Lager- und Transportdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: Z36-04814-00/404
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]7
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundesgesundheitsministerium.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lager- und Transportdienstleistungen
Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung von Lagerhaltungsleistungen in Form eines Vorratslagers zur Vereinnahmung, Lagerung und späteren Ausgabe von persönlicher Schutzausrüstung (FFP2-Schutzmasken, OP-Masken und Schutzkittel) in der Volksrepublik China sowie der Transport von PSA nach Deutschland sowie (optional) in Drittländer (außer Deutschland) und innerhalb der Volksrepublik China.
Das Vorratslager muss sich in der Volksrepublik China befinden. Die Transporte finden vornehmlich auf dem Seeweg nach Deutschland statt. Im Weiteren wird auf die Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen verwiesen.
Vor dem Hintergrund der sprunghaften Ausbreitung des Corona-Virus SARS-COV-2 („SARS-COV-2“) Anfang 2020 in der Bundesrepublik Deutschland und weltweit hat das BMG die Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung (im Folgenden: PSA) (z.B. FFP2-Schutzmasken, OP-Masken und Schutzkittel) veranlasst.
Um das Gesundheitssystems im Bedarfsfall mit PSA versorgen zu können, bedarf es logistischer Dienstleistungen, unter anderem in Form von Lagerhaltung. Die Lagerhaltung dient der Vereinnahmung, Lagerung und Ausgabe von PSA. Die Lager dienen zur längerfristigen Lagerung und somit zum Führen eines Mindestbestandes an PSA, um im Bedarfsfall entsprechende Versorgungssicherheit gewährleisten zu können.
Das BMG hat, um im Pandemiefall eine optimale Versorgung mit PSA sicherstellen zu können, Verträge über die Lieferung von, insbesondere in China produzierter, PSA abgeschlossen. Auch aufgrund einer insgesamt schwankenden Bedarfslage sind bereits produzierte PSA im Produktionsland China eingelagert, um dem BMG eine größtmögliche Flexibilität bei der Bedarfsdeckung in Deutschland, aber auch in Drittländern zu ermöglichen. Da das BMG über keine eigenen Logistikressourcen verfügt, ist es auf die Unterstützung durch externe Logistikdienstleister zur Lagerung, aber auch dem Transport von PSA angewiesen. Zusätzlich bedarf es im Zuge der Neuausschreibung der Überführung der bereits eingelagerten PSA an neue Lagerstandorte.
Gegenstand der Leistungen des Auftragnehmers (AN) ist die Erbringung von Lagerhaltungs- und Transportleistungen in Form eines Vorratslagers zur Vereinnahmung, Lagerung und späteren Ausgabe von PSA in der Volksrepublik China (z.B. PfH-Schutzmasken, OP-Masken und Schutzkittel, etc.), der Bereitstellung von Transportkapazitäten nach Deutschland in die dem Netzwerk des AG zugehörigen Läger und (optional) von Transportkapazitäten innerhalb von China sowie in Drittländer. Ebenfalls erfasst ist eine initiale Umlagerungsleistung in Form von Transporten aus den bestehenden Lagern und entsprechenden Wareneingängen im neuen Lagerstandort. Der AG benötigt insgesamt eine Lagerkapazität von 40.000 cbm (das entspricht ca. 24.100 Palettenstellplätzen).
Das Go-Live-Datum für das Vorratslager ist der 18.10.2021. Das Go-Live-Datum gibt den Tag an, ab dem das Lager betriebsbereit ist und die ersten Paletten vereinnahmen bzw. verausgaben kann.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lager- und Transportdienstleistungen
Ort: Shanghai
NUTS-Code: CN China
Postleitzahl: 111
Land: China
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote sind ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente „AnA-Web“ in Textform nach § 126b BGB zu übermitteln. Die Angebote müssen daher nicht mit einer elektronischen Signatur versehen werden. Die Verschlüsselung der Dateien erfolgt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes automatisch. Eine weitere Verschlüsselung durch die Bieter ist unzulässig und kann zum Angebotsausschluss führen. Zur Wahrung der Textform nach § 126b BGB muss das Angebot den Namen der erklärenden Person ausweisen.
Die Übermittlung von Angeboten setzt die vorherige Registrierung und Aktivierung der Teilnahme am Vergabeverfahren auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes voraus. Nähere Informationen zur Registrierung und Übermittlung von Angeboten können dem e-Vergabe-Informations-Server des Beschaffungsamtes unter https://www. evergabe-online.info und unter https://www.evergabe-online.info/vgv11 entnommen werden. Nach erfolgreicher Absendung des Angebotes geht dem Bieter eine elektronische Ein-gangsbestätigung zu. Sollte dem Bieter keine Eingangsbestätigung zugehen, sollte mit der technischen Hotline der Vergabeplattform Kontakt aufgenommen und/oder ein erneuter Übermittlungsversuch unternommen werden (https://www.evergabe-online.de/contact.html?1).
Der Auftraggeber nutzt die e-Vergabe-Plattform auch für die Kommunikation während des Vergabeverfahrens. Interessierten Unternehmen wird empfohlen, sich frühzeitig auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zu registrieren und die Teilnahme am hiesi-gen Vergabeverfahren zu aktivieren, um über Informationen zum Vergabeverfahren eine gesonderte Benachrichtigung zu erhalten. Ungeachtet dessen müssen sich die in-teressierten Unternehmen regelmäßig und unaufgefordert über die Veröffentlichung neuer Bieterinformationen und/oder Unterlagen eigenverantwortlich informieren.
Fragen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind in Textform mittels der e-Vergabe-Plattform des Bundes über den Reiter „Nachrichten (Anfragen)“ des „AnA-Web“ zu übermitteln. Fragen oder Hinweise gelten als rechtzeitig im Sinne des § 20 Abs. 3 VgV, wenn sie spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über die o. g. Vergabeplattform eingereicht werden. Fragen und Hinweise, die nicht rechtzeitig im v. g. Sinne eingehen, können ggf. nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Eine Verlängerung der Angebotsfrist findet in diesen Fällen gemäß § 20 Abs. 3 S. 3 VgV nicht statt. Der Auftraggeber wird den Bietern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, wenn und soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstel-lung der Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden allen Bietern gleichzeitig und in anonymisierter Form mitgeteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt durch Veröffentlichung von Bieterinformationen über die e-Vergabe-Plattform des Bundes.
Im Weiteren wird auf die Auftragsbedingungen der Vergabeunterlagen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, 2 und 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de