Erweiterte Prüfung der Entwurfsplanung
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterte Prüfung der Entwurfsplanung
Erweiterte Prüfung der Entwurfsplanung für die Maschinen und Elektrotechnik
Köln
Die erweiterte Prüfung der Entwurfsunterlagen betreffend der Maschinen- und Elektrotechnik sind für die Entwurfsplanung erforderlich und aufbauend für die Ausführungsplanung.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Erweiterte Prüfung der Entwurfsplanung für die Maschinen und Elektrotechnik
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE26C Würzburg, Landkreis
Postleitzahl: 97080
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
siehe § 160 Absatz 3 GWB
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen.
siehe § 135 Absatz 2 GWB 30
Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss.
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsänderung im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsänderung im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Köln
Im ursprünglichen Vertrag „Planungsleistungen für die Errichtung von 8 Hochwasserverschlusssystemen“ ist die Leistung der Prüfung der Ausführungsunterlagen bereits vorgesehen.
Der bestehende Leistungsbereich „Prüfung der Ausführungsplanung“ soll um die vorlaufende Entwurfsunterlagenprüfung ergänzt werden.
Bei der Prüfung der Entwurfsunterlagen im Hinblick auf die Elektro- und Maschinentechnik handelt es sich folglich lediglich um eine erweiterte Prüfung der Unterlagen und der Gesamtcharakter des Hauptauftrages wird nicht verändert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE26C Würzburg, Landkreis
Postleitzahl: 97080
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Für die Prüfung der Entwurfsunterlagen zum Thema Elektro- und Maschinentechnik hat der Generalplaner IRS Stahlwasserbau den Nachunternehmer DNV (ehemalig Germanische Lloyd), unter Zustimmung des Arbeitgebers, zu beauftragen. Dieser wird die Leistungen des DNV als Generalplaner koordinieren. Da die Prüfung der Ausführungsplanung für die Maschinen- und Elektrotechnik im Hauptauftrag berücksichtigt ist, sollen die Leistungen um die Entwurfsunterlagenprüfung erweitert werden
Die Prüfung der Entwurfsunterlagen für die Elektro- und Maschinentechnik können auf Grund der Personalfluktuation qualitativ und quantitativ nicht in Eigenleistung von der Stadt Köln erbracht werden. Im Rahmen der Sorgfaltspflicht war bei Abschluss des Hauptvertrages nicht vorhersehbar, dass zum Zeitpunkt der Entwurfsunterlagenprüfung nicht genug Personal vorhanden sein wird.Die erweiterte Prüfung der Entwurfsunterlagen kann aus technischen und wirtschaftlichen Gründen jedoch nicht verschoben werden und müssen zeitnah erbracht werden. Der Preis erhöht sich um nicht mehr als 50 Prozent des Wertes des ursprünglichen Auftrags.