Sanierung Bühnen, Köln, Bodenbelagsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0013-26/3-6
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www-stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Bühnen, Köln, Bodenbelagsarbeiten
Am 24.11.2011 hat der Rat der Stadt Köln die Sanierung und Erweiterung des Bühnenensembles am Offenbachplatz beschlossen. Die Bauarbeiten begannen 2012, die Wiedereröffnung war für den November 2015 geplant. Aufgrund von massiven Problemen bei der Planung und Ausführung und der damit einhergehenden Probleme musste die Eröffnung im Sommer 2015 abgesagt werden. Seit 2016 wird die Baustelle restrukturiert, dazu gehörte ein Wechsel des Planers der haustechnischen Anlagen und der Abschluss von Vereinbarungen mit den unter Vertrag stehenden Firmen. Solche Vereinbarungen konnten nicht für alle unter Vertrag stehenden Firmen abgeschlossen werden, deshalb erfolgt jetzt die Neuausschreibung einiger Gewerke. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Leistungen des Gewerkes Bodenbelagarbeiten.
Auszuführende Leistungen sind Verlegen von Parkett, Kautschuk-, Nadelvlies- und Teppichboden
- circa 1.800,00 m² Ausgleichen von Unebenheiten,6-10mm
- circa 700 m² Vollholz-Mosaikparkett,8mm
- circa 7.000,00 m² Kautschukboden, Hammerschlag
- circa 2.000,00 m² Kautschukboden, Noppe
- circa 4.000,00 m² Teppich, Schlinge gewebt
- Reinigung, Treppen belegen, Sockelleisten, Revisionsöffnungen herstellen et cetera
Sanierung Bühnen, Köln, Bodenbelagsarbeiten Offenbachplatz 50667 Köln Bühnen Köln
Am 24.11.2011 hat der Rat der Stadt Köln die Sanierung und Erweiterung des Bühnenensembles am Offenbachplatz beschlossen. Die Bauarbeiten begannen 2012, die Wiedereröffnung war für den November 2015 geplant. Aufgrund von massiven Problemen bei der Planung und Ausführung und der damit einhergehenden Probleme musste die Eröffnung im Sommer 2015 abgesagt werden. Seit 2016 wird die Baustelle restrukturiert, dazu gehörte ein Wechsel des Planers der haustechnischen Anlagen und der Abschluss von Vereinbarungen mit den unter Vertrag stehenden Firmen. Solche Vereinbarungen konnten nicht für alle unter Vertrag stehenden Firmen abgeschlossen werden, deshalb erfolgt jetzt die Neuausschreibung einiger Gewerke. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Leistungen des Gewerkes Bodenbelagarbeiten.
Auszuführende Leistungen sind Verlegen von Parkett, Kautschuk-, Nadelvlies- und Teppichboden
- circa 1.800,00 m² Ausgleichen von Unebenheiten,6-10mm
- circa 700 m² Vollholz-Mosaikparkett,8mm
- circa 7.000,00 m² Kautschukboden, Hammerschlag
- circa 2.000,00 m² Kautschukboden, Noppe
- circa 4.000,00 m² Teppich, Schlinge gewebt
- Reinigung, Treppen belegen, Sockelleisten, Revisionsöffnungen herstellen et cetera
Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nicht zugelassen.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister für die ausgeschriebene Leistung
- Nichtvorliegen einer Freiheitsstrafe in den letzten drei Jahren von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro
- gemäß § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gemäß § 19 Mindestlohngesetz oder
- gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz
- Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung
- es wurde kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet, keine Eröffnung beantragt und kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt
- das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation
- es liegen keine weiteren Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vor
Oben aufgeführte Eigenerklärungen werden mit dem Angebotsvordruck abgegeben.
Darüber hinaus bestehen folgende Auflagen:
Hinweis:
Bei Bietern in der engeren Wahl können die Einzelnachweise zu oben genannten Eigenerklärungen innerhalb einer Frist von 6 KT nach Aufforderung durch den AG nachgefordert werden, sofern die Bieter nicht präqualifiziert sind. Dies gilt ebenfalls für nicht im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegt Dokumente.
Auf besonders Verlangen:
- Aktueller Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch Vorlage Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes
Hinweise:
> Mittel der Nachweisführung, Verfahren entsprechend § 6b EU VOB/A
> Die Nachweise müssen zum Zeitpunkt der Vorlagefrist einen aktuellen Stand ausweisen. Eine vom Aussteller bescheinigte oder in den Vergabeunterlagen geforderte Gültigkeitsdauer, darf nicht abgelaufen sein.
