Unterhalts- und Glasreingung für die Liegenschaften in München Referenznummer der Bekanntmachung: ID: 1.976.022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44799
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kbs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts- und Glasreingung für die Liegenschaften in München
Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung der Unterhaltsreinigung in der Regionaldirektion München, dem Sozialmedizinischen Dienst München und dem Archiv der Regionaldirektion München sowie der Glasreinigung in der Regionaldirektion München und dem Sozialmedizinischen Dienst München.
Unterhaltsreinigung
- Regionaldirektion München
Putzbrunner Str. 71-73
81739 München
- Sozialmedizinischen Dienst München
Leopoldstraße 175
88804 München
- Archiv der Regionaldirektion München
Schatzbogen 58/60
81829 München
Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung der Unterhaltsreinigung in den folgenden Liegenschaften der KBS in München:
- Regionaldirektion München
Putzbrunner Str. 71-73
81739 München
- Sozialmedizinischen Dienst München
Leopoldstraße 175
88804 München
- Archiv der Regionaldirektion München
Schatzbogen 58/60
81829 München
Eine Vertragsverlängerung darüber hinaus ist bis zum 31.03.2026 möglich. Hierzu muss bis spätestens drei Monate vor Vertragsende eine beidseitige Einverständniserklärung vorliegen. Der Vertrag kann vonseiten der KBS ab dem 01.04.2023 jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende schriftlich oder per Mail gekündigt werden.
Im Rahmen der Auswertung des Teilnahmewettbewerbs werden die Angaben der Bewerber zum Qualitätsmanagement, zum Beschwerdemanagement sowie zu den Referenzen mit je 15 Punkten bewertet. Die Höchstpunktzahl beträgt insgesamt 15 Punkte (gewichteter Punktwert). Ein Bewerber ist umso besser geeignet, je mehr Punkte er insgesamt erreicht hat. Voraussetzung für die Punktevergabe ist die Erfüllung sämtlicher Mindestanforderungen. Eine Nichterfüllung bereits eines dieser Musskriterien/dieser Mindestanforderungen führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.
Die Punkte können wie folgt erzielt werden:
II. Qualitätsmanagement
Der Bewerber hat die Qualitätsprüfung für Verwaltungsgebäude in Form eines Konzeptes darzustellen. Hierbei hat der Bewerber folgende Aspekte zu berücksichtigen:
Es handelt sich um 3 verschiedene Verwaltungsgebäude (Altbau/Neubau) und einen Sozialmedizinischen Dienst mit einer Gesamtfläche von ca. 5.250 m².
Die Beschreibung des Bewerbers zum Qualitätsmanagement wird mit maximal 6 Punkten (gewichtet) bewertet. Die Punktevergabe richtet sich nach dem folgenden Bewertungsschema:
1. Laufende Qualitätsprüfung im Rahmen der Unterhaltsreinigung
- Keine Aussage zu den Qualitätsprüfungen = 0 Punkte
- Q-Prüfung wird durch die Reinigungskräfte in Eigenkontrolle durchgeführt = 1 Punkt
- Q-Prüfung erfolgt durch den/die Vorarbeiter*in oder Objektleiter*in = 2 Punkte
- Q-Prüfung erfolgt durch eine/n unabhängige/n und objektive/n Qualitätskontrolleur*in, der/die im laufenden Betrieb nicht in dem Auftrag involviert ist = 3 Punkte
2. Umfang und Häufigkeit der Qualitätsprüfung (objektbezogen)
- Keine Aussage zum Umfang und Häufigkeit der Q-Prüfung = 0 Punkte
- Mindestens 12 Kontrollen pro Jahr (mindestens 1 x monatlich). Der Zeitaufwand umfasst mindestens 30 Minuten pro Kontrolle = 1 Punkt
- Mindestens 24 Kontrollen pro Jahr (mindestens 2 x monatlich). Der Zeitaufwand umfasst mindestens 30 Minuten pro Kontrolle = 2 Punkte
- Mindestens 50 Kontrollen pro Jahr (mindestens 1 x wöchentlich). Der Zeitaufwand umfasst mindestens 30 Minuten pro Kontrolle = 3 Punkte
3. Dokumentation der Qualitätsprüfung
- Keine Aussage zur Dokumentation = 0 Punkte
- Sämtliche Kontrollen werden dokumentiert und in Papierform spätestens 5 Werktage nach Durchführung eingereicht = 1 Punkt
- Die Kontrollen werden dokumentiert und spätestens 5 Werktage nach Durchführung in digitaler Form (zum Beispiel in Excel- oder Word-Dateien) eingereicht = 2 Punkte
