Langfristszenarien für die Transformation des Energiesystems in Deutschland Referenznummer der Bekanntmachung: IC4 23305/003#042

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bmwi.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Langfristszenarien für die Transformation des Energiesystems in Deutschland

Referenznummer der Bekanntmachung: IC4 23305/003#042
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Die Ausführung der Leistung ist nicht ortsgebunden; ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin/Deutschland.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Die Leistungsbeschreibung ist auf der Vergabeplattform des Bundes unter Vergabeunterlagen abrufbar.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 36
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S 204-497500

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Langfristszenarien für die Transformation des Energiesystems in Deutschland

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
07/10/2019
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bmwi.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, d. h. dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).

Sieht sich ein Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß binnen 10 Tagen beim BMWi zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BMWi geltend gemacht werden. Teilt das BMWi dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei einer Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 (1) GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWi geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWi.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bmwi.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/11/2021

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Die Ausführung der Leistung ist nicht ortsgebunden; ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin/Deutschland.

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das laufende Vorhaben „Langfristszenarien für die Transformation des Energiesystems in Deutschland“ untersucht alternative Wege für die Umsetzung der Energiewende. Hierfür werden Szenarien für die zukünftige Entwicklung des Energiesystems modelliert, mit denen die energie- und klimapolitischen Ziele erreicht werden. Dabei wurden in sämtlichen bislang modellierten Szenarien die seinerzeit geltenden energie- und klimapolitischen Ziele als Nebenbedingungen für die Zielerreichung vorgegeben. Dementsprechend erreichen diese Szenarien erst im Jahr 2050 das Ziel der Treibhausgasneutralität.

In der Zwischenzeit wurde infolge des Urteils vom Bundesverfassungsgericht zum Bundes-Klimaschutzgesetz vom 29. April 2021 und der Diskussion im Zuge des europäischen Green Deal das Bundes-Klimaschutzgesetz novelliert. Das novellierte Bundes-Klimaschutzgesetz ist am 31. August 2021 in Kraft getreten. Das novellierte Bundes-Klimaschutzgesetz sieht eine erhebliche Verschärfung der Klimaziele in Deutschland vor. So soll Deutschland unter anderem bereits in 2045 treibhausgasneutral sein (anstelle von 2050). Zudem wurden die Zwischenziele 2030 (mind. -65% statt -55% ggü. 1990) und 2040 (mind. -88%) verschärft. Ferner sollen nach dem Jahr 2050 sollen insgesamt negative Treibhausgasemissionen erreicht werden.

Aufgrund der Novellierung des Klimaschutzgesetzes sind Anpassungen im Hinblick auf die weiteren Arbeiten erforderlich, um die neuen energie- und klimapolitischen Ziele in den weiteren Szenarien abzubilden. Da die Szenarien aufeinander aufbauen und damit die Vergleichbarkeit zwischen den Szenarien gegeben ist, ist hierfür auch teilweise eine Neurechnung bereits modellierter Szenarien erforderlich. Mit dieser Auftragserweiterung sollen daher die BMWi-Langfristszenarien an die neuen energie- und klimapolitischen Rahmenbedingungen angepasst werden, die sich durch die Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes ergeben haben.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 17
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

III.1 LULUCF, negative Emissionen, Biomassepotenzial und -allokation

III.2 Wasserstoffnachfrage in Europa

III.3 Neurechnung der Szenarien TN-Strom, TN-H2-G, TN-PtG/PtL mit und ohne

Sektorziele

III.4 Modellierung eines Szenarios mit alternativer Flächennutzung im Bereich LuLuX

III.5 Modellierung eines Szenarios mit einem hohen Ausbau von Windenergie auf

III.6 Modellierung eines Szenarios mit einem begrenzten Potenzial zur

Wasserstoffspeicherung

See in Europa

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:

Die Regelungen des § 132 GWB ermöglichen unter bestimmten Voraussetzungen die Änderung von Verträgen während der Laufzeit ohne die Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens. Die finanzielle Obergrenze für eine Vertragsänderung gemäß § 132 GWB wird eingehalten, da die Vertragsänderung ein Volumen von weniger als 50 Prozent der ursprünglichen Vergütungssumme umfasst.

Die beabsichtigte Auftragsänderung ist gem. § 132 (2) Nr. 3 zulässig, da die zusätzlichen wissenschaftlichen Arbeiten aufgrund von Umständen erforderlich werden, die der Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte. So war zum Zeitpunkt der Vergabe im Jahr 2019 weder das diesjährige Urteil des Bundesverfassungsgerichts noch die anschließende Novellierung des Bundes-Klimaschutzgesetzes mit seinen schärferen Klimazielen absehbar, wodurch sich die energie- und klimapolitischen Rahmenbedingungen für die Modellierung der Szenarien wesentlich geändert haben. Dementsprechend war nicht erkennbar, dass die Szenarien bereits in 2045 das Ziel der Treibhausgasneutralität und auch verschärfte Zwischenziele in 2030 und 2040 erreichen müssen, um als Grundlage für die weitere Diskussion zur Ausgestaltung der Energiewende zu dienen.

Auch die zweite Bedingung des § 132 (2) Nr. 3 GWB ist erfüllt, denn der Gesamtcharakter des ursprünglichen Auftrages wird durch die Anpassung nicht verändert. Die grundsätzliche Aufgabenstellung bleibt erhalten: die Modellierung von Energieszenarien, wie Deutschland seine energie- und klimapolitischen Ziele erreicht. Es sind bei der Modellierung aufgrund der aktuellen politischen Entwicklungen jedoch Anpassungen beim Modellinstrumentarium (u.a. Implementierung von 5-Jahresschritten bei der Modellierung) und teilweise eine Neurechnung von Szenarien mit den veränderten Zielen erforderlich, um auch die Modellierung der weiteren Szenarien sinnvoll gestalten und eine Vergleichbarkeit zwischen den Szenarien herstellen zu können.

Einschlägig ist ferner § 132 (2) Nr. 2, denn ein Wechsel des Auftragnehmers würde sich auch in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht nachteilig auswirken, da es sich hier um Arbeiten handelt, die in starkem Maße aufeinander aufbauen. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre mit erheblichen Schwierigkeiten sowie beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden, da der bisherige Auftragnehmer auf die bislang erfolgten und ohnehin geplanten Arbeiten aufbauen kann. Voraussetzung für einen adäquaten Vergleich der Ergebnisse ist unter anderem die Nutzung der gleichen Modellansätze und -annahmen. Dies wäre bei einer Bearbeitung durch einen alternativen Auftragnehmer, der naturgemäß andere Modelle nutzen würde, nicht gegeben.

Mit der Vertragsänderung wird von der im Vergaberecht - gerade für länger laufende Aufträge - vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht, auf veränderte Gesamtumstände zu reagieren.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR

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