Rahmenvertrag externe Unterstützung Projektunterstützung, Deployment und Betrieb, Infrastrukturaufbau und Provisionierung Referenznummer der Bekanntmachung: Z42-2021-0148
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6200
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.itzbund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag externe Unterstützung Projektunterstützung, Deployment und Betrieb, Infrastrukturaufbau und Provisionierung
Abschluss eines Rahmenvertrages über externe Unterstützung im Bereich Projektunterstützung, Deployment, Betrieb, Infrastrukturaufbau, Provisionierung und Migration in Bezug auf Verfahren der öffentlichen Sicherheit
Ziel der Ausschreibung ist es, einen Rahmenvertrag zur Beauftragung von Unterstützungs-leistungen im Bereich Projektunterstützung, Architektur, Applikationsbetrieb, und Infrastrukturbetrieb für das vom ITZBund unterstützte System zur Verarbeitung von Fluggastdaten (kurz: PNR) zu erhalten.
Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung (Anlage) zu entnehmen.
Es wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen abgeschlossen. Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Laufzeit von vier Jahren geschlossen, wobei die konkret zu erbringenden Einzelleistungen im Wege von Einzelabrufen festgelegt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
EA 1
Der Bieter hat alle in der Anlage "Anschreiben und Bietererklärung" geforderten Erklärungen bezüglich der Einhaltung von Rechtsvorschriften ohne Einschränkungen abgegeben.
EA 2
Es liegt keiner der in § 123 GWB aufgeführten zwingenden Ausschlussgründe des Bieters vor bzw. der Bieter hat eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB nachgewiesen.
EA 3
Es liegt keiner der in § 124 GWB aufgeführten fakultativen Ausschlussgründe des Bieters vor bzw. der Bieter hat eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB nachgewiesen.
EA 4
Die Zuverlässigkeit und Rechtstreue des Bieters ist nach seinen Erklärungen in Anlage "Anschreiben und Bietererklärung", weiteren Angaben im Angebot und sonstigen vorliegenden Informationen nicht zu bezweifeln. Weiterhin liegen keine Ausschlussgründe gemäß den Erklärungen vor.
EA 5
Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bieters ist nach seiner Eigenerklärung in der
Anlage "Anschreiben und Bietererklärung" (folgende Auflistung) gegeben.
- Erklärung 11 über die Versicherung der Haftungshöchstsumme in "Anschreiben und Bietererklärung"
Ich erkläre, dass die Haftungsrisiken für Schäden, die im Rahmen einer Auftragsabwicklung dem Auftraggeber zugefügt werden, durch eine Versicherung mit einer Versicherungssumme in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR abgedeckt sind, die im Rahmen und Umfang einer marktüblichen deutschen Industriehaftpflichtversicherung oder vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU entspricht.
Ein entsprechender Nachweis kann auf Verlangen vorgelegt werden.
- Erklärung 12 über die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bieters in "Anschreiben und Bietererklärung"
Ich bestätige, dass ich weder an einem Insolvenz-, Konkursverfahren oder in Liquidation, noch in einem Verhältnis, das nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem mein Unternehmen ansässig ist, mit den genannten Verfahren vergleichbar ist, beteiligt bin, noch dass sich ein solches Verfahren abzeichnet.
Ein entsprechender Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate) oder entsprechende Dokumente (s. Erläuterung im Leitfaden für die Angebotserstellung) kann der ausschreibenden Stelle auf Verlangen vorgelegt werden.
Die Vorlage eines Nachweises der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit z.B. in Form einer Bankerklärung kann durch die ausschreibende Stelle zusätzlich angefordert werden. Sie wird von mir auf Verlangen zur Verfügung gestellt.
- Erklärung 13 über die Zahlung von Steuern und Sozialabgaben in "Anschreiben und Bietererklärung"
Ich erkläre, dass ich meinen gesetzlichen Pflichten zur Zahlung von Steuern und allen anderen Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialbeiträge (z.B. Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem mein Unternehmen ansässig ist, nachgekommen bin.
Auf Verlangen kann der ausschreibenden Stelle ein entsprechender Nachweis vorgelegt werden.
- Erklärung 14 über nichtvorhandene Verfehlungen gemäß Korruptionsrichtlinie in "Anschreiben und Bietererklärung"
Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ein Ausschlussgrund vorliegt, wenn eine schwere Verfehlung im Sinne der Korruptionsrichtlinie der Bundesregierung begangen wurde.
Eine schwere Verfehlung liegt insbesondere vor, wenn Bieter oder Bewerber nachweislich dem Beschäftigten einer Dienststelle, der mit der Vorbereitung oder Durchführung eines Vergabeverfahrens befasst ist, einen Vorteil für diesen oder einen dritten anbieten, versprechen oder gewähren.
