G.I.B. - Rechtsberatungspool Referenznummer der Bekanntmachung: 1670/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bottrop
NUTS-Code: DEA31 Bottrop, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 46238
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gib.nrw.de/themen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mmv-recht.de/de
Adresse des Beschafferprofils: www.mmv-recht.de
Abschnitt II: Gegenstand
G.I.B. - Rechtsberatungspool
Die G.I.B. mbH sucht Fachanwälte und Fachanwältinnen für Arbeitsrecht zum Aufbau eines Rechtsberatungspools zur freiberuflichen Unterstützung der Beraterinnen und Berater der Beratungsstellen Arbeit NRW in arbeitsrechtlichen Beratungen.
Gegenstand des Open-House-Verfahrens ist der Abschluss von "nicht-exklusiven Beratungsverträgen". Der Rechtsberatungspool startet am 15.12.2021 und ist vorerst befristet bis zum 31.12.2022.
A) LEISTUNGSGEGENSTAND
Die G.I.B. mbH sucht Fachanwälte und Fachanwältinnen für Arbeitsrecht zum Aufbau eines Rechtsberatungspools zur freiberuflichen Unterstützung der Beraterinnen und Berater der Bera-tungsstellen Arbeit NRW in arbeitsrechtlichen Beratungen.
Gegenstand des Open-House-Verfahrens ist der Abschluss von "nicht-exklusiven Beratungs-verträgen". Der Rechtsberatungspool startet am 15.12.2021 und ist vorerst befristet bis zum 31.12.2022.
Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen und eines einheitlichen Entgelts sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Antragstellern der jederzeitige Abschluss bzw. Beitritt zum Vertrag während der gesamten definierten Vertragslaufzeit angeboten. Das Open-House-Verfahren sieht die Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen für die am Verfahren Beteiligten vor. Die Vertragskonditionen und einheitlichen Provisionsentgelte sind deshalb nicht verhandelbar und für alle Vertragspartner identisch. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2022, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses.
Dabei handelt es sich nach der Rechtsprechung des EuGH nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. der §§ 97 ff. GWB. Vielmehr unterliegen nach der Rechtsprechung des EuGH sogenannte Open-House-Verfahren nicht dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden Auswahlentscheidung kein Wettbewerb stattfindet. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung der hier vertragsgegenständlichen Leistung dennoch im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union.
Der Auftraggeber trifft keine Auswahlentscheidung und unterbreitet jedem interessierten Unternehmen, welches die Anforderungen an die Aufnahme in den Pool erfüllt, ein identisches Vertragsangebot. Sofern der Antragsteller die Anforderungen an die Aufnahme in den Pool erfüllt, ist der Anbieter in die Liste potentieller Berater der Beratungsstellen Arbeit NRW aufgenommen. Die letztendliche Auswahlentscheidung für einen Berater trifft der Anwender und nicht der Auftraggeber.
B) ZIELGRUPPE
Zielgruppe sind die Beraterinnen und Berater der 53 Beratungsstellen Arbeit in NRW. Die Bera-tungsstellen Arbeit beraten erwerbslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen, Berufs-rückkehrender, Beschäftigte mit aufstockenden SGB II-Leistungen sowie von Menschen, die von Arbeitsausbeutung betroffen sind. Die Einrichtungen leisten Unterstützung bei sozial- und arbeitsrechtlichen sowie bei wirtschaftlichen und psychosozialen Fragen. Sie bieten einzelfallbezogene Beratung zur beruflichen Entwicklung an und informieren über Qualifizierungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten. Als Lotsen eröffnen sie Zugang zu weiteren Hilfs- und Beratungsangeboten. Zudem sind sie ein zentraler Baustein im Netzwerk gegen Arbeitsausbeutung in Nordrhein-Westfalen.
