Lieferung von 4 Krankentransportwagen
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51429
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bergischgladbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von 4 Krankentransportwagen
Lieferung von 4 Krankentransportwagen (KTW) mit einer patentierten UV-C Desinfektionsanlage und Mercedes Benz Sprinter-Fahrgestellen
Ilmenau
Die Entsorgungsdienste Bergisch Gladbach möchten 4 KTW von der Fa. BINZ Ambulance und Umwelttechnik GmbH, Ilmenau, mit einer UV-C Desinfektionsanlage beschaffen. Die Fa. BINZ hält ein Patent für die gewünschte Luft- und Oberflächendesinfektion mittels UV-C LEDs inne. Entwickelt wurde diese innovative Lösung mit der Fraunhofer IOSB-AST. Der Aufbau dieser Technik ist bislang nur mit Mercedes Benz Sprinter-Fahrgestellen erprobt. Die Beschaffung erfolgt, wegen der Besonderheit der Beschaffung mit innovativen Sonderaufbauten, aus einer Hand.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Die Entsorgungsdienste Bergisch Gladbach möchten 4 KTW von der Fa. BINZ Ambulance und Umwelttechnik, Ilmenau, beschaffen mit einer UV-C Desinfektionsanlage. Die Fa. BINZ hält ein Patent für die gewünschte Luft- und Oberflächendesinfektion mittels UV-C LEDs inne. Entwickelt wurde diese innovative Lösung mit der Fraunhofer IOSB-AST. Aufgrund des Patents kann die Beschaffung im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten erfolgen, § 14 Abs. 4 Nr. 2b) und c) VgV.
Der Aufbau dieser Technik ist bislang nur mit Mercedes Benz Sprinter-Fahrgestellen erprobt. Die Beschaffung erfolgt, wegen der Besonderheit der Beschaffung mit innovativen Sonderaufbauten, aus einer Hand. Andernfalls würde die Gefahr einer Inkompatibilität bestehen. Dies beruht u.a. darauf, dass die CAN Bus Steuerung (bei der Bordelektronik) bei jedem Fahrzeugtyp unterschiedlich ist.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ilmenau
NUTS-Code: DEG0F Ilm-Kreis
Postleitzahl: 98693
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es gelten § 135 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(3) Die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.