Wartung u. Hygieneinspektionen nach VDI 6022 von Umluftkühlgeräten (UKG), Zonennachkühlern und zentralen Lüftungsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0434-OK
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ukaachen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung u. Hygieneinspektionen nach VDI 6022 von Umluftkühlgeräten (UKG), Zonennachkühlern und zentralen Lüftungsanlagen
Im Universitätsklinikum Aachen (im Folgenden UKA) sollen in dem Gebäude UBFT (Untersuchung, Behandlung, Forschung, Therapie und Pflege) alle vorhandenen Umluftkühlgeräte (UKG) in den Patienten- und Fachbereichen auf den Stationen "Neu-Strukturierung Pflegeetagen" (im folgenden NSP), "Hybrid OP", "Hybrid OP Technik", "Radiologie Modulbau", "Strahlentherapie (Linearbeschleuniger)", "Nephrologie", "Endoskopie", "Molekulare Medizin", "Molekulare Zellbiologie" und "Radiologie" regelmäßig gewartet werden. Weitere UKG's sollen mit erhöhten hygienischen Anforderungen in der Station "Knochenmarktherapie" (im Folgenden KMT) gewartet werden.
Zusätzlich zu den UKG's sollen die Zonennachkühler und Zentrallüftungsgeräte der Station NSP in regelmäßigen Abständen einer Wartung unterzogen werden.
Universitätsklinikum Aachen AöR 52074 Aachen
siehe Leistungsbeschreibung
Der Auftraggeber (AG) behält sich eine zweimalige Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr vor. Die Verlängerung erfolgt automatisch, sofern der Vertrag nicht mdst. drei Monate vor Ablauf der jeweils geltenden Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.
Die maximal mögliche Gesamtvertragslaufzeit beträgt demnach vier Jahre. Der Vertrag endet danach ohne weitere Verlängerungsmöglichkeit.
Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
++ 521 EU - Eigenerklärungen Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen
++ Berufs.- bzw. Handelsregisterauszug (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Gültiger Auszug aus dem Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes, soweit die Eintragung in das Register nach den gesetzlichen Bestimmungen des Mitgliedstaates, in dem der Bewerber seinen Sitz hat, vorgeschrieben ist
++ Berufshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot vorzulegen): Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss nachweisen, dass er/sie über eine gültige Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen in branchenüblicher Höhe verfügt (Alter des Nachweises < 1 Jahr). Alternativ kann eine Versicherungs/Deckungszusage des Versicherers, für den Fall des Zuschlagerhalts, vorgelegt werden.
++ Nachweis der Qualifikation des durchführenden Personals (mit dem Angebot vorzulegen): Es ist ein Nachweis der Qualifikation des durchführenden Personals einzureichen und sicherzustellen, dass über den gesamten Vergabezeitraum Personal mit den folgenden Qualifikationen zur Verfügung steht. Für die Durchführung von einfachen betrieblichen Tätigkeiten an RLT-Anlagen und -Geräten (z.B. Reinigungsarbeiten, Luftfilterwechsel, Keilriemenwechsel, ...) und Hygienekontrollen nach VDI 6022 Blatt 1 wird für mindestens einer Person des durchführenden Personals mindestens eine Qualifikation in der Kategorie B nach VDI 6022 Blatt 4 gefordert. Die jährlichen Hygieneinspektionen an den RLT-Anlagen und -Geräten darf nur bei Anwesenheit mindestens einer Person mit einer Qualifikation in der Kategorie A nach VDI 6022 Blatt 4 durchgeführt werden. Zur Sicherstellung der korrekten Durchführung der Hygieneinspektionen und zur Überprüfung der Ergebnisse (wie beispielsweise die Ergebnisse der Abklatschproben) wird gefordert, dass ein Hygienefachkundiger oder VDI-geprüfter Fachingenieur RLQ für die Hygieneinspektionen hinzugezogen wird.
(Nachweis mittels Eigenerklärung "3003213_Besondere_Eignungsanforderungen.pdf")
++ VgV - Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben zu machen:
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Die dargestellten Leistungen sollen der ausgeschriebenen Leistung nahe kommen bzw. einen ähnlichen Schwierigkeitsgrad aufweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Kullenhofstr. 50, 52074 Aachen, 4. Etage, R. 425
Bieter sind bei der Angebotseröffnung nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.
Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten.
Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.
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Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB)
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Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYDSF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.ukaachen.de