Kauf eines Laserscanning Mikroskop
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50829
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +221 50620
Fax: +221 5062513
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mpipz.mpg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Kauf eines Laserscanning Mikroskop
Kauf eines Stellaris 5 Laser Scanning-Mikroskop, inkl. Installation und Zubehör
Kauf eines Stellaris 5 Laser Scanning-Mikroskop, inkl. Installation und Zubehör
Abschnitt IV: Verfahren
- Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt
Das Mikroskop Stellaris 5 verfügt über einen technologischen Standard, welcher sehr speziellen Ansprüchen entsprechen muss. Diese Technologie ist weltweit durch diverse Patente geschützt ist, wodurch das Mikroskop über entsprechende Alleinstellungsmerkmale verfügt. Im Institut werden bereits weitere Mikroskope der Firma Leica genutzt, sodass bei der Anwendung auf Erfahrungswerte zurückgegriffen werden kann und ein weiterhin optimaler Arbeitsablauf ermöglich wird. Mit Mikroskopen des gleichen Herstellers kann die Reproduzierbarkeit der Forschungsversuche gewährleistet werden. Das Mikroskop wird daher den hohen Anforderungen des MPIPZ gerecht, da so der optimale Ablauf des wissenschaftlichen Arbeitens erhalten bleibt. Die ausführliche wissenschaftliche Begründung unterstreicht diesen Aspekt und betont noch einmal den hohen Qualitätsstandard, welcher im im MPIPZ gefordert wird. Daher ist die Vergabe des Auftrages im Wege eines Verhandlungsverfahren ohne vorherige Vergabebekanntmachung nach §14 IV Nr. 2c + 4VgV im vorliegenden Fall alternativlos.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wetzlar
NUTS-Code: DE722 Lahn-Dill-Kreis
Postleitzahl: 35578
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig,soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilungdes Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr.4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit derAntrag erst nach Zuschlagserteilung zugestelltwird (§ 134 Abs.2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10Tage nach Absendung (per Fax oder aufelektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§134 Abs.2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachtenVergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oderden Vergabeunterlagen erkennbarsind – bis zum Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).