Flüssigschlammtransporte des Regionalbereichs Nord
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1470/1415
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ruhrverband.de
Abschnitt II: Gegenstand
Flüssigschlammtransporte des Regionalbereichs Nord
Die ausgeschriebene Leistung umfasst den Transport und das Be- und Entladen des flüssigen Klärschlamms der kleineren Kläranlagen zu den Schwerpunktanlagen im Einzugsgebiet des Regionalbereichs Nord des Ruhrverbandes.
Die Leistung ist in zwei Lose aufgeteilt
Flüssigschlammtransporte des Regionalbereichs Nord
Flüssigschlammtransporte von ca. 23.000 m³/a Klärschlamm von den Kläranlagen Wickede, Ense-Bremen und Rüthen zu den Anlagen Menden, Arnsberg-Neheim, Warstein und ggfs. Warstein-Belecke und Möhnesee-Völlinghausen.
Der Vertrag kann einmal um ein Jahr im gegenseitigen Einverständnis verlängert werden.
Flüssigschlammtransporte des Regionalbereichs Nord
Flüssigschlammtransporte von ca. 12.300 m³/a Klärschlamm von den Kläranlagen Winterberg-Niedersfeld, Eslohe und Eslohe-Bremke nach Warstein, Arnsberg-Wildshausen und ggfs. Sundern.
Der Vertrag kann einmal um ein Jahr im gegenseitigen Einverständnis verlängert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Flüssigschlammtransporte des Regionalbereichs Nord
Ort: Bad Wünnenberg
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Flüssigschlammtransporte des Regionalbereichs Nord
Ort: Brilon
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wurde über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS von der Auftragsplattform der Fa. subreport durchgeführt. Angebote konnten nur elektronisch in Textform (verschlüsselt, ohne Signatur) über die Vergabeplattform ELViS abgegeben werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer ist gem. § 160 Abs. 3 GWB nur zulässig, soweit der Antragsteller:
— den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.