Ich erkläre hiermit für mein Unternehmen und die entsprechend §§ 30, 31 BGB erfassten Vertreter für die Zeit ihrer Zugehörigkeit zu meinem Unternehmen, dass keine Verfehlungen gemäß der Korruptionsrichtlinie vorliegen.
- Erklärung 15 über die Nichtbeschäftigung von illegalen Arbeitskräften in "Anschreiben und Bietererklärung"
Ich habe zur Kenntnis genommen, dass die erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt, wer wegen illegaler Beschäftigung (§§ 8 Abs. 1 Nr. 2, 10 bis 11 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung - Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG; § 404 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch; §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes - AÜG - oder § 266a Abs. 1 bis 4 StGB) zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist (vgl. § 21 SchwarzArbG).
Ich erkläre, dass die vorgenannten Punkte weder für mein Unternehmen noch bei einem der entsprechend §§ 30, 31 BGB erfassten Vertreter während der letzten 3 Jahre seiner Zugehörigkeit zu meinem Unternehmen vorliegen/vorgelegen haben.
Ein entsprechender Gewerbezentralregisterauszug (nicht älter als drei Monate) oder entsprechende Dokumente kann der ausschreibenden Stelle auf Verlangen vorgelegt werden.
- Erklärung 16 über das Nichtvorliegen sonstiger Straffälligkeiten in "Anschreiben und Bietererklärung"
Ich erkläre hiermit, dass für mein Unternehmen und die entsprechend §§ 30, 31 BGB erfassten Vertreter für die Zeit ihrer Zugehörigkeit zu meinem Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen, insbesondere keine
a) rechtskräftige Verurteilung wegen Bildung oder Beteiligung an einer kriminellen Organisation,
b) rechtskräftige Verurteilung wegen Bildung oder Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung,
c) rechtskräftige Verurteilung wegen Bildung oder Beteiligung an einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung im Ausland,
d) rechtskräftige Verurteilung wegen Bestechung,
e) rechtskräftige Verurteilung wegen Betrugs oder Subventionsbetruges oder
f) rechtskräftige Verurteilung wegen Geldwäsche
vorliegt.
Auf Verlangen kann der ausschreibenden Stelle ein entsprechender Nachweis vorgelegt werden.
- Erklärung 17 über die Einhaltung des Daten- und Steuergeheimnis in "Anschreiben und Bietererklärung"
Ich erkläre, dass die mir und anderen von mir beauftragten Personen im Rahmen der Zusammenarbeit und Angebotserstellung mit dem ITZBund zur Kenntnis gelangenden Daten und Informationen (inkl. den Vergabeunterlagen) zu keinem anderen Zweck als zur jeweiligen Aufgabenerfüllung verarbeitet, bekannt gegeben, zugänglich gemacht oder genutzt werden (§§ 24, 25 Abs. 1 BDSG; §§ 1, 355 StGB; §§ 1, 30 AO). Eine Verletzung dieses Gebotes ist strafbar und führt außerdem zum unmittelbaren Ausschluss von dem Vergabeverfahren.
Für personenbezogene Daten gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 43 BDSG), für steuerliche und sonstige Daten die Bestimmungen der Abgabenordnung (§ 30 AO) und des Strafgesetzbuches (§ 355 Abs. 1 und 2 StGB). Die vorgenannten Pflichten bestehen auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.
Mir ist bekannt, dass einzelne Beschäftigte des Auftragnehmers vor der Ausführung ihrer Aufgaben - soweit vom Auftraggeber für erforderlich gehalten - nach § 1 Abs. 1 des Verpflichtungsgesetzes auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten aus dem Auftrag verpflichtet werden.
Für die Teilnahme bzw. alle im Rahmen der Verpflichtungsveranstaltung durch den Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen werden dem Auftraggeber keine Kosten in Rechnung gestellt.
- Erklärung 18 über die Nichtanwendung der Lehren von L. Ron Hubbard in "Anschreiben und Bietererklärung"
Gemäß der Scientology-Organisations-Schutzklausel (SO-Schutzklausel des Bundes)
- erkläre ich, dass weder ich, noch die - entsprechend den in §§ 30, 31 BGB erfassten - verantwortlich handelnden Vertreter für die Zeit ihrer Zugehörigkeit zu meinem Unternehmen die "Technologie von L. Ron Hubbard" anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten.
- verpflichte ich mich sicherzustellen, dass die von mir zur Erbringung von Beratungs-/ Schulungsleistungen und anderen Dienstleistungen (inklusive Wartungs- und Installations-Aufgaben) für den Einsatz vor Ort vorgesehenen / eingesetzten Personen gegenwärtig sowie während der ggf. zustande kommenden Vertragsdauer nicht die "Technologie von L. Ron Hubbard" anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten
EA 6
Der Bieter hat in der Anlage "Umsätze und Mitarbeiteranzahl" nachgewiesen, dass er in den letzten drei Geschäftsjahren einen durchschnittlichen bereichsspezifischen Netto-Jahresumsatz von mindestens 10.000.000,00 € erwirtschaftet hat.
