Breitbandausbau im Kreis Düren, hier: Sonderaufruf Gewerbegebiete Referenznummer der Bekanntmachung: 77/2020
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52351
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]413
Fax: [gelöscht]00
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-dueren.de
Abschnitt II: Gegenstand
Breitbandausbau im Kreis Düren, hier: Sonderaufruf Gewerbegebiete
Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die im Kreis Düren gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse in Gewerbegebieten im Wege der weiteren Verdichtung des Breitbandausbaus über ein NGA-Netz erschlossen werden. Insgesamt ca. 102 Teilnehmer/Gewerbebetriebe in Gewerbegebieten des Kreises Düren sollen mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur versorgt werden. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben.
Gewährung von Investitionsbeihilfen für die Errichtung einer NGA-Breitbandinfrastruktur im Kreis Düren.
Ziel der Maßnahme ist es zu ermöglichen, die im Kreis Düren gelegenen, noch unterversorgten Gewerbebetriebe in Gewerbegebieten über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei soll an den Teilnehmeranschlüssen flächendeckend jeweils eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zur Verfügung stehen. Insgesamt sind ca. 45 Gewerbebetriebe in Gewerbegebieten der Stadt Düren mit einer Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu erschließen.
- Kriterium: Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind.
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 28. November 2019 ("Bundesförderrichtlinie") und der Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland"
Gewährung von Investitionsbeihilfen für die Errichtung einer NGA-Breitbandinfrastruktur im Kreis Düren.
Ziel der Maßnahme ist es zu ermöglichen, die im Kreis Düren gelegenen, noch unterversorgten Gewerbebetriebe in Gewerbegebieten über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei soll an den Teilnehmeranschlüssen flächendeckend jeweils eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zur Verfügung stehen. Insgesamt sind ca. 45 Gewerbebetriebe in Gewerbegebieten der Stadt Düren mit einer Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu erschließen.
- Kriterium: Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind.
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 28. November 2019 ("Bundesförderrichtlinie") und der Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland"
Gewährung von Investitionsbeihilfen für die Errichtung einer NGA-Breitbandinfrastruktur im Kreis Düren.
Ziel der Maßnahme ist es zu ermöglichen, die im Kreis Düren gelegenen, noch unterversorgten Gewerbebetriebe in Gewerbegebieten über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei soll an den Teilnehmeranschlüssen flächendeckend jeweils eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zur Verfügung stehen. Insgesamt sind ca. 45 Gewerbebetriebe in Gewerbegebieten der Stadt Düren mit einer Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu erschließen.
- Kriterium: Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind.
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 28. November 2019 ("Bundesförderrichtlinie") und der Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland"
Gewährung von Investitionsbeihilfen für die Errichtung einer NGA-Breitbandinfrastruktur im Kreis Düren.
Ziel der Maßnahme ist es zu ermöglichen, die im Kreis Düren gelegenen, noch unterversorgten Gewerbebetriebe in Gewerbegebieten über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei soll an den Teilnehmeranschlüssen flächendeckend jeweils eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zur Verfügung stehen. Insgesamt sind ca. 45 Gewerbebetriebe in Gewerbegebieten der Stadt Düren mit einer Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu erschließen.
- Kriterium: Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind.
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 28. November 2019 ("Bundesförderrichtlinie") und der Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland"
Gewährung von Investitionsbeihilfen für die Errichtung einer NGA-Breitbandinfrastruktur im Kreis Düren.
Ziel der Maßnahme ist es zu ermöglichen, die im Kreis Düren gelegenen, noch unterversorgten Gewerbebetriebe in Gewerbegebieten über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei soll an den Teilnehmeranschlüssen flächendeckend jeweils eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zur Verfügung stehen. Insgesamt sind ca. 45 Gewerbebetriebe in Gewerbegebieten der Stadt Düren mit einer Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu erschließen.
- Kriterium: Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind.
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 28. November 2019 ("Bundesförderrichtlinie") und der Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland"
Gewährung von Investitionsbeihilfen für die Errichtung einer NGA-Breitbandinfrastruktur im Kreis Düren.
Ziel der Maßnahme ist es zu ermöglichen, die im Kreis Düren gelegenen, noch unterversorgten Gewerbebetriebe in Gewerbegebieten über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei soll an den Teilnehmeranschlüssen flächendeckend jeweils eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zur Verfügung stehen. Insgesamt sind ca. 45 Gewerbebetriebe in Gewerbegebieten der Stadt Düren mit einer Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu erschließen.
Das Los 6 ist ein Sammellos, das die Lose 1, 2, 3, 4 und 5 umfasst. Es sind ca. 102 Gewerbebetriebe im Kreis Düren mit einer Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch anzuschließen. Der Auftraggeber behält sich die Vergabe auf das Sammellos vor, sofern ein Angebot für Los 6 vorliegt, das in Bezug auf die Wirtschaftlichkeislücken der Lose 1, 2, 3, 4 und 5 ist oder auf einzelne der Lose 1,2,3,4, und 5 keine Angebote eingegangen sein sollten und, soweit ein Angebot für das Sammelos 6 vorgelegt wird, im Rahmen des Angebots für das Sammellos 6 für jedes der Lose 1,2,3,4 und 5 informatorisch ein Ausweis der auf das jeweilige Los entfallenden Wirtschaflichkeitslücke durch den Bieter erfolgt
- Kriterium: Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind.
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 28. November 2019 ("Bundesförderrichtlinie") und der Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52351
Land: Deutschland
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52351
Land: Deutschland
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Sammellos
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/