Lager- und Transportdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: Z36-04814-00/405
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]7
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundesgesundheitsministerium.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lager- und Transportdienstleistungen
Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung von Lagerhaltungsleistungen in Form eines Vorratslagers zur Vereinnahmung, Lagerung und späteren Ausgabe von persönlicher Schutzausrüstung (FFP2-Schutzmasken, OP-Masken und Schutzkittel).
Lagerhaltungsleistungen
Das Vorratslager muss sich in Deutschland befinden.
Vor dem Hintergrund der sprunghaften Ausbreitung des Corona-Virus SARS-COV-2 („SARS-COV-2“) Anfang 2020 in der Bundesrepublik Deutschland und weltweit hat das Bundesministerium für Gesundheit (im Folgenden: BMG oder AG) die Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung (im Folgenden: PSA) (z.B. FFP2-Schutzmasken, OP-Masken und Schutzkittel) und medizinischem Gerät (z. B. Beatmungsgeräte) veranlasst.
Um das Gesundheitssystems im Bedarfsfall mit PSA versorgen zu können, bedarf es logistischer Dienstleistungen, unter anderem in Form von Lagerhaltung. Die Lagerhaltung dient der Vereinnahmung, Lagerung und Ausgabe von PSA. Die Lager dienen zur Lagerung und somit zum Führen eines Mindestbestandes an PSA, um im Bedarfsfall entsprechende Versorgungssicherheit gewährleisten zu können.
Der Auftraggeber hat, um im Pandemiefall eine optimale Versorgung mit PSA sicherstellen zu können, Verträge über die Lieferung von, unter anderem in Deutschland produzierter, PSA abgeschlossen. Aus diesen Verträgen werden große Mengen an PSA angeliefert. Diese Waren müssen zunächst gelagert und im Bedarfsfall verteilt werden. Da das BMG über keine eigenen Logistikressourcen verfügt, ist es auf die Unterstützung durch externe Logistikdienstleister, hier in Form von weiteren Lagerkapazitäten, angewiesen.
Gegenstand der Leistung des Auftragnehmers ist die Erbringung von Lagerhaltungsleistun-gen in Form eines Vorratslagers zur Vereinnahmung, Lagerung und späteren Ausgabe von PSA (FFP2-Schutzmasken, OP-Masken und Schutzkittel). Dem BMG soll das Recht eingeräumt werden zu einem späteren Zeitpunkt pandemieabhängig dem Lagerhalter andere Waren zur Pandemiebekämpfung und -vorbeugung zur Lagerung anliefern zu können, sofern das Lager objektiv dazu geeignet ist und die Lagerbedingungen nicht signifikant von den Lagerbedingungen für Schutzausrüstung abweichen.
Der Auftraggeber benötigt insgesamt eine Lagerkapazität von 54.000 Palettenstellplätzen. Die Lagerhaltungsleistungen werden in drei Teillosen mit einer Lagerkapazität von jeweils 18.000 Palettenstellplätzen je Los vergeben. Die für ein Los anzubietende Lagerkapazität von 18.000 Palettenstellplätzen muss sich in einem Lager befinden und darf nicht auf mehrere Lager aufgeteilt werden. Sofern mehrere Lose angeboten werden, kann für jedes Los ein eigenes Lager angeboten werden. Es ist jedoch auch zulässig, mehrere Lose in einem Lager zu bündeln, sofern dieses über die geforderte Anzahl an Palettenstellplätzen (18.000 je Los) verfügt.
Das Go-Live-Datum für das Vorratslager ist der 18.10.2021. Das Go-Live-Datum gibt den Tag an, ab dem das Lager betriebsbereit ist und die ersten Paletten vereinnahmen bzw. verausgaben kann.
Lagerhaltungsleistungen
Vor dem Hintergrund der sprunghaften Ausbreitung des Corona-Virus SARS-COV-2 („SARS-COV-2“) Anfang 2020 in der Bundesrepublik Deutschland und weltweit hat das Bundesministerium für Gesundheit (im Folgenden: BMG oder AG) die Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung (im Folgenden: PSA) (z.B. FFP2-Schutzmasken, OP-Masken und Schutzkittel) und medizinischem Gerät (z. B. Beatmungsgeräte) veranlasst.
