Gesamtschule Am Waldschlösschen Referenznummer der Bekanntmachung: 1509721
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Velbert
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 42551
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.velbert.de/startseite
Abschnitt II: Gegenstand
Gesamtschule Am Waldschlösschen
Die Stadt Velbert beabsichtigt den Neubau eines Schulstandortes im Stadtteil Neviges am Waldschlösschen. Die Baumaßnahme umfasst neben dem Neubau des Hauptgebäudes für eine 6-zügige Gesamtschule sowie den weiteren Funktionsbereichen wie beispielsweise Verwaltung, Lehrerzimmer, Mensa und Nebenräumen und Fachräumen auch die Errichtung einer DIN 2-fach Sporthalle. Die mögliche spätere Erweiterung zu einer DIN 3-fach Sporthalle ist konzeptionell zu berücksichtigen. Zum Bauauftrag gehören zudem die auf dem Grundstück erforderliche Erschießung sowie die Herstellung der Außenanlagen mit Schulhof. Die Erteilung des Auftrages ist für ca. 03. Quartal 2022 geplant und die Beschulung erfolgt ab Schuljahresbeginn zum Jahr 2025/2026. Die Bauweise der Gebäude ist nicht vorab festgelegt, sondern folgt dem jeweiligen Bieterbeitrag. Es werden eine zeitgemäße, moderne und lernfördernde Architektur und Gestaltung im Innen- und Außenbereich sowie eine nachhaltige und ökologische Bauweise und optimierte Lebenszykluskosten erwartet. Die erforderliche Nutzfläche ist dem beiliegenden Raumprogramm zu entnehmen.
Stadt Velbert 42551 Velbert
Schlüsselfertige Errichtung eines Schulstandortes der Stadt Velbert (mögliche Bauweisen: massiv, modular, Holzbau, Systembau oder Hybridbauweise) sowie integrale Planung ab LPH II HOAI.
Übernahme der schlüsselfertigen Herrichtung eines neuen 6-zügigen Schulstandortes mit DIN 2-fach Sporthalle und Mensa einschließlich Erschließungsanteilen auf dem Grundstück und Freianlagen mit Schulhofflächen sowie integrale Planung ab LPH II HOAI für die Kostengruppen 200 bis 600 (DIN 276).
Referenzwertung bei Eignung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Umsatz mit Planungs- und/oder Bauleistungen im Hochbau im Mittel der vergangenen 3 Jahre mindestens 10 Mio netto
Referenzen über vergleichbare Projekte mit Kosten von mind. Euro 2,0 Mio netto in den KG 300-500
eine Referenz schlüsserfertiger Schulbau mit Bausumme mind. 7,5 Mio Euro netto KG 300-500
eine Referenz Planung TGA mit mind. 2,0 Mio Euro netto KG 400
Berufserfahrung Projektleitung
Projektleitung/stv. Projektleitung mit mind. 8 Jahren Berufserfahrung und mind. 5 Projektte über 2,0 Mio. Eur netto KG 300-500
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über den elektronischen Vergabemarktplatz zu stellen.
Die Plattform wird zur alleinigen Kommunikation mit den Bewerbern und Bietern genutzt. Diese erfolgt gemäß den vergaberechtlichen Erfordernissen transparent und diskriminierungsfrei. Um diesen Vorgaben sowie der Gleichbehandlung aller Bewerber bzw. Bieter gerecht zu werden, sind die Bewerber bzw. Bieter gehalten, sich für das vorliegende Verfahren beim Vergabemarktplatz Nordrhein-Westfalen freischalten zu lassen. Die Registrierung sowie die Nutzung des Vergabemarktplatzes Nordrhein-Westfalen sind für die Bewerber bzw. Bieter kostenlos. Bewerber bzw. Bieter, die sich nicht registrieren, haben keinen Anspruch darauf, über Antworten auf etwaige Bieterfragen oder Änderungen im laufenden Verfahren automatisch informiert zu werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y7TR97F
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 GWB ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.