Projektsteuerung Hallenbad Siegen-Weidenau Referenznummer der Bekanntmachung: 5557/20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57072
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.siegen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerung Hallenbad Siegen-Weidenau
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Projektsteuerung für die in Abschnitt II.2.4) näher beschriebene Maßnahme "Sanierung und Erweiterung Hallenbad Weidenau". Es sollen sämtliche Projektstufen und Handlungsbereiche entsprechend dem "Leistungsbild Projektsteuerung", wie es in Kapitel 2 § 2 des von der AHO-Fachkommission "Projektsteuerung/Projektmanagement" erarbeiteten Buches "Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft" (AHO-Schriftenreihe Nr. 9; 5. Auflage März 2020) beschrieben ist, beauftragt werden.
Siegen
Die Universitätsstadt Siegen beabsichtigt eine umfangreiche (Kern-) Sanierung und Erweiterung des bestehenden Hallenbads Weidenau. Das Vorhaben umfasst insbesondere die energetische Sanierung des Bestandsbads, die Erneuerung der Dachkonstruktion über dem Hauptbecken, den Abbruch eines eingeschossigen Anbaus mit Terrasse im OG sowie die Errichtung eines Erweiterungsbaus auf der Südseite des Hallenbads. Außerdem soll die Möglichkeit einer Beheizung des Hallenbads (und weiterer Liegenschaften) im Rahmen einer noch zu planenden "Nahwärmeinsel" auf dem Bismarckparkplatz geprüft werden.
Spätester Fertigstellungstermin ist Juli 2024. Zu dem Zeitpunkt muss die Inbetriebnahme des erweiterten und sanierten Bads erfolgt sein.
Für das Vorhaben ist eine Kostenobergrenze von 16,2 Mio. Euro (ohne MwSt.) vorgesehen, die sämtliche Kosten der Kostengruppen 200 bis 700 nach DIN 276:2018-12 umfasst.
Auftragsgegenstand sind die Projektsteuerungsleistungen für das beschriebene Vorhaben. Die Beauftragung erfolgt auf Grundlage des Leistungsbilds Projektsteuerung, wie es in Kapitel 2 § 2 des von der AHO-Fachkommission "Projektsteuerung/Projektmanagement" erarbeiteten Buches "Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft" (AHO-Schriftenreihe Nr. 9; 5. Auflage März 2020) beschrieben ist. Der Auftrag umfasst alle Handlungsbereiche des genannten Leistungsbilds. Es sollen stufenweise (siehe Abschnitt II.2.9 dieser Bekanntmachung) alle 5 Projektstufen beauftragt werden, wobei auf eine Weiterbeauftragung von Projektstufen kein Rechtsanspruch besteht.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Projektstufen. Es werden zunächst nur die Leistungen der Projektstufe 1 (vollständig) und der Projektstufe 2 bis zum Abschluss der Entwurfsplanung beauftragt. Die weiteren Leistungen der Projektstufe 2 sowie die Projektstufen 3 bis 5 beabsichtigt der Auftraggeber stufenweise zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Details der stufenweisen Beauftragung sind den Regelungen in § 4 des Entwurfs für den Projektsteuerungsvertrag zu entnehmen, der mit den übrigen Vergabeunterlagen unter der in I.3 angegebenen Internetadresse abrufbar ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33689
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKRRL67
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann ein zulässiger Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer gestellt werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.2.1) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder
- Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland