Käthe-Kollwitz-Gesamtschule - Planung Entwässerungsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 111-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 44532
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.luenen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Käthe-Kollwitz-Gesamtschule - Planung Entwässerungsarbeiten
Ausschreibungsgegenstand sind die Fachplanungsleistungen Entwässerungsplanung.
Zu berücksichtigen sind hier die Ergebnisse der Inspektion der
Schmutzwasserkanalisation, da diese einen Einfluss auf die Abkopplung des Regenwassers haben, da als Regenwasserkanäle deklarierte Kanäle ggf. als Mischwasserkanäle fungieren. Die Entwässerung ist als Trennsystem zu planen.
Da die Maßnahme gefördert werden soll, müssen bestimmte Voraussetzungen der Fachkunde des Planers erfüllt sein. Die Voraussetzungen sind in der Anlage beigefügt (s. Anlage 14.1 - 14.7 /Voraussetzungen Förderung).
Die Käthe-Kollwitz-Gesamtschule wird derzeit energetisch saniert und barrierefrei umgebaut. Der Trakt D wurde zurückgebaut. Derzeit wird eine neue 4-Feld-Sporthalle und eine KiTa errichtet, die aktuelle noch bestehende 3-Feld-Sporthalle
wird nach Fertigstellung der neuen Sporthalle zurückgebaut. Auf dem Grundstück befindet sich zudem ein Mensagebäude, an das der Neubau der Musikinsel anschließt.
Der Neubau der KiTa wird in Kürze fertiggestellt, so dass sie voraussichtlich im Herbst 2021 in Betrieb gehen kann.
Bei dem betrachteten Entwässerungssystem handelt es sich um ein Mischsystem mit einer bisher untersuchten Länge von ca. 581 m bestehend aus Leitungen DN 100, DN150 und DN 300 aus Steinzeug und PVC.
Bei den festgestellten Schäden handelt es sich in der Hauptsache um verschobene Verbindungen, Infiltration, Ablagerungen und schadhafte Anschlüsse.
Darüber hinaus sind Drainageleitungen (untersuchte Länge) mit einer Läge von ca. 31m an dem Entwässerungssystem angeschlossen
Aufgrund der festgestellten Schäden ist eine kurzfristige Sanierung der Kanalisation erforderlich.
44532 Lünen
Ausschreibungsgegenstand sind die Fachplanungsleistungen Entwässerungsplanung.
Zu berücksichtigen sind hier die Ergebnisse der Inspektion der
Schmutzwasserkanalisation, da diese einen Einfluss auf die Abkopplung des Regenwassers haben, da als Regenwasserkanäle deklarierte Kanäle ggf. als Mischwasserkanäle fungieren. Die Entwässerung ist als Trennsystem zu planen.
Da die Maßnahme gefördert werden soll, müssen bestimmte Voraussetzungen der Fachkunde des Planers erfüllt sein. Die Voraussetzungen sind in der Anlage beigefügt (s. Anlage 14.1 - 14.7 /Voraussetzungen Förderung).
Die Käthe-Kollwitz-Gesamtschule wird derzeit energetisch saniert und barrierefrei umgebaut. Der Trakt D wurde zurückgebaut. Derzeit wird eine neue 4-Feld-Sporthalle und eine KiTa errichtet, die aktuelle noch bestehende 3-Feld-Sporthalle
wird nach Fertigstellung der neuen Sporthalle zurückgebaut. Auf dem Grundstück befindet sich zudem ein Mensagebäude, an das der Neubau der Musikinsel anschließt.
Der Neubau der KiTa wird in Kürze fertiggestellt, so dass sie voraussichtlich im Herbst 2021 in Betrieb gehen kann.
Bei dem betrachteten Entwässerungssystem handelt es sich um ein Mischsystem mit einer bisher untersuchten Länge von ca. 581 m bestehend aus Leitungen DN 100, DN150 und DN 300 aus Steinzeug und PVC.
Bei den festgestellten Schäden handelt es sich in der Hauptsache um verschobene Verbindungen, Infiltration, Ablagerungen und schadhafte Anschlüsse.
Darüber hinaus sind Drainageleitungen (untersuchte Länge) mit einer Läge von ca. 31m an dem Entwässerungssystem angeschlossen
Aufgrund der festgestellten Schäden ist eine kurzfristige Sanierung der Kanalisation erforderlich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrag zu Entwässerungsarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kamen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59174
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.dw-ing.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYVDH79
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.