Entwicklung des Naturerlebnisraum Geilenkirchener Wurmtal - Planungsleistungen Freianlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/065

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Geilenkirchen
NUTS-Code: DEA29 Heinsberg
Postleitzahl: 52511
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.geilenkirchen.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Entwicklung des Naturerlebnisraum Geilenkirchener Wurmtal - Planungsleistungen Freianlagen

Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/065
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadt Geilenkirchen plant, das Wurmtal mit dem zentralen Wurmauenpark ökologisch und touristisch weiterzuentwickeln. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen des Bundesprogramms Kommunale Modellvorhaben zur Umsetzung der ökologischen Nachhaltigskeitsziele in Strukturwandelregionen (KoMoNa), eine entsprechende Förderung ist beantragt.

Gegenstand des Auftrages sind Freianlagenplanungen in den Leistungsphasen 1-9 gem. § 39 HOAI i.V.m. Anl. 11 Nr. 11.1

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA29 Heinsberg
Hauptort der Ausführung:

Wurmtal inklusive zentralem Wurmauenpark 52511 Geilenkirchen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des Auftrages sind Freianlagenplanungen in den Leistungsphasen 1-9 gem. § 39 HOAI i.V.m. Anl. 11 Nr. 11.1

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität der Erläuterung zur Kostenplanung und -steuerung am ausgeschrieben Projekt / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Qualität der Darstellung des Projektablaufes / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Qualität der Erläuterung zur Qualitaätssteuerung am ausgeschriebenen Projekt / Gewichtung: 25
Preis - Gewichtung: 25.00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die verschiedenen Leistungsphasen werden stufenweise beauftragt. Die Aufteilung stellt sich wie folgt dar:

Stufe 1: Lph. 1-3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung und Kostenschätzung,)

Stufe 2: Lph. 4-9 (Entwurfs- und Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung und Objektbetreuung)

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 187-486709
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXS0YR1YYKN

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Siehe § 160 Abs. 3 GWB:

Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Siehe § 135 Abs. 2 GWB:

Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/11/2021

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