Um das Gesundheitssystems im Bedarfsfall mit PSA versorgen zu können, bedarf es logistischer Dienstleistungen, unter anderem in Form von Lagerhaltung. Die Lagerhaltung dient der Vereinnahmung, Lagerung und Ausgabe von PSA. Die Lager dienen zur Lagerung und somit zum Führen eines Mindestbestandes an PSA, um im Bedarfsfall entsprechende Versorgungssicherheit gewährleisten zu können.
Der Auftraggeber hat, um im Pandemiefall eine optimale Versorgung mit PSA sicherstellen zu können, Verträge über die Lieferung von, unter anderem in Deutschland produzierter, PSA abgeschlossen. Aus diesen Verträgen werden große Mengen an PSA angeliefert. Diese Waren müssen zunächst gelagert und im Bedarfsfall verteilt werden. Da das BMG über keine eigenen Logistikressourcen verfügt, ist es auf die Unterstützung durch externe Logistikdienstleister, hier in Form von weiteren Lagerkapazitäten, angewiesen.
Gegenstand der Leistung des Auftragnehmers ist die Erbringung von Lagerhaltungsleistun-gen in Form eines Vorratslagers zur Vereinnahmung, Lagerung und späteren Ausgabe von PSA (FFP2-Schutzmasken, OP-Masken und Schutzkittel). Dem BMG soll das Recht eingeräumt werden zu einem späteren Zeitpunkt pandemieabhängig dem Lagerhalter andere Waren zur Pandemiebekämpfung und -vorbeugung zur Lagerung anliefern zu können, sofern das Lager objektiv dazu geeignet ist und die Lagerbedingungen nicht signifikant von den Lager-bedingungen für Schutzausrüstung abweichen.
Der Auftraggeber benötigt insgesamt eine Lagerkapazität von 54.000 Palettenstellplätzen. Die Lagerhaltungsleistungen werden in drei Teillosen mit einer Lagerkapazität von jeweils 18.000 Palettenstellplätzen je Los vergeben. Die für ein Los anzubietende Lagerkapazität von 18.000 Palettenstellplätzen muss sich in einem Lager befinden und darf nicht auf mehrere Lager aufgeteilt werden. Sofern mehrere Lose angeboten werden, kann für jedes Los ein eigenes Lager angeboten werden. Es ist jedoch auch zulässig, mehrere Lose in einem Lager zu bündeln, sofern dieses über die geforderte Anzahl an Palettenstellplätzen (18.000 je Los) verfügt.
Das Go-Live-Datum für das Vorratslager ist der 18.10.2021. Das Go-Live-Datum gibt den Tag an, ab dem das Lager betriebsbereit ist und die ersten Paletten vereinnahmen bzw. verausgaben kann.
Lagerhaltungsleistungen
Vor dem Hintergrund der sprunghaften Ausbreitung des Corona-Virus SARS-COV-2 („SARS-COV-2“) Anfang 2020 in der Bundesrepublik Deutschland und weltweit hat das Bundesministerium für Gesundheit (im Folgenden: BMG oder AG) die Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung (im Folgenden: PSA) (z.B. FFP2-Schutzmasken, OP-Masken und Schutzkittel) und medizinischem Gerät (z. B. Beatmungsgeräte) veranlasst.
Um das Gesundheitssystems im Bedarfsfall mit PSA versorgen zu können, bedarf es logistischer Dienstleistungen, unter anderem in Form von Lagerhaltung. Die Lagerhaltung dient der Vereinnahmung, Lagerung und Ausgabe von PSA. Die Lager dienen zur Lagerung und somit zum Führen eines Mindestbestandes an PSA, um im Bedarfsfall entsprechende Versorgungssicherheit gewährleisten zu können.
Der Auftraggeber hat, um im Pandemiefall eine optimale Versorgung mit PSA sicherstellen zu können, Verträge über die Lieferung von, unter anderem in Deutschland produzierter, PSA abgeschlossen. Aus diesen Verträgen werden große Mengen an PSA angeliefert. Diese Waren müssen zunächst gelagert und im Bedarfsfall verteilt werden. Da das BMG über keine eigenen Logistikressourcen verfügt, ist es auf die Unterstützung durch externe Logistikdienstleister, hier in Form von weiteren Lagerkapazitäten, angewiesen.