- Die Kontrollen werden dokumentiert und spätestens am nachfolgenden Werktag nach Durchführung in digitaler Form (zum Beispiel in Excel- oder Word-Dateien) eingereicht = 3 Punkte
4. Darstellung der Auswirkung aufgrund der Ergebnisse der Q-Prüfung
- Keine Aussage zu der Auswirkung der Kontrollen auf die operative Leistung = 0 Punkte
- Die Ergebnisse der Q-Prüfung werden quartalsweise detailliert ausgewertet. Die Ergebnisse der Auswertung beinhalten bei Schlechtleistung konkrete Vorschläge beziehungsweise Maßnahmenpläne zur unverzüglichen Verbesserung der Leistung = 1 Punkt
- Die Ergebnisse der Q-Prüfung werden mindestens 1 x monatlich detailliert ausgewertet. Die Ergebnisse der Auswertung beinhalten bei Schlechtleistung konkrete Vorschläge beziehungsweise Maßnahmenpläne zur unverzüglichen Verbesserung der Leistung. Hierzu gehören zum Beispiel Schulungsmaßnahmen, die entsprechend in Schriftform gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen sind = 2 Punkte
- Die Ergebnisse der Q-Prüfung werden mindestens 2 x monatlich detailliert ausgewertet. Die Ergebnisse der Auswertung beinhalten bei Schlechtleistung konkrete Vorschläge beziehungsweise Maßnahmenpläne zur unverzüglichen Verbesserung der Leistung. Hierzu gehören zum Beispiel Schulungsmaßnahmen, die entsprechend in Schriftform gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen sind = 3 Punkte
5. Schulung und Weiterbildung der Mitarbeiter*innen
- Das Unternehmen fördert die Weiterbildung der Mitarbeiter*innen nicht = 0 Punkte
- Das Unternehmen zeigt auf, dass es die Weiterbildung der Mitarbeiter*innen fördert = 1 Punkt
- Das Unternehmen macht detaillierte Ausführungen zu einem Weiterbildungskonzept seiner Mitarbeiter*innen = 2 Punkte
- Das Unternehmen zeigt ein umfangreiches und strukturiertes Weiterbildungskonzept auf und gibt Beispiele dazu = 3 Punkte
III. Beschwerdemanagement
Die Beschreibung des Bewerbers zum Umgang mit Mängelrügen wird mit maximal 3 Punkten (gewichtet) bewertet. Die Punktevergabe richtet sich nach dem folgenden Bewertungsschema:
- Keine Aussage zum Beschwerdemanagement = 0 Punkte
- Das Konzept ist nicht im Detail nachvollziehbar und unvollständig dargestellt. Keine konkreten Aussagen zum zeitlichen Rahmen der Beseitigung von Mängelrüge = 1 Punkt
- Das Konzept ist nachvollziehbar und vollständig dargestellt. Die Beseitigung von Mängelrügen erfolgt grundsätzlich am nächsten Werktag nach Bekanntgabe = 2 Punkte
- Das Konzept ist im Detail nachvollziehbar und vollständig dargestellt. Die Beseitigung von Mängelrügen erfolgt am selben Werktag nach Bekanntgabe = 3 Punkte
IV. Referenzprojekte
Der Bewerber sollte 3 Referenzen aus den letzten drei Jahren (ab 2018) über vergleichbare Aufträge vorlegen. Beim Auftrag handelt es sich um drei verschiedene Verwaltungsgebäude (Altbau/Neubau) und einen Sozialmedizinischen Dienst mit einer Gesamtfläche von circa 5.250 m².
Die Referenzen werden mit maximal 6 Punkten (gewichtet) bewertet. Bei Angabe von weniger als 3 Referenzen reduziert sich die maximal erreichbare Punktzahl entsprechend.
Die KBS wird grundsätzlich mit allen Referenzkunden in Kontakt treten. Eine negative Bewertung führt zu einer entsprechenden Kürzung der Gesamtpunktzahl.
Glasreinigung
- Regionaldirektion München
Putzbrunner Str. 71-73
81739 München
- Sozialmedizinischen Dienst München
Leopoldstraße 175
88804 München
Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung der Glasreinigung in den folgenden Liegenschaften der KBS in München:
- Regionaldirektion München
Putzbrunner Str. 71-73
81739 München
- Sozialmedizinischen Dienst München
Leopoldstraße 175
88804 München
Eine Vertragsverlängerung darüber hinaus ist bis zum 31.03.2026 möglich. Hierzu muss bis spätestens drei Monate vor Vertragsende eine beidseitige Einverständniserklärung vorliegen. Der Vertrag kann vonseiten der KBS ab dem 01.04.2023 jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende schriftlich oder per Mail gekündigt werden.
