Neubau einer Realschule Düsseldorf Rath
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.duesseldorf.de/vergabe.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40210
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer Realschule Düsseldorf Rath
Da im Stadtteil Düsseldorf Rath nur eine geringe Anzahl an weiterführende Schulen vorhanden ist, soll der Stadtteil um eine Realschule ergänzt werden. Somit kann der ohnehin bestehende und bisher durch andere, südlicher liegende Realschulen gedeckte Bedarf nun auch in diesem Teil der Stadt erfüllt werden. Daraus resultiert eine Entlastung der umliegenden Realschulen. Durch die Statistiken der Schulentwicklungsplanung wird ersichtlich, dass im Stadtteil Düsseldorf Rath jährlich 360 Kinder auf eine weiterführende Schule wechseln. Die Übergangsquote auf eine Realschule beträgt aktuell ca. 25%. Die geplante dreizügige Realschule würde jährlich 90 neue Schüler aufnehmen können, sodass die Übergangsquote gänzlich erfüllt werden würde.
Da im Stadtteil Düsseldorf Rath nur eine geringe Anzahl an weiterführende Schulen vorhanden ist, soll der Stadtteil um eine Realschule ergänzt werden. Somit kann der ohnehin bestehende und bisher durch andere, südlicher liegende Realschulen gedeckte Bedarf nun auch in diesem Teil der Stadt erfüllt werden. Daraus resultiert eine Entlastung der umliegenden Realschulen.
Durch die Statistiken der Schulentwicklungsplanung wird ersichtlich, dass im Stadtteil Düsseldorf Rath jährlich 360 Kinder auf eine weiterführende Schule wechseln. Die Übergangsquote auf eine Realschule beträgt aktuell ca. 25%.
Die geplante dreizügige Realschule würde jährlich 90 neue Schüler aufnehmen können, sodass die Übergangsquote gänzlich erfüllt werden würde.
Das seitens der Stadt zu erwerbende Grundstück für den zu errichtenden Schulstandort muss im Stadtteil Düsseldorf Rath liegen.
Die Schulraumkapazitäten müssen zum Schuljahr 2024/2025 fertiggestellt und bezogen werden können.
Es muss sich um ein Grundstück handeln, welches die schulische Nutzung gestattet.
Darüber hinaus wird ein Grundstück mit einer Mindestgröße von ca. 14.000 Quadratmetern benötigt, um die für den Schulbetrieb notwendigen Anforderungen zu erfüllen. Darunter fallen unter anderem eine angemessene Schulhoffläche, eine Hausmeisterwohnung, eine Zweifeld-Sporthalle, das Schulgebäude, Zuwegungen sowie Parkplatzflächen.
Von hoher Relevanz ist außerdem eine gegebene Nähe zum öffentlichen Personennahverkehr, sowie eine günstige Verkehrsanbindung.
Laufzeit:
3. Quartal 2022 bis 3. Quartal 2024
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Köln
Land: Deutschland
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungs-verfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.