Lagemanagementsystem (LMS) im Projekt VIDaL Referenznummer der Bekanntmachung: 2021_140 81288
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.idf.nrw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lagemanagementsystem (LMS) im Projekt VIDaL
Lagemanagementsystems (LMS) im Projekt "VIDaL"
40190 Düsseldorf
Beschaffung eines Lagemanagementsystems "LMS" (früher Lagedarstellungssystem) für die
Landesbehörden sowie des IdF NRW zur Nutzung im Projekt "VIDaL - Vernetzung von Informationen zur Darstellung der Landeslage"
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Umsatz: Anzugeben ist der Umsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Gewertet wird der Mittelwert daraus. Geforderter Mindestumsatz (Mittelwert): 1 Mio. EUR
Personelle Ausstattung: Anzugeben ist jeweils die Mitarbeiterzahl in den mit dem Erbringen von Leistungen für Leit- und Führungssysteme befassten Bereichen des Bewerbers im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr.
Gesamtzahl der Mitarbeiter - Geforderte Mindestanzahl: 8
Anzahl der Mitarbeiter mit technischem Tätigkeitsschwerpunkt mit Bezug zu Entwicklung, Lieferung, Pflege oder Wartung von Leit- und Führungssystemen - Geforderte Mindestanzahl: 5
Produktreferenz
Der Bewerber wird um Angabe eines Referenzprodukts/-systems gebeten, das vom Bewerber aktuell am Markt angeboten wird und das mit dem Ausschreibungsgegenstand insofern vergleichbar ist, als es sich um
- ein Lagemanagementsystem für Behörden des Krisenmanagements
handelt, das die folgenden Funktionen bereitstellt:
- Informations- und Kommunikationsmanagement
- Lagedarstellung
Projektreferenzen
Der Bewerber wird um Angabe von Projektreferenzen über die Lieferung von Lagemanagementsystemen gebeten, an denen der Bewerber beteiligt ist oder war und die mit dem Ausschreibungsgegenstand insofern vergleichbar ist, als es sich um
- ein Lagemanagementsystem für Behörden des Krisenmanagements
handelt, das die folgenden Funktionen bereitstellt:
- Informations- und Kommunikationsmanagement
- Lagedarstellung
Mitarbeit in Standardisierungsgremien
Der Bewerber wird um den Nachweis von Erfahrung aus der Mitarbeit in herstellerübergreifenden Gremien zur Standardisierungsgremien für Systeme zur Unterstützung von Stäben und anderen Einrichtungen des Krisenmanagements gebeten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausführung der in der Leistungsbeschreibung unter Ziff. 6.1.3 bis 6.1.9 beschriebenen Leistungsbestandteile stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der benötigten Finanzmittel im Landeshaushalt und steht somit unter Haushaltsvorbehalt.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YD3YYBM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf die §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach
§ 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB - Form, Inhalt
(1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.