Ausführung von Planungsleistungen zur Deichsanierung Referenznummer der Bekanntmachung: 371 2020 Pe
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausführung von Planungsleistungen zur Deichsanierung
Generalplanungsleistungen Ingenieurbauwerke, Fachplanung, Landschaftsplanung LBP
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Generalplanungsleistungen für die abschnittsweise Deichsanierung auf der vorhandenen Trasse mit drei Sonderbereichen, Neubau einer 400 m langen Deichtrasse sowie Anlage von Deichzu- und Überfahrten. Der Weserdeich schützt als Teil eines Ringdeiches die Ortschaft Petershagen-Schlüsselburg mit rd. 500 Einwohnern vor Weserhochwasser auf einer Gesamtlänge von rund 6,3 Kilometern. Insgesamt ist der Deich inhomogen geschichtet, nicht hinreichend verdichtet und weist keine ausreichenden Kubaturen auf. Für Erd- und Grundbau ist eine Sanierung des Bestandsdeiches sowie ein Neubau eines Teilstücks an einer anderen Stelle vorgesehen. Für die Sanierung des Bestandsdeiches sind Maßnahmen zur Stabilisierung des Deichfußes und der landseitigen Böschungen vorzunehmen. Zudem ist eine Infrastruktur einzurichten, die eine Anlieferung von Material mit schwerem Gerät, insbesondere im Hochwasserfall, erlaubt. Dies zielt insbesondere auf einen Deichverteidigungsweg ab, aber auch auf eine Andienung auf tragfähigen Wegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514410
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.