Gegenstand der Leistung des Auftragnehmers ist die Erbringung von Lagerhaltungsleistungen in Form eines Vorratslagers zur Vereinnahmung, Lagerung und späteren Ausgabe von PSA (FFP2-Schutzmasken, OP-Masken und Schutzkittel). Dem BMG soll das Recht eingeräumt werden zu einem späteren Zeitpunkt pandemieabhängig dem Lagerhalter andere Waren zur Pandemiebekämpfung und -vorbeugung zur Lagerung anliefern zu können, sofern das Lager objektiv dazu geeignet ist und die Lagerbedingungen nicht signifikant von den Lagerbedingungen für Schutzausrüstung abweichen.
Der Auftraggeber benötigt insgesamt eine Lagerkapazität von 54.000 Palettenstellplätzen. Die Lagerhaltungsleistungen werden in drei Teillosen mit einer Lagerkapazität von jeweils 18.000 Palettenstellplätzen je Los vergeben. Die für ein Los anzubietende Lagerkapazität von 18.000 Palettenstellplätzen muss sich in einem Lager befinden und darf nicht auf meh-rere Lager aufgeteilt werden. Sofern mehrere Lose angeboten werden, kann für jedes Los ein eigenes Lager angeboten werden. Es ist jedoch auch zulässig, mehrere Lose in einem Lager zu bündeln, sofern dieses über die geforderte Anzahl an Palettenstellplätzen (18.000 je Los) verfügt.
Das Go-Live-Datum für das Vorratslager ist der 18.10.2021. Das Go-Live-Datum gibt den Tag an, ab dem das Lager betriebsbereit ist und die ersten Paletten vereinnahmen bzw. verausgaben kann.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lagerhaltungsleistungen
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lagerhaltungsleistungen
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lagerhaltungsleistungen
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote sind ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente „AnA-Web“ in Textform nach § 126b BGB zu übermitteln. Die Angebote müssen daher nicht mit einer elektronischen Signatur versehen werden. Die Verschlüsselung der Dateien erfolgt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes automatisch. Eine weitere Verschlüsselung durch die Bieter ist unzulässig und kann zum Angebotsausschluss führen. Zur Wahrung der Textform nach § 126b BGB muss das Angebot den Namen der erklärenden Person ausweisen.
Die Übermittlung von Angeboten setzt die vorherige Registrierung und Aktivierung der Teilnahme am Vergabeverfahren auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes voraus. Nähere Informationen zur Registrierung und Übermittlung von Angeboten können dem e-Vergabe-Informations-Server des Beschaffungsamtes unter https://www. evergabe-online.info und unter https://www.evergabe-online.info/vgv11 entnommen werden. Nach erfolgreicher Absendung des Angebotes geht dem Bieter eine elektronische Ein-gangsbestätigung zu. Sollte dem Bieter keine Eingangsbestätigung zugehen, sollte mit der technischen Hotline der Vergabeplattform Kontakt aufgenommen und/oder ein er-neuter Übermittlungsversuch unternommen werden (https://www.evergabe-online.de/contact.html?1).
Der Auftraggeber nutzt die e-Vergabe-Plattform auch für die Kommunikation während des Vergabeverfahrens. Interessierten Unternehmen wird empfohlen, sich frühzeitig auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zu registrieren und die Teilnahme am hiesi-gen Vergabeverfahren zu aktivieren, um über Informationen zum Vergabeverfahren eine gesonderte Benachrichtigung zu erhalten. Ungeachtet dessen müssen sich die in-teressierten Unternehmen regelmäßig und unaufgefordert über die Veröffentlichung neuer Bieterinformationen und/oder Unterlagen eigenverantwortlich informieren.
Fragen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind in Textform mittels dere-Vergabe-Plattform des Bundes über den Reiter „Nachrichten (Anfragen)“ des „AnA-Web“ zu übermitteln. Fragen oder Hinweise gelten als rechtzeitig im Sinne des § 20 Abs. 3 VgV, wenn sie spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über die o. g. Vergabeplattform eingereicht werden. Fragen und Hinweise, die nicht rechtzeitig im v. g. Sinne eingehen, können ggf. nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Eine Verlängerung der Angebotsfrist findet in diesen Fällen gemäß § 20 Abs. 3 S. 3 VgV nicht statt. Der Auftraggeber wird den Bietern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, wenn und soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstel-lung der Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden allen Bietern gleichzeitig und in anonymisierter Form mitgeteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt durch Veröffentlichung von Bieterinformationen über die e-Vergabe-Plattform des Bundes.
Im Weiteren wird auf das Dokument 02_Bewerbungsbedingungen der Vergabeunterlagen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Die Vergabekammern leiten ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, 2 und 3 GWB).