Auf besonders Verlangen
a) aktueller Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung inklusive Umwelt- und Umweltschutzversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,5 Millionen Euro für Sach-, Personen- und Vermögensschäden, jährlich zweifach maximiert, oder alternativ eine verbindliche Erklärung des Haftpflichtversicherers, dass eine bereits bestehende Haftpflichtversicherung im Auftragsfall entsprechend erhöht oder eine Projektversicherung in der geforderten Höhe abgeschlossen wird.
b) bestätigte Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (zum Beispiel durch einen Steuerberater)
- aktuelle qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (mit Angabe der Arbeitsentgelte der aktuellen Vorschüsse), Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, die entsprechende Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers
- aktuelle Bescheinigung des Finanzamtes, dass aus steuerlichen Gründen gegen eine Auftragserteilung keine Bedenken bestehen
- aktueller Nachweis, dass den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der nicht vom Finanzamt erhobenen Steuern und der Sozialversicherungsbeiträge nachgekommen wird (zum Beispiel durch Bestätigung der Krankenkasse oder Sozialkasse)
- bestätigte Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet (zum Beispiel durch Bestätigung durch einen Steuerberater)
- Nimmt der Bieter oder die Bietergemeinschaft im Wege der Eignungsleihe die Kapazitäten eines anderen Untenehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist die gemeinsame Haftung des Bieters beziehungsweise der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verbindlich zu erklären (§ 6d EU Abs. 2 VOB/A).
- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (FB 236 VHB)
- VHB Blatt 223 Aufgliederung der Einheitspreise
oder
- Urkalkulation mit eindeutiger Darlegung der Zuschläge und Zulagen auf die Einzelpreise sowie die Aufteilung nach Lohn-, Stoff-, Geräte-, sonstigen Kosten und Nachunternehmerleistungen mit den entsprechenden Leistungs- und Aufwandswerten (Urkalkulationen, die in Papierform eingereicht werden, sind in einem verschlossenen Umschlag unter Angabe von Baumaßnahme, Vergabenummer und Gewerk entsprechend einzureichen)
Hinweise:
> Mittel der Nachweisführung, Verfahren entsprechend § 6b EU VOB/A
> Die Nachweise müssen zum Zeitpunkt der Vorlagefrist einen aktuellen Stand ausweisen. Eine vom Aussteller bescheinigte oder in den Vergabeunterlagen geforderte Gültigkeitsdauer, darf nicht abgelaufen sein.
Zu a) Deckungssumme für Sach-, Personen- und Vermögensschäden von mindestens 2,5 Millionen Euro, jährlich zweifach maximiert.
Zu b.) Mindestforderung: 3-jährige einschlägige Geschäftstätigkeit, > Mindestsumme 1,0 Millionen Euro netto pro Jahr. Der jährliche Mindestumsatz kann bei einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern gemeinsam erbracht werden
- mit dem Angebot:
- EFB-Blatt Preis 221 oder 222 (nach Wahl des Bieters)
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (FB 233 VHB)
- 1.)Auflistung und Beschreibung der Eignungskriterien:
a) Vorlage von drei Referenzen aus den letzten fünf Jahren (2017-2021), die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (zwingende Angaben: Bezeichnung und Ort des Bauvorhabens, Auftraggeber, Architekt, Ausführungszeitraum, kurze Erläuterung der Baumaßnahme, Qualitätsnachweis durch Bilder, Bauabnahmebescheinigung, Fläche der in öffentlichen Bereichen (= durch die Öffentlichkeit zugängliche Bereiche) verlegten Bodenbeläge.
b) Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2018 - 2020) jeweils jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
c) Angabe der Qualifikation der Arbeitskräfte (Parkettleger für Restaurierungsarbeiten, Parkettlegemeister, Restaurator im Parkettlegehandwerk, Geprüfter Fachbauleiter Fußbodentechnik) bezüglich Aus- und Weiterbildung durch Vorlage von Zertifikaten und Urkunden.
- 2. Nachweis von Qualitätssicherung:
- Vorlage einer schriftlichen Ausarbeitung zu den vorgesehenen Maßnahmen und zur Organisation von Qualitätssicherungsmaßnahmen und zur Sicherung der Ausführungsqualität (Vorlage von Zertifikaten und Urkunden et cetera möglich).
Hinweise:
> Mittel der Nachweisführung, Verfahren entsprechend § 6b EU VOB/A
> Die Nachweise müssen zum Zeitpunkt der Vorlagefrist einen aktuellen Stand ausweisen. Eine vom Aussteller bescheinigte oder in den Vergabeunterlagen geforderte Gültigkeitsdauer, darf nicht abgelaufen sein.
Zu a) mindestens je drei Referenzen zu den in öffentlichen Bereichen zu verlegenden Bodenbelägen (Teppich, Kautschuk und Parkett):
- Fläche des verlegten Teppichbelages, enthalten minimum eine Einzelfläche größer/gleich 400 m²
- Fläche des verlegten Kautschukbelages, enthalten minimum eine Einzelfläche größer/gleich 400 m²
- Fläche des verlegten Parkettbelages, enthalten mindestens eine Einzelfläche größer/gleich 150 m².
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.03.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen.
Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Köln, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, Zimmer 10.A21
Es dürfen keine Personen bei der Öffnung der Angebote anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ0YYRYCMT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
siehe § 160 Absatz 3 GWB
- innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen
siehe § 135 Absatz 2 GWB
- 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU