Ergänzende Planungsleistungen zur Stadtgestaltung für die über der Geländeoberkante liegenden Hochwasserverschlusssysteme
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ergänzende Planungsleistungen zur Stadtgestaltung für die über der Geländeoberkante liegenden Hochwasserverschlusssysteme
Nachträglich architektonische Gestaltung der über der Geländeoberkante liegenden Verschlusssysteme mit Antrieben (Klapptor mit Elektro-Hub-Zylinder). Betroffen sind hiervon 6 von 8 Verschlusssysteme
Köln
Der Vertrag mit dem Generalplaner berücksichtigt keine stadtgestalterische, künstlerische Planung der Verschlusssysteme. Diese Ergänzung erfolgte im Zuge der Variantenuntersuchung - Vorplanung der Verschlusssysteme, Lph 2 des Hauptauftrages, und wurde als Nachunternehmerleistung an IRS-Stahlwasserbau in 2019 beauftragt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Nachträglich architektonische Gestaltung der über der Geländeoberkante liegenden Verschlusssysteme mit Antrieben (Klapptor mit Elektro-Hub-Zylinder). Betroffen sind hiervon 6 von 8 Verschlusssysteme
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE26C Würzburg, Landkreis
Postleitzahl: 97080
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
siehe § 160 Absatz 3 GWB
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen.
siehe § 135 Absatz 2 GWB 30
Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss.
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsänderung im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsänderung im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Köln
Der Vertrag mit dem Generalplaner berücksichtigt keine stadtgestalterische, künstlerische Planung der Verschlusssysteme. Diese Ergänzung erfolgte im Zuge der Variantenuntersuchung - Vorplanung der Verschlusssysteme, Lph 2 des Hauptauftrages, und wurde als Nachunternehmerleistung an IRS-Stahlwasserbau in 2019 beauftragt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE26C Würzburg, Landkreis
Postleitzahl: 97080
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Generalplaner - IRS Stahlwasserbau, hatte bei seinen Planungen nachträglich die äußere gestalterische Hülle zu integrieren und diese in der Gesamtplanung zu berücksichtigen.
Die Statik, die Abmessungen des Tores, die Anschlüsse der künstlerischen Außenhaut an die Trag- und Unterkonstruktionen, sowie die Auslegung der Gestaltung (Außenhaut) auf die beweglichen Maschinenteile sind hierbei im Detail zu berücksichtigen und aufeinander abzustimmen.
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-> Siehe VII.2.2 "Gründe der Änderung" <-
Die Einbindung eines weiteren Planers beziehungsweise der Wechsel zu einem anderen Planer wäre für das Projekt aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nahezu unmöglich. Dies hätte einen erheblichen zeitlichen und auch planerischen Mehraufwand, Mehrkosten und Zeitverzögerungen im Projekt zur Folge.
Der Preis erhöht sich um nicht mehr als 50 Prozent des Wertes des ursprünglichen Auftrags.
6 Hochwasserverschlüsse mit Klapptoren müssen architektonisch gestaltet werden, da diese über der Geländeoberkante liegen und markant oberirdisch in Erscheinung treten. Die Stadt Köln hat nachträglich entschieden, dass die 6 Verschlusssysteme in das bestehende Stadtbild einzubinden sind. In dieser Form sind sie bisher kein Bestandteil der bereits bestehenden vertraglichen Vereinbarungen. Diese Ergänzung erfolgte im Zuge der Variantenuntersuchung - Vorplanung der Verschlusssysteme, Leistungsphase 2 des Hauptauftrages. In der Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung – ist eine enge konstruktive planerische Gebundenheit und Abhängigkeit seitens der Objektplanung und Gestaltungsplanung notwendig, auf Grund dessen wurde die Leistung an den Generalplaner vergeben.-> Fortsetzung, siehe VII.2.1 "Beschreibung der Änderungen" <-