Im Rahmen der Auswertung des Teilnahmewettbewerbs werden die Angaben der Bewerber zum Qualitätsmanagement, zum Beschwerdemanagement sowie zu den Referenzen mit je 15 Punkten bewertet. Die Höchstpunktzahl beträgt insgesamt 15 Punkte (gewichteter Punktwert). Ein Bewerber ist umso besser geeignet, je mehr Punkte er insgesamt erreicht hat. Voraussetzung für die Punktevergabe ist die Erfüllung sämtlicher Mindestanforderungen. Eine Nichterfüllung bereits eines dieser Musskriterien/dieser Mindestanforderungen führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.
Die Punkte können wie folgt erzielt werden:
II. Qualitätsmanagement
Der Bewerber hat die Qualitätsprüfung für Verwaltungsgebäude in Form eines Konzeptes darzustellen. Hierbei hat der Bewerber folgende Aspekte zu berücksichtigen:
Es handelt sich um 3 verschiedene Verwaltungsgebäude (Altbau/Neubau) und einen Sozialmedizinischen Dienst mit einer Gesamtfläche von ca. 5.250 m².
Die Beschreibung des Bewerbers zum Qualitätsmanagement wird mit maximal 6 Punkten (gewichtet) bewertet. Die Punktevergabe richtet sich nach dem folgenden Bewertungsschema:
1. Laufende Qualitätsprüfung im Rahmen der Unterhaltsreinigung
- Keine Aussage zu den Qualitätsprüfungen = 0 Punkte
- Q-Prüfung wird durch die Reinigungskräfte in Eigenkontrolle durchgeführt = 1 Punkt
- Q-Prüfung erfolgt durch den/die Vorarbeiter*in oder Objektleiter*in = 2 Punkte
- Q-Prüfung erfolgt durch eine/n unabhängige/n und objektive/n Qualitätskontrolleur*in, der/die im laufenden Betrieb nicht in dem Auftrag involviert ist = 3 Punkte
2. Umfang und Häufigkeit der Qualitätsprüfung (objektbezogen)
- Keine Aussage zum Umfang und Häufigkeit der Q-Prüfung = 0 Punkte
- Mindestens 12 Kontrollen pro Jahr (mindestens 1 x monatlich). Der Zeitaufwand umfasst mindestens 30 Minuten pro Kontrolle = 1 Punkt
- Mindestens 24 Kontrollen pro Jahr (mindestens 2 x monatlich). Der Zeitaufwand umfasst mindestens 30 Minuten pro Kontrolle = 2 Punkte
- Mindestens 50 Kontrollen pro Jahr (mindestens 1 x wöchentlich). Der Zeitaufwand umfasst mindestens 30 Minuten pro Kontrolle = 3 Punkte
3. Dokumentation der Qualitätsprüfung
- Keine Aussage zur Dokumentation = 0 Punkte
- Sämtliche Kontrollen werden dokumentiert und in Papierform spätestens 5 Werktage nach Durchführung eingereicht = 1 Punkt
- Die Kontrollen werden dokumentiert und spätestens 5 Werktage nach Durchführung in digitaler Form (zum Beispiel in Excel- oder Word-Dateien) eingereicht = 2 Punkte
- Die Kontrollen werden dokumentiert und spätestens am nachfolgenden Werktag nach Durchführung in digitaler Form (zum Beispiel in Excel- oder Word-Dateien) eingereicht = 3 Punkte
4. Darstellung der Auswirkung aufgrund der Ergebnisse der Q-Prüfung
- Keine Aussage zu der Auswirkung der Kontrollen auf die operative Leistung = 0 Punkte
- Die Ergebnisse der Q-Prüfung werden quartalsweise detailliert ausgewertet. Die Ergebnisse der Auswertung beinhalten bei Schlechtleistung konkrete Vorschläge beziehungsweise Maßnahmenpläne zur unverzüglichen Verbesserung der Leistung = 1 Punkt
- Die Ergebnisse der Q-Prüfung werden mindestens 1 x monatlich detailliert ausgewertet. Die Ergebnisse der Auswertung beinhalten bei Schlechtleistung konkrete Vorschläge beziehungsweise Maßnahmenpläne zur unverzüglichen Verbesserung der Leistung. Hierzu gehören zum Beispiel Schulungsmaßnahmen, die entsprechend in Schriftform gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen sind = 2 Punkte
- Die Ergebnisse der Q-Prüfung werden mindestens 2 x monatlich detailliert ausgewertet. Die Ergebnisse der Auswertung beinhalten bei Schlechtleistung konkrete Vorschläge beziehungsweise Maßnahmenpläne zur unverzüglichen Verbesserung der Leistung. Hierzu gehören zum Beispiel Schulungsmaßnahmen, die entsprechend in Schriftform gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen sind = 3 Punkte
5. Schulung und Weiterbildung der Mitarbeiter*innen
- Das Unternehmen fördert die Weiterbildung der Mitarbeiter*innen nicht = 0 Punkte
- Das Unternehmen zeigt auf, dass es die Weiterbildung der Mitarbeiter*innen fördert = 1 Punkt
- Das Unternehmen macht detaillierte Ausführungen zu einem Weiterbildungskonzept seiner Mitarbeiter*innen = 2 Punkte
- Das Unternehmen zeigt ein umfangreiches und strukturiertes Weiterbildungskonzept auf und gibt Beispiele dazu = 3 Punkte
III. Beschwerdemanagement
Die Beschreibung des Bewerbers zum Umgang mit Mängelrügen wird mit maximal 3 Punkten (gewichtet) bewertet. Die Punktevergabe richtet sich nach dem folgenden Bewertungsschema:
- Keine Aussage zum Beschwerdemanagement = 0 Punkte
- Das Konzept ist nicht im Detail nachvollziehbar und unvollständig dargestellt. Keine konkreten Aussagen zum zeitlichen Rahmen der Beseitigung von Mängelrüge = 1 Punkt
- Das Konzept ist nachvollziehbar und vollständig dargestellt. Die Beseitigung von Mängelrügen erfolgt grundsätzlich am nächsten Werktag nach Bekanntgabe = 2 Punkte
- Das Konzept ist im Detail nachvollziehbar und vollständig dargestellt. Die Beseitigung von Mängelrügen erfolgt am selben Werktag nach Bekanntgabe = 3 Punkte
IV. Referenzprojekte
Der Bewerber sollte 3 Referenzen aus den letzten drei Jahren (ab 2018) über vergleichbare Aufträge vorlegen. Beim Auftrag handelt es sich um drei verschiedene Verwaltungsgebäude (Altbau/Neubau) und einen Sozialmedizinischen Dienst mit einer Gesamtfläche von circa 5.250 m².
Die Referenzen werden mit maximal 6 Punkten (gewichtet) bewertet. Bei Angabe von weniger als 3 Referenzen reduziert sich die maximal erreichbare Punktzahl entsprechend.
Die KBS wird grundsätzlich mit allen Referenzkunden in Kontakt treten. Eine negative Bewertung führt zu einer entsprechenden Kürzung der Gesamtpunktzahl.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- TW Anlage 1 - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Die Mindeststandards der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden in der TW Anlage 2 gefordert und unter den geforderten Mindeststandards der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit aufgeführt.
- TW Anlage 2 - Eigenerklärung Prüfung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit und zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber
Der Bewerber hat Erfahrungen mit der Reinigung von Verwaltungsgebäuden.
Der Bewerber beschäftigt eine/n Hygienebeauftragte/n in Vollzeit.
Eine werktäglich fernmündliche Erreichbarkeit in der Zeit von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr ist jederzeit gewährleistet.
Der Bewerber versichert, dass sein Unternehmen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar zertifiziert ist.
Der Bewerber versichert, dass sein Unternehmen eine Schadenhaftpflichtversicherung wie folgt abgeschlossen hat oder, sofern noch nicht vorhanden, mit Gültigkeit ab Vertragsbeginn für die Vertragslaufzeit abschließen wird:
Mindestens 3 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden je Versicherungsfall (9 Millionen Euro für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres)
Mindestens 1 Million Euro für Vermögensschäden je Versicherungsfall (2 Millionen Euro für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres)
Mindestens [Betrag gelöscht] Euro für Schlüsselverlustschäden je Versicherungsfall ([Betrag gelöscht] Euro für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres)
Der Bewerber sichert zu, dass er seinen Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung erfasst sind, diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewährt, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den sein Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist.
Weiterhin sichert der Bewerber zu, dass seinen Beschäftigten, die nicht dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung unterfallen oder auf die der Tarifvertrag nach dem AEntG keine Anwendung findet, bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) einschließlich der Rechtsverordnung entspricht.
Der Auftragnehmer muss sich vor Abgabe seines Angebotes über den Umfang der Arbeiten an Ort und Stelle informieren. Ein Besichtigungstermin ist telefonisch vorab mit dem/der in der Leistungsbeschreibung unter Punkt I. genannten Ansprechpartner*in zu vereinbaren.Ein entsprechender Nachweis zur Objektbesichtigung (Anlage 6) ist dem Angebot beizufügen.
Zwecks Überprüfung der Einhaltung unter anderem des § 1 Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) fordert die Auftraggeberin für die Bewerber, die einen Zuschlag erhalten sollen, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO) beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen an.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Etwaige Verfahrensrügen sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach insbesondere unzulässig, soweit erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der KBS, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundesamtsozialesicherung.de