggestellt und abgenommen worden sein
4. Mindestens Durchführung der LPH 1-5 im Leistungsbild der technischen Gebäudeausrüstung
Hinweis: Die Referenzen sind gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV in Form einer Liste zu benennen.
PERSONAL
Berufserfahrung Projektleitung
Zugelassen wird, wenn die namentlich benannte Projektleitung über eine Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung gem. § 53 HOAI 2021 verfügt.
Die Berufserfahrung der Projektleitung muss im Teilnahmeantrag angegeben werden. Die notwendigen Qualifikationen der Projektleitung müssen anhand von geeigneten Nachweisen mit Abgabe des Teilnahmeantrags eingereicht werden.
Anzahl der qualifizierten Mitarbeiter
Zugelassen wird, wenn der Durchschnitt der Mitarbeitenden (inkl. Büroinhaber/-in), einschließlich freier Mitarbeitenden die nachweislich zur Verfügung stehen und im Mittel in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren drei beträgt. Als qualifizierte Mitarbeitende gelten Dipl.-Ing. (Uni/FH) oder M.Sc/M.Eng oder B.Sc./B.Eng. Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbare Fachrichtung, Bautechniker sowie technische Zeichner. Sollte der Bewerber das Mindestkriterium nicht erfüllen, erfolgt der Ausschluss vom Verfahren.
Nachweis über Teilnahmeantrag.
TECHNISCHE AUSRÜSTUNG
Der Bewerber*in muss über die technische Ausrüstung, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (z.B. AVA-Software mit GAEB-Schnittstelle) verfügen. Nachweis über Teilnahmeantrag.
REFERENZEN
1. Planung der technischen Gebäudeausrüstung (Anlagengruppen 1-8 gemäß §53 Abs. 2 HOAI bei einem vergleichbaren Objekt)
2. Projektvolumen von min. [Betrag gelöscht] EUR brutto (KG 400) pro Referenz
3. Fertigstellung des der Planungsleistung zugrundeliegenden Bauvorhabens im Zeitraum der letzten fünf Jahre. Die Vorhaben müssen im Zeitraum 01.12.2016 - 30.11.2021 fertiggestellt und abgenommen worden sein
4. Mindestens Durchführung der LPH 1-5 im Leistungsbild der technischen Gebäudeausrüstung
PERSONAL
Projektleitung
Zugelassen wird, wenn die namentlich benannte Projektleitung über eine Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung gem. § 53 HOAI 2021 verfügt.
Die Berufserfahrung der Projektleitung muss im Teilnahmeantrag angegeben werden. Die notwendigen Qualifikationen der Projektleitung müssen anhand von geeigneten Nachweisen mit Abgabe des Teilnahmeantrags eingereicht werden.
Mitarbeiter
Zugelassen wird, wenn der Durchschnitt der Mitarbeitenden (inkl. Büroinhaber/-in), einschließlich freier Mitarbeitenden die nachweislich zur Verfügung stehen und im Mittel in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren drei beträgt. Als qualifizierte Mitarbeitende gelten Dipl.-Ing. (Uni/FH) oder M.Sc/M.Eng oder B.Sc./B.Eng. Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbare Fachrichtung, Bautechniker sowie technische Zeichner. Sollte der Bewerber das Mindestkriterium nicht erfüllen, erfolgt der Ausschluss vom Verfahren.
Die Bedingungen ergeben sich aus dem Entwurf des Planervertrages, der den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die MILAN Kommunale Dienstleistungsgesellschaft mbH führt dieses Vergabeverfahren im Namen und auf Rechnung der Stadt Linnich durch.
Die Teilnahmeunterlagen gliedern sich wie folgt:
Unterlagen für die Teilnahme (Anlagen 1.ff)
Unterlagen für die Aufforderung zur Angebotsabgabe (Anlagen 2.ff)
ZUSCHLAGSKRITERIEN
(Angebotsphase - Phase 2)
Qualitätskriterium - Name: Qualität des Konzepts zur Leistungserbringung / Gewichtung: 20%
Qualitätskriterium - Name: Qualität des Personal- und Organisationskonzepts / Gewichtung: 20%
Qualitätskriterium - Name: Qualität der Angebotspräsentation / Gewichtung: 10%
Kostenkriterium - Name: Honorar / Gewichtung: 50%
Weitere Details entnehmen Sie Anlage 2.06.01
Bekanntmachungs-ID: CXS0YBDYYRW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Nach §160 Abs.3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfenzuwollen, vergangen sind