Arbeitnehmerüberlassung - 2 Elektrofachkräfte (RFI) (m/w/d) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021000942
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jülich
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52428
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.jen-juelich.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeitnehmerüberlassung - 2 Elektrofachkräfte (RFI) (m/w/d)
Zeitraum vom 07.02.2022 bis 31.12.2022
Eine Elektrofachkraft (RFI) (m/w/d)
Beschaffung einer Elektrofachkraft im ANÜ-Verhältnis.
Eine Elektrofachkraft (RFI) (m/w/d)
Beschaffung einer Elektrofachkraft im ANÜ-Verhältnis.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter muss:
- eine gültige Genehmigung gemäß § 25 StrlSchG oder sofern die Genehmigung vor dem 31.12.2018 erteilt wurde, eine gültige Genehmigung nach § 15 StrlSchValt besitzen. Eine Kopie dieser Genehmigung muss bei der Angebotsabgabe mit vorgelegt werden.
- im Besitz der Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung nach den §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) sein.
- weitere allgemeine Eignungskriterien (siehe E-Vergabe) erfüllen.
Der Kandidat muss:
- bei Auftragsbeginn:
- Arbeitnehmer des Bieters,
- Atemschutztauglich nach G 26.2 sein.
- folgende arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen vorweisen: G 20 (Lärm), G 41 (Arbeiten mit Absturzgefahr).
- bei Angebotsabgabe:
- Strahlenexponiert nach Kategorie A gemäß § 77 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) sein.
- Im Besitz eines gültigen Strahlenpasses sein.
- Im Besitz einer gültigen Zuverlässigkeitsüberprüfung Kategorie I (AtZüV) gem. §12 b AtG sein.
- Im Besitz einer abgeschlossenen Ausbildung als Elektroniker für Betriebstechnik, Indust-rieelektroniker oder vergleichbar sein.
- Die Befähigung zur Prüfung von ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Be-triebsmitteln gemäß DGUV-Vorschrift 3 haben.
- Die Kriterien einer Elektrofachkraft gemäß DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE 0105-100 erfüllen.
Da teilweise auf Baugerüsten bzw. in Zwangshaltung gearbeitet wird, ist eine Höhentauglichkeit und körperliche Fitness der Mitarbeiter erforderlich. Im Rahmen der vorgesehenen Tätigkeiten ist auch der Einsatz auf Arbeitsbühnen und Leitern vorgesehen.
Eine sichere Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift wird vorausgesetzt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grund ausfällt, behält sich der Auftraggeber gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 132 Abs. 2 Nr. 4 lit. a GWB vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses anzutragen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, 2 und 3 GWB).