Deutsches Mobilitätspanel (MOP) _Erhebung der Kohorte 2021 Referenznummer der Bekanntmachung: 2154/G13

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmvi.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Verkehr und digitale Infrastruktur

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Deutsches Mobilitätspanel (MOP) _Erhebung der Kohorte 2021

Referenznummer der Bekanntmachung: 2154/G13
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79330000 Statistische Dienstleistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Für die Entwicklung geeigneter politischer Maßnahmen und für zielgenaue Investitionen ist die Verkehrspolitik und -planung auf zuverlässige und aktuelle Informationen hinsichtlich der Wahl und Nutzung von Verkehrsmitteln angewiesen. Die statistischen Ämter des Bundes und der Länder stellen ein breites Datenangebot zur Verfügung, beispielsweise zum Güterkraftverkehr und zum Fahrzeugbestand. Die Mobilität privater Haushalte wird durch die amtliche Statistik jedoch nicht erfasst. Insoweit ist das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur Erfüllung seiner Aufgaben auf ergänzende, eigene Erhebungen angewiesen.

Um Bürger, Unternehmen und den Finanzhaushalt möglichst wenig zu belasten, wurde ein Bausteinsystem sich ergänzender repräsentativer Erhebungen entwickelt. Die zentralen Bausteine für den Bereich der privaten Mobilität sind die Erhebungen

„Mobilität in Deutschland“ (MiD) sowie

„Deutsches Mobilitätspanel“ (MOP).

Auf der Bundesebene sind die Erkenntnisse dieser Erhebungen unverzichtbare Grundlage für Verkehrspolitik, Verkehrsprognosen und Bundesverkehrswegeplanung.

Das Deutsche Mobilitätspanel wird seit 1994 jährlich durchgeführt.

Zu den Leistungen gehören:

AP 1: Festnetz-Stichprobe _Anwerbung und Erhebung

AP 2: Mobilfunk-Stichprobe _Anwerbung und Erhebung

AP3: Online-Fragebogen für das Internet und für mobile Endgeräte

AP4: Aufbereitung und Weitergabe der Daten

AP 5: (Bedarfsposition): Beileger zu ausgewählten Sonderthemen

AP 6: Abstimmungsgespräche

Die Leistungen für eine Kohorte (Kohorte 2021) werden für eine Laufzeit von drei Erhebungsjahren ausgeschrieben (Erhebungsjahre der Alltagsmobilität 2021_2023 sowie der Pkw Fahrleistungen und Kraftstoffverbräuche 2022_2024).

Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Bonn bzw. Sitz des AN; siehe Vertrag

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Deutsche Mobilitätspanel ist eine bundesweite Repräsentativbefragung von privaten Haushalten zur Alltagsmobilität sowie zu Pkw-Fahrleistungen und Kraftstoffverbräuchen (vgl. www.mobilitaetspanel.de). Es umfasst eine rotierende Panelstichprobe aus drei etwa gleichstarken Kohorten, die jeweils drei Jahre im Panel verbleiben. Jährlich scheidet eine der Kohorten mit Ablauf des 3. Erhebungsjahres aus dem Panel aus und wird durch eine neu anzuwerbende ersetzt. Die befragten Haushalte und Personen zeichnen ihre Mobilität eine Woche in einem Tagebuch auf.

Haushalte mit mindestens einem Pkw in der Stichprobe sollen außerdem ein Tankbuch bzw. ein Ladebuch über acht Wochen führen. Das MOP ermöglicht mit diesem Ansatz insbesondere die Identifizierung von Trends und Verhaltensänderungen im Mobilitätsgeschehen. Weil jeder Haushalt drei Jahre an der Erhebung teilnimmt, sind auch Analysen individueller Verhaltensänderungen_ beispielsweise Reaktionen auf veränderte Kraftstoffpreise _ möglich. Im Zusammenspiel mit der MiD als großer Querschnittserhebung (vgl. www.mobilitaet-in-deutschland.de) ergibt sich eine belastbare Grundlage für verkehrspolitische und verkehrsplanerische Entscheidungen.

