Programmbegleitung "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren" Referenznummer der Bekanntmachung: 10.08.93-21.2
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bbsr.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Programmbegleitung "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren"
Gegenstand des Vorhabens ist eine projektübergreifende fachliche Begleitung und Auswertung des Programms (Programmbegleitung) im Sinne einer programmbezogenen Kompetenz- und Wissenstransferstelle (Begleitagentur). Die Begleitagentur unterstützt das BMI und das BBSR bei der inhaltlichen und organisatorischen Umsetzung des Förderprogramms, bildet die Kommunikationsschnittstelle zwischen den geförderten Kommunen und dem Bund und berät die geförderten Kommunen bei Fragestellungen rund um die Programmumsetzung. Hierfür unterstützt die Begleitagentur unterstützt das BBSR sowie die ausgewählten Kommunen zunächst in der Bearbeitung der Antragstellung (Zuwendungsantrag). Anschließend begleitet sie die Förderprojekte und das Programm fachlich, zuwendungsrechtlich und organisatorisch über die gesamte Laufzeit hinweg und ist auch für die fachliche Auswertung zuständig. Dieses Projekt stellt die 2. Stufe im Programm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ dar und setzt die Tätigkeit der Agentur der 1. Stufe (Begleitung Auswahlprozess) fort.
siehe Leistungsbeschreibung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung
über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend
mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis
der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der
Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur
Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist
handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht
ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?
lang=de
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung
über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend
mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis
der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der
Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur
Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist
handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht
ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?
lang=de
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind.