Kreativagentur der NRW.BANK Referenznummer der Bekanntmachung: 417-003470-00-101-79520
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nrwbank.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kreativagentur der NRW.BANK
Rahmenvereinbarung mit nur einem Unternehmen (§ 21 Abs. 3 VgV) über Leistungen der Werbevorbereitung, der Werbeberatung, der Werbegestaltung, der Werbefinalisierung und der mit der Finalisierung im Zusammenhang stehenden Werbeproduktion sowie zu Corporate Identity und Corporate Design
NRW.BANK AöR Kavalleriestraße 22 40213 Düsseldorf
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung mit nur einem Unternehmen (§ 21 Abs. 3 VgV) über Leistungen der Werbevorbereitung, der Werbeberatung, der Werbegestaltung, der Werbefinalisierung und der mit der Finalisierung im Zusammenhang stehenden Werbeproduktion sowie zu Corporate Identity und Corporate Design für die Auftraggeberin.
Die Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch der Auftragnehmerin auf Abruf einer bestimmten Jahresmenge (z.B. an Tagen, Stunden). Es besteht keine Mindestabnahmeverpflichtung der NRW.BANK.
Die geschätzte Abnahmemenge beläuft sich auf Leistungen im Wert von [Betrag gelöscht] Euro netto über die maximale Vertragslaufzeit von vier Jahren (unverbindlicher Schätzwert für die gemäß Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen). Die verbindliche Höchstabnahmegrenze über die maximale Vertragslaufzeit von vier Jahren beträgt [Betrag gelöscht] Euro netto (verbindlicher Höchstwert für die gemäß Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen).
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit von der NRW.BANK mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende schriftlich gekündigt wird, höchstens jedoch auf einen Zeitraum von insgesamt vier Jahren (Höchstlaufzeit).
(1.) Es wird darauf hingewiesen, dass Teile der Vergabeunterlagen vertrauliche Informationen enthalten (insbesondere Kampagnenmaterial der NRW.BANK). Diese vertraulichen Informationen werden erst im Verhandlungsverfahren zur Verfügung gestellt. Zum Schutz der Vertraulichkeit müssen alle Bewerber mit ihrem Teilnahmeantrag gemäß § 126b BGB einer Vertraulichkeitsvereinbarung gemäß dem Vordruck 06a zustimmen. Der Vordruck 06a muss bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied und bei Nachunternehmern (soweit diese bereits im Teilnahmewettbewerb feststehen) von jedem Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag abgegeben werden.
(2.) Für die Erarbeitung der im Verhandlungsverfahren vorgesehenen Pitch-Präsentation gewährt die Auftraggeberin den hierzu aufgeforderten Teilnehmern des Verhandlungsverfahrens eine einmalige Entschädigung in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, wenn die Pitch-Präsentation den Vorgaben des Briefings entspricht. Die Entschädigung ist zahlbar auf Rechnung nach erfolgter Präsentation. Die Rechnung ist per Mail an die folgende Rechnungsadresse zu richten: "[gelöscht]". Weitere Kostenerstattungen, Vergütungen und Entschädigungen, gleich welcher Art, erfolgen nicht. Nur im Falle eines Zuschlags gehen übertragbare Rechte aus der Präsentation des bezuschlagten Bieters entsprechend § 11 der Rahmenvereinbarung auf die NRW.BANK über.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1.) Bieter bzw. Mitglieder von Bietergemeinschaften müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Die Nachweise können als Scan der Originalurkunden vorgelegt werden. Das Abrufdatum vorgelegter Handelsregisterauszüge darf nicht älter als 6 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.
(2.) Für jeden Nachunternehmer ist zum Zeitpunkt seiner Benennung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Nachunternehmer niedergelassen ist, entweder die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen. Die Nachweise können als Scan der Originalurkunden vorgelegt werden. Das Abrufdatum vorgelegter Handelsregisterauszüge darf nicht älter als 6 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.
Erklärung über den Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Werbevorbereitung, der Werbeberatung, der Werbegestaltung, der Werbefinalisierung und der mit der Finalisierung im Zusammenhang stehenden Werbeproduktion) für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Die Erklärung muss im Rahmen des Vordrucks 03: Eigenerklärung zur Eignung erfolgen. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.
Der Umsatz des Bewerbers in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags muss in den letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung jeweils mindestens [Betrag gelöscht] EUR betragen haben.
Nachweis von mindestens drei geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in den letzten höchstens drei Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung (Referenzzeitraum). Jede Referenz ist mit ihrem Empfänger / Referenzkunden (mit namentlich bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) sowie ihrem Erbringungszeitraum anzugeben. Anonymisierte Angaben sind insoweit nicht zulässig. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Referenzleistungen jederzeit bei dem angegebenen Empfänger / Referenzkunden zu überprüfen.
Der Nachweis der Referenzen hat auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung zu erfolgen. Die erforderliche Referenzerläuterung kann bei weitergehendem Erläuterungsbedarf formlos auf Anlagen zu diesem Vordruck erfolgen. Soweit ein Bieter mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.
Angegebene Referenzen sind zum Nachweis dieser Mindestanforderungen aussagekräftig zu erläutern. Aus der Gesamtschau der Erläuterungen zu den Referenzen (nicht pro Referenz!) muss sich ergeben, dass der Bewerber mindestens die folgenden Dienstleistungen erbracht hat:
(1.) Konzeption, Umsetzung und Betreuung von mindestens zwei Werbekampagnen mit einem Mindest-Auftragsvolumen von je [Betrag gelöscht] Euro netto. Eine der Werbekampagnen muss von einem Auftraggeber aus der Finanzwirtschaft beauftragt worden sein. Eine andere Werbekampagne muss entweder von einem öffentlich-rechtlichen Auftraggeber oder von einer Non-Profit-Organisation beauftragt worden sein. Als Zielgruppen müssen einmal der Mittelstand allgemein und einmal entweder Investoren der Immobilienwirtschaft oder Start-ups angesprochen werden. Der Zielmarkt ist immer im deutschsprachigen Raum (D-A-CH) und die Hauptziele der Kampagnen sind entweder Image-Ziele oder der in-direkte Absatz von Dienstleistungen.
(2.) Konzeption und Umsetzung eines Corporate Identity- oder Corporate Design-Projekts mit einem Mindest-Auftragsvolumen von [Betrag gelöscht] Euro netto. Der Auftraggeber richtet sich in seiner Kommunikation überwiegend an Geschäftskunden (B2B) und vertreibt Dienstleistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1.) Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist die Eigenerklärung zum Ausschluss von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.
(2.) Für jeden Nachunternehmer ist zum Zeitpunkt seiner Benennung zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die Eigenerklärung zum Ausschluss von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a von Ausschlussgründen. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.
(3.) Es werden mindestens drei und höchstens fünf Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen.
(4.) c) Nach dem Ablauf der Frist zur Abgabe der Erstangebote finden Bieterpräsentationen statt, die nicht gesondert bewertet werden, sondern lediglich der Verifizierung der Angebote dienen. Es muss das zum Einsatz kommende Team präsentieren. In den Präsentationsterminen sind das Bieterunternehmen und das zum Einsatz kommende Team unter Berücksichtigung der vorgelegten CVs vorzustellen und die Pitch-Präsentationen zu halten. Team und Präsentationen dürfen dabei gegenüber dem Stand der Angebotsabgabe nicht verändert werden. Jeder Präsentationstermin hat eine Dauer von 3 Stunden (davon 90 Minuten Pitch-Präsentation).
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DCUR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.