Umbau und Erweiterung Freiherr-von-Vincke Realschule - Trockenbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 239 2020 Mi
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau und Erweiterung Freiherr-von-Vincke Realschule - Trockenbauarbeiten
Trockenbauarbeiten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das nachfolgende Leistungsverzeichnis beschreibt die Arbeiten zum Umbau und zur Erweiterung der Freiherr-von-Vincke Realschule in Minden. Die Erweiterung besteht aus 2 Gebäudekomplexen, die mittels Verbindungsgang miteinander Verbunden sind.Die Gebäude werden im wesentlichen als 2 geschossige Skelettbauten errichtet; eines der Gebäudeteile erhält eine Teilunterkellerung.Der Baubereich liegt auf der Schulfläche der vorh. Schule, der Betrieb wird wärend der Bauzeit aufrechterhalten.Bebaute Fläche: ca. 1.300,00 m²Bruttorauminhalt: ca. 11.200,00 m²Gründung: Streifenfundamente frostfrei mit Sohlplatten d=20cm auf DämmungWände: Mauerwerk + Stahlbetonca. 140m² GK-Vorsatzschaleca. 180m² Akustik-Lochdecke-Quadratlochungca. 1500m² Akustik-Rasterdecke
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514410
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.