Gründung einer Planungs- und Baugesellschaft mit einem privaten Partner Referenznummer der Bekanntmachung: GPBG/2018
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kerpen
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50171
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-kerpen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Gründung einer Planungs- und Baugesellschaft mit einem privaten Partner
Der Auftrag beinhaltete die Gründung einer Gesellschaft zur Planung und zur Errichtung von kommunalen Gebäuden mit einem privaten Partner. Es sollte eine privatrechtliche Gesellschaft gegründet werden, die sich mit der Planung, dem Bau und gegebenenfalls, sofern ein dementsprechender Beschluss des Stadtrates zu einem späteren Zeitpunkt gefasst werden sollte, dem Unterhalt und dem Betrieb von städtischen Gebäuden, insbesondere Schulgebäuden, beschäftigen sowie gegebenenfalls die Stellung als Eigentümer und Besitzer einnehmen sollte. An der Gesellschaft sollten die Kolpingstadt Kerpen als Mehrheitsgesellschaft und der Auftragnehmer als Minderheitsgesellschafter beteiligt sein.
Kerpen
Der Auftrag beinhaltete die Gründung einer Gesellschaft zur Planung und zur Errichtung von kommunalen Gebäuden mit einem privaten Partner.
Im Einzelnen sollte eine privatrechtliche Gesellschaft gegründet werden, die sich mit der Planung, dem Bau und gegebenenfalls, sofern ein dementsprechender Beschluss des Stadtrates zu einem späteren Zeitpunkt gefasst werden sollte, dem Unterhalt und dem Betrieb von städtischen Gebäuden, insbesondere Schulgebäuden, beschäftigen sollte. Gegebenenfalls sollte die Gesellschaft auch Eigentümer und Besitzer einzelner Gebäude werden, sofern wiederum ein dementsprechender Beschluss des Stadtrates zu einem späteren Zeitpunkt gefasst werden sollte. An der Gesellschaft sollten die Kolpingstadt Kerpen als Mehrheitsgesellschaft und der Auftragnehmer als Minderheitsgesellschafter beteiligt sein. Der Auftragnehmer sollte in diesem Zusammenhang in die Planungs- und Baugesellschaft seine Fähigkeiten und Kenntnisse als Planer, Realisierer und Betreiber von Gebäuden einbringen und die Planungs- und Baugesellschaft so ausstatten, dass diese in der Lage wäre,
jeweils auf Anforderung der Kolpingstadt Kerpen Baumaßnahmen der Kolpingstadt Kerpen zu planen und anschließend durch entsprechende Bauunternehmen umsetzen zu lassen sowie gegebenenfalls, sofern ein dementsprechender Beschluss des Stadtrates zu einem späteren Zeitpunkt gefasst werden sollte, Gebäude Instand halten und betreiben sowie gegebenenfalls die Stellung als Eigentümer und Besitzer einnehmen. Die Gesellschaftstätigkeit sollte dabei in ein Konzept eingebunden sein, in dessen Rahmen etwaige Fördermittel bestmöglich akquiriert und eingesetzt würden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, zu stellen ist.