Der Netto-Jahresumsatz ist dann bereichsspezifisch, wenn er sich auf die dargestellten spezifischen Leistungsinhalte im Bereich Projektunterstützung, Deployment, Betrieb, Infrastrukturaufbau, Provisionierung und Migration (entsprechend der Anlage "Leistungsbeschreibung") bezieht.
Im Falle einer Bietergemeinschaft liegt der o. g. bereichsbezogene Netto-Jahresumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre aller Mitgliedsunternehmen einer Bietergemeinschaft vor.
Im Falle der Einbeziehung eines oder mehrerer Nachunternehmen(s) im Rahmen der Eignungsleihe ist der o. g. bereichsbezogene Netto-Jahresumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre des Bieters sowie des oder der Nachunternehmen(s) angegeben worden.
EA 7
Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bieters - auch über den Zeitraum der geplanten Auftragsabwicklung - ist nach den vorgelegten Unterlagen und sonstigen vorliegenden Informationen nicht zu bezweifeln.
EA 5
Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bieters ist nach seiner Eigenerklärung in der Anlage "Anschreiben und Bietererklärung" (folgende Auflistung) gegeben.
- Erklärung 11 über die Versicherung der Haftungshöchstsumme
- Erklärung 12 über die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bieters
- Erklärung 13 über die Zahlung von Steuern und Sozialabgaben
- Erklärung 14 über nichtvorhandene Verfehlungen gemäß Korruptionsrichtlinie
- Erklärung 15 über die Nichtbeschäftigung von illegalen Arbeitskräften
- Erklärung 16 über das Nichtvorliegen sonstiger Straffälligkeiten
- Erklärung 17 über die Einhaltung des Daten- und Steuergeheimnis
- Erklärung 18 über die Nichtanwendung der Lehren von L. Ron Hubbard
EA 6
Nachweis eines durchschnittlichen bereichsspezifischen Netto-Jahresumsatzes von mindestens 10.000.000,00 € in den letzten drei Geschäftsjahren
EA 8
Dem Angebot ist eine Unternehmensdarstellung des bietenden Unternehmens beizufügen, aus der das Leistungsspektrum sowie der Tätigkeitsschwerpunkt des Unternehmens hervorgehen. Darüber hinaus werden in der Unternehmensdarstellung Ausführungen zur technischen Ausrüstung und Maßnahmen zur Qualitätssicherung sowie der Ausstattung des Unternehmens zur Ausführung des Auftrages erwartet.
Bei Bietergemeinschaften und/oder bei der Beteiligung von Nachunternehmen muss die vorgesehene Aufgabenteilung der beteiligten Unternehmen beschrieben werden und für jedes sich beteiligende Unternehmen eine Unternehmensdarstellung eingereicht werden.
Die Unternehmensdarstellung muss es dem Auftraggeber ermöglichen, ein umfassendes Bild des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft zu gewinnen und ist eine der Grundlagen zur Feststellung der Eignung. Aus der Unternehmensdarstellung muss hervorgehen, dass der Bieter im Hinblick auf die ausgeführten Aspekte bzgl. der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zur Leistungserbringung geeignet ist.
Die Darstellung ist auf zwei DIN A4 Seiten, 11 Pkt.-Schriftgröße, einfacher Zeilenabstand (je Unternehmensdarstellung) zu beschränken.
EA 9
Der Bieter hat in der Anlage "Umsätze und Mitarbeiteranzahl" nachgewiesen, dass er in den letzten drei Geschäftsjahren eine durchschnittliche Gesamtanzahl eigener fest angestellter bereichsbezogener Mitarbeiter von mindestens 100 (einhundert) beschäftigt hat.
Der Bereichsbezug ist dann hergestellt, wenn die aufgezählten Mitarbeiter für den spezifischen Leistungsgegenstand im Bereich Projektunterstützung, Deployment, Betrieb, Infrastrukturaufbau, Provisionierung und Migration (entsprechend der Anlage "Leistungsbeschreibung") besonders qualifiziert sind.
Im Falle einer Bietergemeinschaft wurde die o. g. durchschnittliche Gesamtzahl der eigenen fest angestellten projektbezogenen Mitarbeiter für die letzten drei Geschäftsjahre aller Mitgliedsunter-nehmen einer Bietergemeinschaft angegeben.
Im Falle der Einbeziehung eines oder mehrerer Nachunternehmen(s) im Rahmen der Eignungsleihe wurde die o. g. durchschnittliche Gesamtzahl der eigenen fest angestellten projektbezogenen Mit-arbeiter für die letzten drei Geschäftsjahre des Bieters sowie des oder der Nachunternehmen(s) angegeben.
