Dienstleistungen im Rahmen des Projektes "ruhrAGIS" - Atlas Gewerbe- & Industriestandorte Metropole Ruhr Referenznummer der Bekanntmachung: AUS-2021-1103
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://business.metropoleruhr.de/invest
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungen im Rahmen des Projektes "ruhrAGIS" - Atlas Gewerbe- & Industriestandorte Metropole Ruhr
Im Rahmen der Erfüllung dieser Aufgaben betreibt die Business Metropole Ruhr GmbH (BMR ) unter der Bezeichnung "ruhrAGIS" ("Atlas der Gewerbe- und Industriestandorte Metropole Ruhr") eine umfangreiche Informationsplatt-form. "ruhrAGIS" existiert seit 1998 und ist in dieser Zeit kontinuierlich ausgebaut und weiterentwickelt worden. "ruhrAGIS" stellt eine Informationsplattform zur realen Nutzung und Struktur aller Industrie- und Gewerbeflächen der Metropole Ruhr, einschließlich der Freiflächen, Leerstände und Brachen dar und ist ein wesentliches Instrument der regionalen Wirtschaftsförderung. Die Refinanzierung von "ruhrAGIS" erfolgt großteils durch langfristige Nutzungs-Verträge mit den Kreisen und Städten der Metropole Ruhr in denen sich die BMR vertraglich u.a. verpflichtet, den umfangreichen Daten-bestand auf "ruhrAGIS" mindestens einmal jährlich auf den aktuellen Stand bringen zu lassen.
45128 Essen Areal der Metropole Ruhr (Ruhrgebiet)
Es soll die Leistung nun für das Jahr 2022 mit entsprechenden Optionen für die Jahre 2023, 2024 und 2025 in einer neuerlichen Rahmenvereinbarung an einen Dienstleister vergeben werden. Ziel des Vergabeverfahrens ist daher der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem privaten Partner, der die Business Metropole Ruhr GmbH durch seine Leistungen dabei unterstützen soll, ruhrAGIS mit seinen Daten und Dienstleistungen zu betreiben, weiterzuentwickeln und am Markt zu behaupten.
Der Vertrag wird zunächst für die Dauer von 12 Monaten geschlossen - er kann dreimalig um jeweils 12 Monate verlängert werden.
Referenzen des Bewerbers (Unternehmen) Referenzen des Unternehmens, Nachweis der besonderen Kompetenz/ Erfahrungen des Bewerbers in der Erbringung vergleichbarer Leistungen unter Angabe entsprechender Referenzprojekte. Für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben: Bearbeitungszeitraum (bei noch nicht abgeschlossenen Projekten: Angabe des Bearbeitungsstandes), Angabe der vom Unternehmen erbrachten Leistungen für das jeweilige Referenzprojekt, Beschreibung der Besonderheiten des jeweiligen Referenzprojektes, Auftragssummen, Kontaktdaten.
- Referenzen/ Erfahrungen des Projektleiters: Nachweis der Qualifikation, insbesondere die persönlichen vergleichbaren Referenzen im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen. Für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben: Leistungszeitraum (bei noch nicht abgeschlossenen Projekten: Angabe des Bearbeitungsstandes), Angabe der vom Mitarbeiter erbrachten Leistungen für das jeweilige Referenzprojekt, Beschreibung der Besonderheiten des jeweiligen Referenzprojektes, Auftragssummen, Ansprechpartner. Referenzen/ Erfahrungen des stellvertretenden Projektleiters: Siehe Anmerkungen zum Projektleiter.
- Umsatz (wirtschaftliche Leistungsfähigkeit) im Tätigkeitsbereich des Auftrags.
Nähere Angaben zu den Anforderungen siehe Dokument "1.00 Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb"
Zur weiteren Leistungserbringung für optionale Produktentwicklungen muss der Auftragnehmer ein Stundenkontingent von maximal 200 Arbeitsstunden p.a. vorsehen und bepreisen (Nebenleistung)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (gemäß §123 GWB).
Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegen.
Nachweis des Eintrages in ein Handels- oder Berufsregisters.
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz im Tätigkeitsbereich (z.B. Datenerhebung für GIS) des Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahres-durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte - bitte umgerechnet auf Vollzeitkräfte und gegliedert nach Berufsgruppen
Angaben zum Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (Mindestanforderung)
Unternehmensreferenzen
Erklärungen dass in den letzten drei Geschäftsjahren Leistungen erbracht wurden die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Vergleichbar ist eine Leistung, wenn diese in ähnlichem Umfang und Inhalt erbracht wurde und der ausgeschriebenen Leistung insoweit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglicht. Vergleichbare Leistungen sollen im Rahmen eines webGIS und im Bereich der digitalen Kartierung und Datenaktualisierung in mindestens einem der fünf Erfahrungsfelder
1. Erfahrung über umfangreiche Ortskenntnisse in der Metropole Ruhr und Verfügbarkeit eines kommunalen Netzwerkes, um die erforderlichen Informationen über die zu aktualisierenden Gewerbe- und Industrieflächen zu erhalten.
2. Erfahrung und Kenntnisse im deutschen, speziell im NRW Bau-Planungsrecht
3. Erfahrung und umfassende Kenntnisse zur gewerblichen Wirtschaft, Zuordnung von Wirtschaftsklassifikationen und deren weitergehende Interpretation
4. Erfahrung und umfassende GIS Kenntnisse, die eine entsprechende Verarbeitung der durchgeführten Erhebungen gewährleistet
5. Erfahrung und Kenntnisse durch bereits - mindestens ein - realisiertes webGIS
erbracht worden sein.
Gewertet werden ausschließlich Referenzen über Leistungen, die für öffentliche Auftraggeber erbracht wurden.
Erklärungen welche die geforderte Mindestanzahl von 3 Referenzen nicht enthalten, werden vom Verfahren ausgeschlossen (Mindeststandard).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5JYYY9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an