Hummelflug - Nationale Systemanalyse für Trägerraketen Referenznummer der Bekanntmachung: 50RL2130
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dlr.de/rd/
Abschnitt II: Gegenstand
Hummelflug - Nationale Systemanalyse für Trägerraketen
Der eigenständige, unabhängige Zugang zum Weltall ist für Deutschland von außerordentlicher strategischer Bedeutung und ein elementares Ziel der deutschen Raumfahrtstrategie. Er hat als Schlüsseltechnologie strategische Bedeutung für Europa und ist die unabdingbare Vorrausetzung für die institutionelle und kommerzielle Nutzung der Raumfahrt. Er ist ein wesentliches Element der politischen Souveränität Europas und somit unverzichtbar für die Umsetzung unserer politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Ziele im All. Darüber hinaus ist er aus industriepolitsicher Sicht ein entscheidendes Element der Wertschöpfungskette, um das kommerzielle Potenzial künftiger Weltraumanwendungen überhaupt nutzen zu können.
Auf der Ministerratskonferenz 2014 wurde die Entwicklung der Ariane 6 mit dem Ziel beschlossen, ein neues europäisches Trägersystem verfügbar zu haben, das sowohl für institutionelle als auch kommerzielle Kunden auf dem Weltmarkt und gegenüber den neuen privatwirtschaftlich orientierten Unternehmen konkurrenzfähig sein soll.
Die Entwicklung der Ariane 6 befindet sich in ihrer finalen Phase. Jedoch zeichnet sich bereits ab, dass der neue Träger die angestrebten jährlichen Kadenzen aufgrund des hohen kommerziellen Preisdruckes nicht erreichen wird. Das Programm Ariane 6 ist allerdings heute viel zu weit fortgeschritten, um es noch abzubrechen, und eine Rückkehr zu Ariane 5 ist aus Kostengründen ebenso ausgeschlossen.
Insbesondere aufgrund der langen Entwicklungszeit von 6 bis 8 Jahren für ein neues Trägersys-tem sollen im vorliegenden Vorhaben „Hummelflug“ zukünftige technische Trägersystemkonzepte für einen möglichen Arianenachfolger erarbeitet und aufgezeigt werden. Der Fokus des Vorhabens liegt dabei auf dem Erhalt der deutschen Kernkompetenzen „Flüssigtriebwerke“ und „Oberstufenauslegung“ und deren langfristige strategische Ausrichtung insbesondere in Abgrenzung zu den in Frankreich laufenden Vorbereitungen für eine wiederverwendbare Trägerrakete. Ein weiteres Ziel des vorliegenden Vorhabens soll es sein, im Rahmen einer Sensitivitäts- und Kostenanalyse die Robustheit zukünftiger technischer Auslegungen gegenüber Schwankungen insbesondere der jährlichen Startkadenzen zu erhöhen. Für ein ausgewähltes technisches Systemkonzept sollen darüber hinaus die zukünftigen notwendigen „Unterstützungsleistungen für einen ausgeglichenen wirtschaftlichen Betrieb (Betriebsbegleitende Programme der ESA)“ identifiziert werden.
Um die im Rahmen des Ariane 6-Entwicklungsprogramms in den letzten Jahren mit erheblichem finanziellem Aufwand aufgebauten Infrastrukturen nachhaltig weiter nutzen zu können, sollen diese in die vorliegende Systemanalyse als feste Rahmenbedingungen vorgegeben werden. Dies kann zum einen die Höhe des Integrationsgebäudes sein oder auch kostspielige Fertigungsanlagen wie die des Reibrührschweißens oder der Laseroberflächenbehandlung.
Die konkreten Zielesetzungen sind im vorliegenden Vorhaben "Hummelflug" zukünftige technische Trägersystemkonzepte für einen möglichen Arianenachfolger zu erarbeiten und aufzuzeigen.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Hummelflug - Nationale Systemanalyse für Trägerraketen
Ort: Taufkirchen
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82024
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Der Antrag zum Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
2. die Unwirksamkeit nach § 135 Abs.1 GWB nicht innerhalb von 30 Kalendertagen im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens, nach Information der betroffenen Bieter/Bewerber über den Vertragsschluss durch den öffentlichen Auftraggeber, geltend gemacht worden ist (absolute Ausschlussfrist bei unterbliebener Information durch den öffentlichen Auftraggeber ist 6 Monate nach Vertragsschluss gemäß § 135 Abs.2 S.1 GWB).
3. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs.3 Nr. 4 GWB).
4. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr.2 GWB).
5. der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat( § 160 Abs.3 Nr. 3 GWB).