EA 10
Es sind vollständige Informationen zu dem Auftragsgegenstand - Unterstützung im Bereich Projektunterstützung, Deployment, Betrieb, Infrastrukturaufbau, Provisionierung und Migration - gleichwertigen, bereits abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzprojekten des Unternehmens aus den letzten fünf (5) Jahren (Vertragsende, gerechnet ab dem Datum der Bekanntmachung des Vergabeverfahrens) einzureichen. Von dem Bieter ist mindestens 1 (ein) Referenzprojekt einzureichen. Insgesamt sind Kenntnisse und Erfahrungen in allen vier nachfolgend aufgelisteten Bereichen (vgl. Spiegelstriche) durch mindestens eine oder ggf. mehrere Referenzen nachzuweisen. In der jeweiligen Referenz soll/en der/die Bereich/e benannt werden, für dessen/deren Inhalt die Referenz den Nachweis der Kenntnisse und Erfahrungen führt.
Ein mit dem spezifischen Auftragsgegenstand vergleichbares Referenzprojekt liegt demgemäß vor, wenn das jeweilige Referenzprojekt in einem der folgenden Bereiche erbracht wurde:
• Projektunterstützung (im Sinne des Kapitels 1.2 der Anlage "Leistungsbeschreibung")
• Architektur (im Sinne des Kapitels 1.2 der Anlage "Leistungsbeschreibung")
• Applikationsbetrieb (im Sinne des Kapitels 1.2 der Anlage "Leistungsbeschreibung")
• Infrastrukturbetrieb (im Sinne des Kapitels 1.2 der Anlage "Leistungsbeschreibung")
Es ist je Referenz eine Ansprechperson des Referenzkunden (Name, Vorname, Funktion, Institution, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) anzugeben. Die Benennung einer Ansprechperson des Bieters (z. B. Vertrieb) reicht nicht aus.
Angaben, die einer Verifizierung zu den gemachten Angaben nicht standhalten, können zum Ausschluss des Angebotes führen.
Aus den Angaben in den Referenzprojekten dürfen qualitative Defizite, die die Eignung des Bieters bzw. die Vergleichbarkeit der Referenz in Frage stellen, nicht hervorgehen.
Die Darstellung der Referenzprojekte ist mittels des Formblattes der Anlage "Unternehmensreferenzbogen" in entsprechend geforderter Anzahl vorzunehmen.
EA 11
Der Bieter erklärt, dass die von ihm für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung (Niveau Ü2) gemäß § 9 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) zustimmen werden, sofern der Auftraggeber dies im Rahmen eines Einzelabrufes gefordert hat.
EA 12
Der Bieter erklärt, dass er über Personal für die Auftragsausführung (gemäß Qualifikationsprofile zu den Rollen 1 bis 5 verfügt, das bereit ist, auf Anforderung des Auftraggebers eine Verpflichtungserklärung gemäß § 1 des Verpflichtungsgesetzes (VerpflG) vom 02.03.1974 (BGBl. I Seite 469, 547), geändert durch § 1 Nr. 4 des Gesetzes vom 15. August 1974 (BGBl. I S. 1942) zu unterzeichnen und sich auf das Datengeheimnis nach § 53 BDSG verpflichten zu lassen.
EA 9
Der Bieter hat in der Anlage "Umsätze und Mitarbeiteranzahl" nachgewiesen, dass er in den letzten drei Geschäftsjahren eine durchschnittliche Gesamtanzahl eigener fest angestellter bereichsbezogener Mitarbeiter von mindestens 100 (einhundert) beschäftigt hat.
EA 10
vollständige Informationen zu dem Auftragsgegenstand - Unterstützung im Bereich Projektunterstützung, Deployment, Betrieb, Infrastrukturaufbau, Provisionierung und Migration - gleichwertigen, bereits abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzprojekten des Unternehmens aus den letzten fünf (5) Jahren (Vertragsende, gerechnet ab dem Datum der Bekanntmachung des Vergabeverfahrens); mindestens 1 (ein) Referenzprojekt; Vorliegen von Kenntnissen und Erfahrungen in allen vier nachfolgend aufgelisteten Bereichen (vgl. Spiegelstriche) durch mindestens eine oder ggf. mehrere Referenzen;
• Projektunterstützung (im Sinne des Kapitels 1.2 der Anlage "Leistungsbeschreibung")
• Architektur (im Sinne des Kapitels 1.2 der Anlage "Leistungsbeschreibung")
• Applikationsbetrieb (im Sinne des Kapitels 1.2 der Anlage "Leistungsbeschreibung")
• Infrastrukturbetrieb (im Sinne des Kapitels 1.2 der Anlage "Leistungsbeschreibung")
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).