Herstellung von Regenwassersammlern im Kanalvortrieb in u.a. Krippstraße und Gumbertstraße Referenznummer der Bekanntmachung: 67_NETZE-2021-0049
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40225
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Herstellung von Regenwassersammlern im Kanalvortrieb in u.a. Krippstraße und Gumbertstraße
Bauleistung
Im Bereich Gumbertstraße, Vohwinkelallee, Vennhauser Allee und Krippstraße, werden Regenwassersammler im Rohrvortriebsverfahren hergestellt. Siehe LV.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung 124 oder
- Einheitliche Europäische Eigenerklärung
(auf Verlangen müssen die darin geforderten Nachweise nachgereicht werden)
oder
- Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben.
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden gemäß der Besonderen Teilnahmebedingungen.
Bei Angebotsabgabe vorzulegen sind:
- Angebotsschreiben
- LV mit Preisen
- VHB-225_Stoffpreisgleitklausel
- AK 1 und VMD gemäß der Teilnahmebedingungen
- Verpflichtungserklärung Arbeitsschutzvorschriften
- Formblatt 233-Nachunternehmerverzeichnis
- Formblatt 234-Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
- Formblatt 235-Verzeichnis Kapazitäten anderer Unternehmen.
Auf Verlangen nachzureichen sind:
- Drei Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben;
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal;
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer;
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde);
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist;
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt;
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz;
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen;
- Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.
Eignungsnachweise/Referenzen sind dem Angebot gemäß den Vergabeunterlagen beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Rechtsamt - Zentrale VergabestelleWilli-Becker-Allee 10 40227 DüsseldorfDeutschland
Bieterinnen und Bieter sind bei der Angebotseröffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-duesseldorf.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungs-verfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.