Naturnahe Umgestaltung der Unteren Werre - Umsetzungsschritt 1 (Fluss-km 4,1 bis 5,7) Referenznummer der Bekanntmachung: 539 2020 BO
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Naturnahe Umgestaltung der Unteren Werre - Umsetzungsschritt 1 (Fluss-km 4,1 bis 5,7)
Teile der Planungsleistungen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Bad Oeynhausen beabsichtigt die naturnahe und hochwassersichere Gestaltung der unteren Werre von Fluss-km 4,1 bis 5,7. Die vorhandene Stauanlage (Sielwehr) soll zurückgebaut und durch eine durchgängige Sohlgleite ersetzt werden. Dabei soll der derzeitige Stauwasserspiegel abgesenkt werden. Das Gewässerprofil der Werre soll erheblich verbreitert und die Gewässersohle im derzeitigen Rückstaubereich aufgehöht werden. Insgesamt soll die Werre im Maßnahmenbereich strukturell aufgewertet werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Warstein
NUTS-Code: DEA5B Soest
Postleitzahl: 59581
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514410
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.