Veritas NetBackup Lizenzen und Wartung Referenznummer der Bekanntmachung: Z013-2021-0028
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.infokom.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Abschnitt II: Gegenstand
Veritas NetBackup Lizenzen und Wartung
Im Rahmen dieser Neuausschreibung sollen 60 Lizenzen (NETBACKUP PLATFORM BASE COMPLETE ED XPLAT 1 FRONT END TB ONPREMISE STANDARD PERPETUAL LICENSE ) gekauft sowie gewartet werden. Zusätzlich sollen 200 Stück im Bestand befindliche "NETBACKUP PLATFORM BASE COMPLETE ED XPLAT 1 FRONT END TB ONPREMISE STANDARD PERPETUAL LICENSE" und 30 Stück "NETBACKUP PLATFORM BASE NDMP ED XPLAT 1 FRONT END TB ONPREMISE STANDARD PERPETUAL LICENSE GOV" gewartet werden. Zudem wird Business Critcal Services Premier for Netbackup für die gesamte Vertragslaufzeit beauftragt. Optional werden 10 Lizenzen (NETBACKUP PLATFORM BASE COMPLETE ED XPLAT 1 FRONT END TB ONPREMISE STANDARD PERPETUAL LICENSE) zzgl. 1 jähriger Wartung und optional 10 Lizenzen als Umwandlung von NDM in Complete, zzgl. 1 jähriger Wartung beschafft werden.
Laufzeit 25.12.2021 bis 24.12.2023, zzgl. 1maliger Verlängerungsoption um 12 Monate bis maximal 24.12.2024.
LVR-InfoKom, Hermann-Pünder-Straße 1, 50679 Köln
Neukauf von 60 Lizenzen
Wartung von 260 Lizenzen
Optional: Neukauf von 10 Lizenzen, bzw. Umwandlung von Umwandlung von NDMP in Complete.
- Wartung der ausgeschriebenen 260 NETBACKUP PLATFORM BASE COMPLETE ED XPLAT 1 FRONT END TB ONPREMISE STANDARD PERPETUAL LICENSE für 12 Monate.
- Kauf und Wartung von 10 NETBACKUP PLATFORM BASE COMPLETE ED XPLAT 1 FRONT END TB ONPREMISE STANDARD PERPETUAL LICENSE für 12 Monate
- Umwandlung von 10 NDMP in Complete
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die erforderliche Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung weist der Bieter durch die Vorlage eines Handelsregisterauszugs nach.
Bieter, die weder im Handelsregister noch in einem sonstigen öffentlichen Register eingetragen sind, haben auf dem Angebotsdeckblatt eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
- Haftpflichtversicherung: Der Bieter hat eine im Umfang und Deckungshöhe dem zu vergebenden Auftrag entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden von mindestens [Betrag gelöscht] EUR und für Vermögensschäden von mindestens [Betrag gelöscht] EUR nachzuweisen und zwar in
Form einer aktuellen Bestätigung der Versicherung über die
Deckung. Diese Bestätigung darf zum Angebotsabgabetermin
nicht älter als 12 Monate sein.
- Liste verbundener Unternehmen
- Liste der Nachunternehmer
- Projekte und Referenzen: mindestens drei Referenzen inForm einer Liste aus den letzten drei Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) vorzulegen, aus der hervorgeht, welcheProjekte durchgeführt wurden und eine Größenordnung von mindestens [Betrag gelöscht] EUR entsprachen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.