Systempflege, Betrieb und Weiterentwicklung des Internetangebots „Radroutenplaner Deutschland RRP D“ Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/BAG-34-VgSt/014
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50672
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bag.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Systempflege, Betrieb und Weiterentwicklung des Internetangebots „Radroutenplaner Deutschland RRP D“
Gegenstand der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistung ist die Realisierung und der Betrieb einer Software in einer Systemlandschaft, die geeignet ist, ein bundesweites Radrouting auf Basis verknüpfter Ländersysteme zu leisten. Der Auftragnehmer muss hierzu zunächst die vorhandenen Funktionalitäten (www.Radroutenplaner-Deutschland.de) einschl. der vorhandenen Schnittstellen zu regionalen Systemen übernehmen oder diese neu abbilden. Der Übergang für die Partner (zuliefernde Systeme der Länder) und Nutzer soll dabei möglichst bruchlos sein. Die vom Auftragnehmer übernommene und weiterzuentwickelnde oder neu abzubildende Software wird vom Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers betrieben. D.h. dem Auftraggeber bzw. den Nutzern dieser Software wird ermöglicht, die Software über eine Internetverbindung während der Laufzeit dieses Vertrags für eigene Zwecke zu nutzen und Daten mit ihrer Hilfe zu verarbeiten („Cloud-Lösung“).
Der Ort der Leistungserbringung bestimmt sich durch die jeweils zu erbringende Leistung (Räume des Auftragnehmers, Liegenschaften des Auftraggebers) bzw. im Rahmen der Beratungstätigkeit benannte Dienstorte in der Bundesrepublik Deutschland.
Für den Betrieb der Software als Cloud-Lösung wird der Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software vorgehalten wird ("Übergabepunkt"), als Ort der Leistungserbringung erkannt.
Die Digitalisierung der Radrouteninfrastruktur kann die Entwicklung des Radverkehrs fördern und helfen dessen Sicherheit zu erhöhen. Routingdienste, Konsistenz der Beschilderung, Unterstützung bei Planungsprozessen und beim Unterhalt von Wegen, Maßnahmen zur Verkehrssicherheit und die Tourismusbranche können von einem umfassenden, aktuellen, harmonisierten und verknüpfbaren Datenbestand profitieren. Dieser digitale Bestand muss lokal erfasst und aktualisiert, auf Länderebene konsolidiert und bundesweit zusammengeführt werden. Ein Teil des Radroutennetzes besitzt aufgrund der großräumigen Verbindungsfunktion im Radtourismus eine nationale Bedeutung und wird als „Radnetz Deutschland“ (RN-D) bezeichnet. Für dieses Radnetz und seine Einbindung in die Radverkehrsinfrastruktur insgesamt wird unter Beteiligung von Bund und Ländern eine gemeinsame digitale Ressource und ein entsprechender Zugangspunkt aufgebaut. Diese baut auf der bestehenden Kooperation „Radroutenplaner Deutschland“ und deren Diensten auf und entwickelt diese fort. Zu diesen Diensten gehören bereits eine länderübergreifende Webseite für Endnutzer und ein entsprechender Web-Service. Hinzu kommen ein Open-Data Angebot und eine deutliche räumliche und technische Ausdehnung der bestehenden Funktionen.
Der Radroutenplaner Deutschland (RRP-D) vereinigt und verknüpft die Radroutenplaner der teilnehmenden Länder in einer gemeinsamen Webseite und Anwendung. Er wurde in mehreren Schritten entwickelt und soll auf Grundlage eines Beschlusses der Verkehrsministerkonferenz aus dem Jahr 2019 weiter ausgebaut werden. Die wesentlichen Funktionalitäten (Grundfunktionen) sind:
1. Ermitteln, Aufbereiten und Anzeigen von individualisierten Radrouten für beliebige Ausgangs- und Zielorte auf Basis des Aufrufs von Länderroutenplanern.
2. Darstellung und Downloadmöglichkeit des Radnetzes Deutschland.
3. Informationsfunktion über das Radnetz Deutschland und dessen Hintergrund, die dazugehörigen Dienste und Verknüpfungen zu landesseitigen Angeboten gemäß den Vorgaben der beteiligten Länder und des Bundes.
Die Zahl der teilnehmenden Länder liegt für Punkt 1 aktuell bei sieben (7), wird aber perspektivisch 14 sein (das Saarland und die Hansestadt Bremen werden dafür voraussichtlich mit anderen Ländern kooperieren).
An Punkt 2 nehmen alle Länder teil, an Punkt 3 gegenwärtig bereits die meisten Länder.
Für die Aufgabe des Betriebs und der Weiterentwicklung der Internet-Angebote wird ein Dienstleister gesucht, der das vorhandene
„Zentralsystem RRP-D“ pflegt, vorhält und erweitert.
Eine optionale Verlängerung des Vertrages bis hin zu einer Gesamtlaufzeit von 48 Monaten ist möglich. Der Auftraggeber wird hierzu im III. Quartal 2023 eine Entscheidung treffen und den Auftragnehmer spätestens einen Monat vor Ablauf des unter 2. genannten Leistungszeitraums hierüber informieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Systempflege, Betrieb und Weiterentwicklung des Internetangebots „Radroutenplaner Deutschland RRP D“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52066
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gemäß der E-Rechnungs-Verordnung des Bundes sind Unternehmen seit dem 27. November 2020 zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet.
Hierfür ist die Nutzung der Rechnungseingangsplattform des Bundes (abrufbar unter https://xrechnung.bund.de) vorgesehen. Informationen über den zu verwendenden Standard XRechnung erhalten Sie unter https://www.xoev.de/de/xrechnung.
Für die korrekte Zuordnung der Rechnung erhalten Sie nach Zuschlagserteilung die notwendige Leitweg-ID.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ins einen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt derAuftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vordem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendungdieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach derAbsendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommtes nicht an.