447-00-3644-00-101-79520: Upgrade Ratingplattform der NRW.BANK Referenznummer der Bekanntmachung: 447-00-3644-00-101-79520
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nrwbank.de
Abschnitt II: Gegenstand
447-00-3644-00-101-79520: Upgrade Ratingplattform der NRW.BANK
Die NRW.BANK betreibt eine Ratingplattform, bei wegen grundlegender technischer Änderungen durch den Hersteller ein umfangreiches Upgrade der Software erforderlich sein wird. Hierzu wird der bestehende Vertrag erweitert.
Die NRW.BANK betreibt eine Ratingplattform, bei wegen grundlegender technischer Änderungen durch den Hersteller ein umfangreiches Upgrade der Software erforderlich sein wird. Hierzu wird der bestehende Vertrag erweitert. Ohne das Upgrade können erforderliche Wartungsleistungen nicht mehr erbracht und betriebliche Sicherheitsanforderungen nicht mehr erfüllt werden. Das Upgrade ist kurzfristig einzuspielen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Ein Wechsel des Auftragnehmers kann nicht erfolgen. Kein Dritter ist berechtigt, den neuen Softwarestand zu liefern. Das gilt entsprechend für die begleitenden Dienstleistungen, die unmittelbar Zugriff auf die Software erfordern.
Ein Austausch der gesamten Plattform stünde in keinem vertretbaren Verhältnis zum Aufwand für das Upgrade. Der Ersatz würde einen mehrere Jahre andauernden Umstellungsprozess auslösen. Die NRW.BANK hat in den letzten Jahren eine Vielzahl eigener Komponenten entwickelt, um die Software in ihre Geschäftsabläufe in zu integrieren bzw. diese innerhalb der Software abzubilden. Eine Ersatzbeschaffung würde die bisher mehrjährige Arbeit an Eigenentwicklungen zunichtemachen. Ein Ersatz würde Kosten auslösen, die den Aufwand für das Upgrade um ein Vielfaches übersteigen. Dem hohen finanziellen, technischen und betriebsorganisatorischen Aufwand einer Neuherstellung der Plattform stünden langfristige prinzipiell auch keine Einsparpotentiale gegenüber.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Upgrade Ratingplattform der NRW.BANK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Immenstaad
NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Auf die gesetzliche Rügeobliegenheit des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1
GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.