Ziel dieses Auftrages ist es, die Mobilität einer Erhebungskohorte über drei Jahre zu erfassen und die erhobenen Daten dem mit der wissenschaftlichen Betreuung und Analyse beauftragtem Institut für inhaltliche Plausibilisierungen zur Verfügung zu stellen. Dieses Institut wird die pseudonymisierten Daten in die Zeitreihe des Mobilitätspanels einspeisen. Die entsprechend den datenschutzrechtlichen Bestimmungen anonymisierten Datensätze des Mobilitätspanels werden Dritten über die Clearingstelle Verkehr im Deutschen Zentrum für Luft_ und Raumfahrt (DLR) gemäß den Datennutzungsbedingungen des BMVI zur Verfügung gestellt.

Um die Konsistenz der Längsschnitterhebung zu sichern, wird das bisherige Erhebungsdesign für eine Kohorte im gleichen Umfang wie ab der Kohorte 2013 fortgeführt. Dabei sollen die ergänzten Erhebungsbausteine und realisierten Anpassungen an veränderte Anforderungen und Rahmenbedingungen beibehalten werden:

zur Erhöhung der Belastbarkeit bzw. der Differenzierungsmöglichkeiten der Analysen soll die ab Kohorte 2013 erhöhte Fallzahl der Nettostichprobe beibehalten werden,

zur Verbesserung der Repräsentativität soll die Festnetz-Stichprobe weiterhin durch eine Mobilfunk-Stichprobe ergänzt sowie ein Online-Fragebogen angeboten werden,

für Elektrofahrzeuge (Pkw) der Haushalte ist ein Ladebuch alternativ zum Tankbuch anzubieten.

Das BMVI setzt mit diesem Ansatz die Umsetzung von Empfehlungen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), eines Expertenworkshops sowie Expertisen des bisher mit der wissenschaftlichen Auswertung beauftragten Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) fort.

Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Vorgehensweise zur Auswahl und Anwerbung der Haushalte / Gewichtung: 35
Qualitätskriterium - Name: Vorgehensweise zur Durchführung der Erhebung und zum Datenmanagements / Gewichtung: 35
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Bedarfspositionen werden im Einzelfall gesondert schriftlich beauftragt. Ein Rechtsanspruch zur Beauftragung besteht nicht.

Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit- §14 des Vertrages:

Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen.

a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 9 Abs. dieses Vertrages.

b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN schriftlich darzulegen und zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursachen werden und eine projektinterne Kompensation durch Minderaufwände bei anderen Arbeitspaketen im Rahmen der ordnungsgemäßen Leistungserbringung nicht möglich ist und diese Umstände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind.

c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung und Darlegung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung getätigten Aufwände (Personal-, Reise-, Sachkosten) gemäß der vereinbarten Kalkulation und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich erforderlichen Mehrbedarfes. Sofern der AG dem ermittelten Mehraufwand zustimmt, wird die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Angebotsschreiben angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt.

d) Ein Rechtsanspruch auf Vergütung von Mehraufwänden, die ohne vorherige Zustimmung des AG erbracht wurden, besteht nicht.

e) Auf die Höhe der im Angebotsschreiben mit Pauschalfestpreisen versehenen Positionen finden diese Regelungen keine Anwendung.

f) Im Übrigen gilt für die Anpassung der Vergütungsobergrenze das Schriftformerfordernis des § 16 Abs. (4) dieses Vertrages.

Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 161-424196
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 2154/G13
Bezeichnung des Auftrags:

Deutsches Mobilitätspanel (MOP) _Erhebung der Kohorte 2021

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
21/10/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80687
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Es können Unteraufträge vergeben werden
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll
Anteil: 20 %

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bonn
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

§ 160 GWB lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/11/2021

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