C) INHALTE UND UNTERSTÜTZUNGSFORMEN
Den Beraterinnen und Beratern der Beratungsstellen Arbeit soll die Möglichkeit gegeben wer-den, die im Rechtsberatungspool gelisteten Fachanwälte und Fachanwältinnen für Arbeitsrecht im Rahmen ihrer eigenen Beratungen hinzuziehen, wenn eine weitergehende außergerichtliche Rechtsberatung in arbeitsrechtlichen Fragen notwendig und von den Ratsuchenden gewünscht ist. (Rechtliche Unterstützung in der Beratung). Darüber hinaus sollen die Beratungsstellen Arbeit zur juristischen Absicherung ihrer Beratung auf das fachliche Wissen der Fachanwälte und Fachanwältinnen zurückgreifen können, auch wenn diese nicht direkt an der Beratung beteiligt sind. (Backoffice-Funktion). Grundsätzlich möglich ist zudem die Hinzuziehung der zugelassenen Fachanwälte/Fachanwältinnen zur Durchführung von Informationsveranstaltungen bzw. Gruppenberatungen.
D) ANZAHL UND DAUER DER BERATUNGEN
Die individuelle Anfrage erfolgt durch die Beraterinnen und Berater der Beratungsstellen Arbeit im Rahmen des durch die G.I.B. bereit gestellten jeweiligen Budgets. Dies gilt ebenso für die Dauer der fallbezogenen Unterstützung sowie etwaiger Beteiligung an Informationsveranstaltungen oder Gruppenberatungen.
E) VERFAHREN
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft ein Open-House-Verfahren. Ziel dieses Verfahrens ist die Ermittlung geeigneter Unternehmen zur Aufnahme in den Beratungspool, mit der Folge, dass die rechtlichenVorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates keine unmittelbare Anwendung finden. Die auf der Vergabeplattform DTVP einsehbaren Antragsunterlagen sind Gegenstand dieser EU-Bekanntmachung.
Die Beratungsstellen Arbeit und auch der Rechtsberatungspool selbst wird aus Mitteln der EU finanziert.
A) Die Antragsunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Antragsunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Antragsteller werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Antragstellern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen.
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B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP einzu-reichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Anträge sind nicht zugelassen.
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C) Die Antragsteller haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (siehe Anlage 2 der Antragsunterlagen). Darüber hinaus haben die Antragsteller die Eigenerklärungen "Mustererklärung Mindestentgelt/Tariftreue/" - sofern je-weils gefordert - einzureichen.
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D) Sofern sich Antragstellergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Antrag eine von allen Mitgliedern der Antragstellergemeinschaft unterzeichnete Antragstellergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Antragstellergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Antragstellergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.
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E) Das Formblatt Eignung (Anlage 2) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Antragsteller/die Antragstellergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2) abgeben. Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Antragsteller/die Antragstellergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will.
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F) Fragen zu den Antragsunterlagen (Antragstellerfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals zu stellen.
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G) Der hier gegenständliche Vertrag stellt keinen öffentlichen Auftrag im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates dar, so dass die Richtlinie bzw. das GWB-Vergaberecht (§§ 97 ff. GWB) nicht anzuwenden sind. Interessierte Antragsteller können die Antragsunterlagen über die Vergabeplattform DTVP downloaden.
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H) Zulassungskriterien für eine Aufnahme in den Rechtsberatungspool
Für eine Aufnahme in den Pool kommen nur solche Anträge in Frage, die mindestens 60% der Maximalpunktzahl von 100 Punkten erreichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Die rechtsdienstleistende Tätigkeit als Rechtsanwalt setzt die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft voraus. Mit dem Ernennungsakt wird zugleich der Titel des Rechtsanwalts/der Rechtsanwältin verliehen und eine umfassende Befugnis zur beratenden, vertretenden, gestaltenden und medisierenden Tätigkeit in Rechtssachen erteilt.
2) Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB)
3) Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB).
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR p.a. durch Bescheinigung des Versicherungsgebers (jeweils Kopie ausreichend).
(2 fache Jahresmaximierung der Versicherungs-summe).
zu 2) Mindestanforderung:
Der Bewerber weist mindestens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einen Nettoumsatz mit vergleichbaren Leistungen in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro auf.
Der Bieter muss diesen Umsatz auf Nachfrage der Vergabestelle durch entsprechende Angaben nachweisen.
4) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 33 UVgO) durch Eigenerklärung des Bieters:
- Erfahrung in der arbeitsrechtlichen Beratung und anwaltlichen Vertretung insbesondere von Arbeitnehmer*innen in prekären/ausbeuterischen Beschäftigungsverhältnissen
- Erfahrung in der rechtlichen Beratung und anwaltlichen Vertretung von zugewanderten Menschen
- Vortragstätigkeit zu arbeitsrechtlichen Themen für Arbeitnehmer*innen
- Empfehlung einer Beratungsstelle Arbeit NRW, eines Partners im Netzwerk gegen Arbeitsausbeutung NRW oder vergleichbare Einrichtungen
- Empfehlung einer Einrichtung im Kontext der Beratung von zugewanderten Menschen
5) Falls Leistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von Dritten (sog. Nachunternehmer oder Subunternehmer) ausgeführt werden sollen: Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern nebst Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers
6) Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt der Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben).
7) Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
Besondere Kenntnisse, nachgewiesene Qualifikation: Erlaubnis zum Führen des Titels "Fachanwalt für Arbeitsrecht"
- Zulassung zum Fachanwalt/in für Arbeitsrecht
- Erfahrung in der arbeitsrechtlichen Beratung und anwaltli-chen Vertretung insbesondere von Arbeitnehmer*innen in prekären/ausbeuterischen Beschäftigungsverhältnissen
- Erfahrung in der rechtlichen Beratung und anwaltlichen Vertretung von zugewanderten Menschen
- Vortragstätigkeit zu arbeitsrechtlichen Themen für Arbeitnehmer*innen
- Empfehlung einer Beratungsstelle Arbeit NRW, eines Partners im Netzwerk gegen Arbeitsausbeutung NRW oder vergleichbare Einrichtungen
8) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB)
9) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB)
10) 522_Eigenerklaerung_Mindestlohngesetz_bearbeitet
11) 513_EU_BVB_TariftreueMindestentlohnung_0
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A. Zulassungskriterien für eine Aufnahme in den Rechtsberatungspool
Für eine Aufnahme in den Pool kommen nur solche Anträge in Frage, die mindestens 60% der Maximalpunktzahl von 100 Punkten erreichen.
Folgende Qualitätsmerkmale werden abgefragt:
- Zulassung zum Fachanwalt/in für Arbeitsrecht
- Erfahrung in der arbeitsrechtlichen Beratung und anwaltli-chen Vertretung insbesondere von Arbeitnehmer*innen in prekären/ausbeuterischen Beschäftigungsverhältnissen
- Erfahrung in der rechtlichen Beratung und anwaltlichen Vertretung von zugewanderten Menschen
- Vortragstätigkeit zu arbeitsrechtlichen Themen für Arbeitnehmer*innen
- Empfehlung einer Beratungsstelle Arbeit NRW, eines Partners im Netzwerk gegen Arbeitsausbeutung NRW oder vergleichbare Einrichtungen
Nähere Informationen hierzu können den Antragsunterlagen, dort Ziffer C.II.5), entnommen werden. Darüber hinaus ist Anlage 3 der Antragsunterlagen ausgefüllt einzureichen.
B. Nutzung der Vergabeplattform
Die Vergabestelle stellt diese Antragsunterlagen für die Durchführung des Verfahrens auf einer Vergabeplattform zur Verfügung. Die Antragsunterlagen können über das Vergabeportal DTVP bezogen werden. Die Registrierung auf der Plattform und die Antragsunterlagen sind für interessierte Unternehmen kostenfrei. Interessierte Unternehmen können auch ohne Registrierung die Antragsunterlagen unter DTVP herunterladen. Weitere Einzelheiten können dem Leitfaden zur Vergabeplattform entnommen werden. Sofern sich ein Antragsteller nicht auf der Plattform registriert, müssen sich die Antragsteller stets über den aktuellen Stand des Verfahrens informieren. Eventuelle Fristverlängerungen, Antragstellerfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen zu diesem Verfahren können insofern ausschließlich über das e-Vergabeportal DTVP abgerufen werden. Nachrichten an die Vergabestelle sind ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP unter dem Bereich "Kommunikation" zu stellen. Anonymisierte Antworten zu rechtzeitig gestellten Fragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, können unter DTVP unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Soweit sich interessierte Unternehmen nicht registrieren lassen, obliegt ihnen die Verpflichtung, diesen Link regelmäßig einzusehen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen sind ungültig.
C. Rügeerfordernis
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in diesen Teilnahmeunterlagen für diesen Teilnahmewettbewerb oder den Vergabeunterlagen zur Abforderung sogenannter indikativer Angebote (Erstangebote gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 VgV) erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe der indikativen Angebote gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auf-traggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMRLAM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]